Gefährdungsbeurteilung bedeutet Gefahren zu erkennen und zu vermeiden

Wartungsplaner Software bringt Überblick über die Maßnahmen zu Gefährdungsbeurteilung

Laut Arbeitsschutzgesetz ist die Gefährdungsbeurteilung verpflichtend
Die Gefährdungsbeurteilung spielt im Arbeitsschutz eine wesentliche Rolle. Sie identifiziert unfallträchtige Arbeitsabläufe und Gefährdungen, die sich aus dem Arbeitsumfeld ergeben.

Für jeden Arbeitgeber ist die Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz verpflichtend
Seit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber verpflichtend. Diese Verantwortung und die damit verbundenen Aufgaben sind in der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" umfassender geregelt.

Die Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel und Maschinen ist für Arbeitgeber und Anlagenbetreiber Pflicht.
Neben §3 der Betriebssicherheitsverordnung verlangt dies auch §6 der Gefahrstoffverordnung. Besagte Gefährdungsbeurteilung hat den Zweck, mögliche Gefahren, die beim Betrieb bzw. bei der Nutzung der Maschinen oder Arbeitsmitteln entstehen können, zu erkennen. In der Gefährdungsbeurteilung sind geeignete Schutzmaßnahmen zu definieren. Diese Maßnahmen müssen auch mit dem Arbeitsschutzgesetz in Einklang stehen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Instrument im Arbeitsschutz.
Sie dient der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter. Der Wartungsplaner hilft bei der Gefährdungsbeurteilung. Zielgerichtete und präventive Maßnahmen ergreifen.

So erfüllen sie die gesetzlichen Unternehmerpflichten
Eine Gefährdungsbeurteilung unterstützt Sie dabei, Ihre gesetzlichen Unternehmerpflichten zu erfüllen und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Der Wartungsplaner erfasst die Gefährdungen korrekt und vollständig. Es ist dabei wichtig, die Gefährdungen zu bewerten und systematisch zu reduzieren.

Gefährdungen und Risiken in Ihrem Betrieb ermitteln
Ermitteln und bewerten Sie systematisch alle Gefährdungen und Risiken in Ihrem Betrieb, um daraufhin zielgerichtete und präventive Maßnahmen zu ergreifen.

Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

Verschiedene Instrumente zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung

Wozu dient die Gefährdungsbeurteilung?
Eine der zentralen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes ist die Durchführung einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber.
Durch die Gefährdungsbeurteilung sollen vorausschauend Gefährdungen erkannt und abgestellt werden bevor sie zur Gefahr bzw. Gesundheitsgefahr werden. Mit dieser Beurteilung fängt der Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz an.

Wer ist zur Gefährdungsbeurteilung verpflichtet?
Gemäß Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen DGUV-Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Arbeitsschutz und somiut die Gefährdungsbeurteilung ist immer Chefsache!

Welche Instrumente gibt es zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung kann vom Arbeitgeber selbst oder von zuverlässigen und fachkundigen Personen, die gesondert damit beauftragt werden, durchgeführt werden. Eine Beauftragung sollte immer schriftlich erfolgen und genau beschreiben, welche Aufgaben und Kompetenzen übertragen werden. Die rechtliche Verantwortung für die Beurteilung bleibt aber in jedem Fall beim Arbeitgeber. Er ist verpflichtet, die Durchführung zu kontrollieren.

Was gibt es bei der Gefährdungsbeurteilung zu beachten?
Es gibt keinen vorgeschriebenen Weg für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Vielmehr sollen sich Umfang und Methodik der Gefährdungsbeurteilung immer an den konkreten betrieblichen Gegebenheiten und Voraussetzungen orientieren.
In der Praxis haben sich folgende Schritte bewährt:

  • Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung
  • Ermitteln der Gefährdungen
  • Beurteilen der Gefährdungen
  • Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Durchführen der Maßnahmen
  • Überprüfen der Durchführung und der Wirksamkeit der Maßnahmen
  • Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) besteht in Unternehmen unabhängig von ihrer Betriebsgröße eine Dokumentationspflicht. Danach muss der Arbeitgeber über Unterlagen verfügen, die das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die darauf gestützten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung dokumentieren.

