Wartungsmanagement in der Praxis - Eine lückenlose Dokumentation der Prüftermine wird gefordert!
Unser Software unterstützt Sie in Ihren gesetzlichen Verpflichtungen die Betriebsmittel, Maschinen und PSA (Persönliche Schutzausrüstung im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung) zu prüfen und dies zu dokumentieren.
In einem Audit verlangen Auditoren und Betriebsprüfer eine Auflistung der eingesetzten Betriebsmittel mit deren Prüfstatus.
Ebenso wird eine lückenlose Dokumentation der geplanten Prüfterminen gefordert.
Mit dem Wartungsplaner legen Sie eine unternehmensspezifische Struktur der Betriebsmittel an.
Die Kennzeichnung der Prüfgegenständen erfolgt durch eine eindeutige Nummerierung über passende Barcode-Etiketten oder RFID-Tags.
Eine mobile App für Android oder Apple iPhone/iPad ermöglicht die mobile Erfassung.
Je Prüfgegenstand werden die wiederkehrenden Prüftermine angelegt.
Sie erhalten dann eine Übersicht der geplanten Prüfungen und Terminen für die Betriebsmittel, der Anlagen und Maschinen und der Persönlichen Schutzausrüstung.
Integriertes Dokumentenmanagement
Für jeden Prüfgegenstand werden objektspezifische Eigenschaften sowie die Datenblätter, Prüfprotokolle und Prüfzeugnisse in einem integrierten Dokumentenmanagement hinterlegt.
Mit unserer Komplettlösung werden Arbeitssicherheitsverantwortliche in den Unternehmen, in den produzierenden Betrieben, im Handwerk und in den Kommunen professionell durch eine Softwareanwendung unterstützt.
Fehlt Ihnen die Übersicht? Mangelt es Ihnen an eine rechtssicheren guten Dokumentation.
Erlangen Sie mehr Transparenz und eine höhere Rechtssicherheit bei der Einhaltung aller Aufgaben bei der Arbeitssicherheit.
Der Wartungsplaner ist einer Software, die Ihnen dabei hilft, all Ihre Aufgaben und Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien in Bezug auf die Arbeitssicherheit und dem Arbeitsschutz umzusetzen.
Wir haben Bereich der Arbeitssicherheit eine führende Beraterstellung und bieten die praxisorientierte Wartungsplaner Software an.
Das Tool ist völlig branchenunabhängig.
Berücksichtigt werden neben den deutschen gesetzlichen Richtlinien und Anforderungen auch die EKAS-Richtlinien (EKAS-Konformität gemäß der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit.
Profitieren Sie von regelmäßigen Updates, denn der Wartungsplaner entwickelt sich als Arbeitssicherheit-Software durch die Anforderungen der Anwender stetig weiter.
Wartungsplaner ist die Software für effiziente Wartungsprozesse.
Verwaltet werden Maschinen und Anlagen und technischen Infrastrukturen.
Alle täglichen Aufgaben der Organisation, Optimierung und Kontrolle der Betriebsabläufe in Ihrer Instandhaltung werden unterstützt.
Ein transparentes Controlling aller Kosten für Leistungen bei Wartungen und Instandhaltungen ist bereits beinhaltet.
Wir bieten eine Software für Instandhaltungsleiter, Technischer Leiter, Operations Manager oder Betriebsleiter.
Im Bereich Arbeitssicherheit spielt die lückenlose Dokumentation eine große Rolle.
Dokumentieren Sie mit der mobilen Arbeitsschutz App während der Sicherheitsbegehung die auffallenden Mängel.
Mit den angehängten Checklisten und den ausfüllbaren PDF Formularen erledigen Sie die erledigen Dokumentation, indem Sie mit der digitalen Signatur Ihre Rechtssicherheit erhöhen.
Nach dem Ausfüllen der Checklisten werden anfallende Maßnahmen in den Wartungsplaner übertragen. So können Sie die anfallenden Aufgaben direkt deligieren.
Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.
Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, zum anderen von der DGUV.
Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln.
Daher wird in der BetrSichV auch festgelegt was genau als Arbeitsmittel zu verstehen ist.