Arbeitssicherheitstool sorgt für die Einhaltung des Arbeitsschutzes
Arbeitgeber sind nach den §5 und §6 des ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) gesetzlich verpflichtet durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit ihrer Beschäftigten zu sorgen und Verbesserungen herbeizuführen.
Der Wartungsplaner sorgt für alle Belange des Arbeitsschutzes.
Die Software unterstützt bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Gemeinsam mit unseren Experten und einigen Fachkräften für Arbeitssicherheit kümmern wir uns um die Belange des Arbeitsschutzes.
Sicherheitstechnische Betreuung nach § 6 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz)
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) nutzen bereits viele Anwender unsere Software im Rahmen einer praxisorientierten, effizienten und effektiven Lösung rund um das Thema Arbeitssicherheit.
Unser Arbeitssicherheitstool unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit unter anderem bei den Themen:
Arbeitsschutzmanagement, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Brandschutz, Gefahrstoffmanagement, Regalprüfungen sowie die Übertragung der Unternehmerpflichten und Betriebsanweisung.
Betriebsmittel verwalten ganz einfach
Die Zeiten von manuellen Excel-Tabellen für die Überwachung der Arbeitsschutztermine sind vorbei.
Räumen Sie endlich mit verständlicher und günstiger Software auf.
Mit unserem Wartungsplaner organisieren Sie Ihre Betriebsmittel und werden an allen Prüftermine erinnert.
Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.
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Welche Rolle spielt Digitalisierung in der Instandhaltung?
Digitale Technologien und automatisierte Prozesse gelten zunehmend als Schlüssel zur Bewältigung der strukturellen Herausforderungen der Instandhaltungbranche. Laut Studie sehen 82 Prozent der Unternehmen eine Instandhaltungssoftware als wichtigsten Digitalisierungstrend.
Die Integration digitaler Technologien eröffnet neue Potenziale in Bereichen wie Effizienzsteigerung. Besonders datenbasierte Instandhaltungskonzepte ermöglichen eine engere Verzahnung von operativer Leistungserbringung und strategischem Facility Management.