Welche Vorgaben zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung gibt es?
Die Dokumentation kann in Papierform aber auch in digitaler Form durchgeführt werden.
Vorgaben zur Art der Unterlagen für die Gefährdungsbeurteilung gibt es nicht. Jedes Unternehmen kann seine eigen Art der Unterlagen verwenden.

Arbeitsunfälle vermeiden, Prozesse verbessern

Gefährdungsbeurteilung als wesentliches Elemente der Arbeitsschutzorganisation

Mit der Gefährdungsbeurteilung legen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen wichtigen Grundstein zur Gesunderhaltung ihrer Beschäftigten und ihres Betriebes. Gleichzeitig bauen sie hiermit wesentliche Elemente einer systematischen Arbeitsschutzorganisation auf.

Mit unserer Software zur Gefährdungsbeurteilung unterstützen wie Sie zu allen Gesundheits- und Sicherheitsfragen sowie bei der Optimierung Ihres Arbeitssicherheitsmanagements und der Unfallverhütung. Unsere Software berücksichtigt dabei alle Tätigkeiten, Arbeitsabläufe und Elemente der Arbeitsplatzgestaltung. Aus den Anaylsen und Ergebnissen werden geeignete Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz abgeleitet und entwickelt. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen muss regelmäßig überprüft werden.

Die Nachverfolgung der Maßnahmen ist denkbar einfach

Gewährleisten Sie die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen und Betriebe zur Bereithaltung aller Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung.

Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung enthält die zugehörigen Schutzmaßnahmen.
Nicht fehlen darf die Risikoeinschätzung in Abhängigkeit der Schadensschwere von der Eintrittswahrscheinlichkeit. Der besondere Augenmerk liegt auf der Überprüfung der Umsetzung und der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen.

Für festgelegte Arbeitsbereiche und Tätigkeiten oder Maschinen und Anlagen werden Objekte im Wartungsplaner angelegt.
Je Objekt werden die jeweiligen Gefährdungsfaktoren ermittelt sowie diesbezüglich ein Risiko bewertet. Die Nohl-Matrix veranschaulicht grafisch die Abhängigkeit der Schadensschwere von der Eintrittswahrscheinlichkeit. Die Schutzmaßnahmen werden im Wartungsplaner als Bericht angelegt. Eine Nachverfolgung der Maßnahme ist denkbar einfach, da die Erinnerung im Dashboard oder im Kalender stattfindet.

Gefährdungsgruppen und Gefährdungsfaktoren

Erfaßt wird eine arbeitsbereichbezogene, eine personenbezogene und eine tätigkeitsbezogene sowie eine objektbezogene Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeurteilung laut Arbeitsschutzvorschrift

Gesetze in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen
Zahlreiche Regelwerke und Gesetze kommen bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung zum Einsatz und müssen berücksichtigt werden.

Software bringt Überblick über die Maßnahmen zur Gefährdungsbeurteilung
Der Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung bringt Ordnung in das Chaos. Mit der Software kann alles dokumentiert werden, was für die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung benötigt wird.
Erfasst wird eine arbeitsbereichbezogene, eine personenbezogene und eine tätigkeitsbezogene sowie eine objektbezogene Gefährdungsbeurteilung.

Je Gefährdungsbeurteilung können folgenden Gefährdungsgruppen erfaßt werden

  • Grundlegende organisatorische Faktoren
  • Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung
  • Gefährdung durch ergonomische Faktoren
  • Mechanische Gefährdung
  • Elektrische Gefährdung
  • Gefährdung durch Gefahrstoffe
  • Gefährdung durch Brände/Explosionen
  • Biologische Gefährdung
  • Gefährdung/Belastung durch Arbeitsumgebungsbedingungen
  • Psychische Belastung durch die Arbeit
  • Sonstige Gefährdungen / Belastungen

Innerhalb eines jeden Gefährdungsgruppe können mehrere Gefährdungsfaktoren definiert werden.
Jeder Gefährdungsfaktor beinhaltet eine Beschreibung der Gefährdung und Risikoeinschätzung durch die Definition der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadensschwere.

Fokus: Nachverfolgung der Maßnahmen zur Gefährdungsbeurteilung
Der Hauptfokus im Wartungsplaner liegt in der Nachverfolgung der Maßnahmen zur Gefährdungsbeurteilung. Erst durch die sichere Dokumentation der Maßnahmen je Gefährdungsfaktor kann die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schadenschwere reduziert werden

Als Arbeitssicherheitssoftware kann der Wartungsplaner in allen Branchen eingesetzt werden, er eignet sich für alle Betriebsgrößen. Jedes Protokoll zur Gefährdungsbeurteilung ist im Programm griffbereit. Es bietet zudem eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die jeden Prüfer zufrieden stellt. Mit einem Klick liegen alle Maßnahmen zu Gefährdungsbeurteilung vor. Im Wartungsplaner ist eine besondere graphische Darstellung für das Risikomanagement. Die Nohl Matrix zeigt die Abhängigkeit von der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadensschwere.

Gefährdungsbeurteilungen

Erfüllen Sie alle Anforderungen nach aktueller Rechtslage

Nach § 3 BetrSichV muss vor Aufnahme der Tätigkeit eine Beurteilung der Gefährdungen von Arbeitsmitteln vorgenommen werden.
So wird sichergestellt, dass alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt werden.
Mithilfe der Software Wartungsplaner können Sie alle Anforderungen erfüllen und die Ergebnisse dokumentieren.
Gefährdungsbeurteilungen, die falsch oder unvollständig dokumentiert wurden, können Sie sogar Bußgeld kosten.(vgl. §§ 9 ArbStättV, § 25 ArbSchG)

Gefährdungsbeurteilung strukturiert und effektiv

Benachrichtigen Sie verantwortliche Personen und dokumentieren den Erfolg der Maßnahmen.

Der Programm für die Gefährdungsbeurteilungen ist für Unternehmen jeglicher Branche und Größenordnung geeignet. Die Software dient zur Verwaltung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmen!

Die Grundlage für erfolgreichen Arbeitsschutz ist die Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen nach §§ 5 und 6 ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV. Sparen Sie zukünftig enorm Zeit bei der Erstellung, Bearbeitung und Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilungen.

Verlassen Sie sich bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen nicht auf Excellisten!

  • strukturierte Erfassung der Gefährdungen
  • Vorausschauende Gefährdungsbeurteilungen
  • Es war noch nie so einfach, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen
  • beliebig viele Personen können sich gleichzeitig einloggen.
  • Keine Maßnahme der Gefährdungsbeurteilung mehr vergessen!

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz.

Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement. Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt den Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Hinzu kommt die Ableitung und Umsetzung aller zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit erforderlichen Maßnahmen, die anschließend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft werden müssen. Das Ziel besteht darin, Gefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu erkennen und diesen präventiv, das heißt noch bevor gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle auftreten, entgegenzuwirken.
Die Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsstätten basiert auf §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz infolge der Umsetzung europäischer Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz (1992), § 3Betriebssicherheitsverordnung, § 6 Gefahrstoffverordnung, §§ 89, 90 Betriebsverfassungsgesetz.
Legen Sie fest, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes in Ihrem Betrieb zwingend erforderlich sind.

Gefährdungsmanager ist das das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz

Erstellen Sie am PC Ihre Gefährdungsbeurteilungen mit dem Gefährdungsmanager Wartungsplaner.

Greifen Sie unternehmensweit auf eine gemeinsame Datenbank zu. Vergeben Sie Aufgaben und führen Sie individuelle Auswertungen durch. So haben Sie Ihre Dokumentation jederzeit auf Knopfdruck abrufbar.

Software für Ihre Arbeitssicherheit

Zentrale Verwaltung der Gefährdungen und Maßnahmen

Es war noch nie so einfach, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen!
Alle Dokumente sind in einer Software. mit dem Wartungsplaner ist es so einfach die Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Ohne einem systematisches Management der Gefährdungsbeurteilungen verliert man leicht den Überblick. Damit alle Maßnahmen vorschriftsgemäß eingehalten, geänderte Vorschriften berücksichtigt und alle Aktivitäten nachvollziehbar dokumentiert werden können, hat die Hoppe Unternehmensberatung ein intelligentes Gefährdungsbeurteilungs-Tool entwickelt. Das Programm ist bereits lange am Markt, wurde ständig weiterentwickelt und basiert auf 25 jähriger Erfahrung. Kunden aus dem Bereich Arbeitsschutz und Arbeitsicherheit wirkten bei einer groß angelegten Bedarfsanalyse mit.
Zahlreiche Auszeichnungen und zufriedene Kunden sind das Resultat.

Gefährdungsbeurteilung mit System
Die Software verwaltet alle Gefährdungen auf einen Blick. Sind sie erst einmal im System erfasst, macht die Software per Erinnerungsfunktion im Voraus auf anstehende Maßnahmen der Gefährdungsbeurteilungen aufmerksam. So kann rechtzeitig ein passendes Dienstleistungsunternehmen beauftragt werden. Zudem erfaßt das Programm automatisch die geänderten Vorschriften oder die neuen Gesetze. Die Client/Server basierte Softwarelösung ermöglicht eine Verwaltung und Dokumentation der Arbeitsbereiche und Tätigkeitsgebiete.

Alle Informationen rund um die Gefährdungsbeurteilungen werden zentral gespeichert und sind damit für alle zugangsberechtigten Mitarbeiter überall verfügbar und veränderbar.
Mit der Software zur Gefährdungsbeurteilung haben Sie den gesamten Prozess im Griff und erstellen, verwalten und dokumentieren Ihre Gefährdungsbeurteilung ab sofort effizient und sicher!


aktuelle Entwicklungen im Arbeitsschutz

Konkrete die Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb planen und umsetzen

Arbeitsschutzverantwortliche müssen stets die aktuellen Entwicklungen im Arbeitsschutz im Blick behalten.
Doch welche gesetzlichen Anforderungen müssen künftig erfüllt werden?
Was prüft die Betriebsgenossenschaft bei unangekündigten Kontrollen?
Unsere Software Wartungsplaner dokumentiert rund um den betrieblichen Arbeitsschutz kurz und prägnant, worüber Leiter und Mitarbeiter im Arbeitsschutz aktuell informiert sein müssen. Planen und dokumentieren Sie Umsetzung konkreter Schutzmaßnahmen im Betrieb.

HSE Health, Safety & Environment

Konkrete die Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb planen und umsetzen

Mit dem Wartungsplaner kann Ihr Unternehmen HSE-konform (Health, Safety & Environment ) werden. Die Software sorgt für ein gutes Verhältnis zwischen Sicherheit und gutem Arbeitsschutz


Gefährdungsbeurteilung, Arbeitssicherheit, Software, Nohl, Matrix, Gefährdungsfaktor, Gefährdungsgruppe

Gefährdungsbeurteilung, Arbeitssicherheit, Software, Nohl, Matrix, Gefährdungsfaktor, Gefährdungsgruppe

Title: Software um die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen

Die Gefährdungsbeurteilung ist das das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung erstellen. Gefährdungsfaktor Gefährdungsgruppe erfassen Auswertung über Nohl Matrix ✔

Eine der zentralen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes ist die Durchführung einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber.

Gefährdungsbeurteilung, Arbeitssicherheit, Software, Nohl, Matrix, Gefährdungsfaktor, Gefährdungsgruppe

Matrix, Gefährdungsfaktor, Gefährdungsgruppe, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitssicherheit, Software, Nohl,

HOPPE Unternehmensberatung HOPPE Wartungsplaner Unternehmensberatung
, 63150 Heusenstamm, Deutschland
+49 (0)6104/65327 info@Wartungsplaner.de
Auf Lager!>
4.6 – stars basierend auf 25 Rezensionen 5 26 ratings