Wie häufig sollen die Brandschutzprüfung stattfinden?

Es besteht die gesetzliche Pflicht zur Brandschutzbegehung

Als Brandschutzverantwortlicher der Verantwortung nachkommen
Die Aufgaben im innerbetrieblichen Brandschutz sind so zahlreich wie die individuellen Brandrisiken:
Wer als Brandschutzverantwortlicher seiner rechtlichen Verantwortung nachkommen will, muss vielfältige Gefahrenquellen analysieren, passende Präventivmaßnahmen ergreifen und vieles mehr! Stärken Sie mit unseren Wartungsplaner Ihr Wartungsmanagement der Brandschutzeinrichtung passgenau nach Ihrem Bedarf..

Aktuelle Vorschriften im Brandschutz sicher umzusetzen
Jeder Betrieb ist gesetzlich dazu verpflichtet, die aktuellen Vorschriften im Brandschutz umzusetzen, die Beschäftigten zu unterweisen und regelmäßige Brandschutzbegehungen durchzuführen

Mit dem Wartungsplaner haben Sie alle wichtigen Termine und Dokumente wie Prüfvorlagen, Checklisten und Nachweise stets zur Hand. Die Software bietet eine einfache Erfüllung Ihrer Brandschutzmaßnahmen, eine schnelle Dokumentation der durchzuführenden Brandschutzbegehungen und eine rechtssichere Dokumentation.

Wann findet die regelmäßige Brandschutzprüfung statt ?
Der Brandschutzsachverständige prüft alle Unterlagen und verfasst dann den 1. Prüfbericht zum "vorbeugenden Brandschutz". Dieser wird zusammen mit den geprüften Unterlagen der Feuerwehr bzw. der Brandschutzdienststelle zur Prüfung des "abwehrenden Brandschutzes" vorgelegt.

Zum vorbeugenden Brandschutz gehören:

  • Baulicher Brandschutz (z.B. Baustoffe, Fluchtwege, Rettungswege)
  • Betriebstechnischer Brandschutz (z.B. Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen, Feuerlöscher)
  • Betriebsorganisatorischer Brandschutz (z.B. Unterweisungen, Brandschutzordnung, Betriebs- und Werksfeuerwehr)

Prüftermine im Brandschutz müssen sorgfältig terminiert werden.
So lässt sich vermeiden, dass Turnusse der Brandschutzprüfung mit anderen Vorgängen kollidieren, oder Terminabstimmungen nicht möglich sind, weil die zuständigen Mitarbeiter außer Haus sind. Vor allem die zyklisch wiederkehrende Prüfungen der Leitern und Tritte erfordern ein genaues Timing mit der Instandhaltung.

Der Wartungsplaner hilft, die oft holprige Koordination der notwendigen Arbeitsschritte zu glätten. Für eine gute Planung und flüssige Organisation ist es deswegen unerlässlich, die Lebensakten der prüfpflichtigen Brandschutzeinrichtungen zu kennen.

  • Überprüfung von RWA-Anlagen
  • Überprüfung von Brandschutztüren
  • Überprüfung von Fluchtwegsplänen
  • Dokumentation der Brandschutz- und Löschübungen



Wie häufig sollen die Brandschutzprüfung stattfinden?
Die Brandschutzprüfung ist regelmäßig notwendig.

Software für Prüfsachverständige für den Brandschutz
Benötigen Sie eine Dokumentation über Übereinstimmung über die Einhaltung der gesetzlichen Brandschutzauflagen? Der Wartungsplaner erstellt die Prüfberichte für den präventiven Brandschutz. Zur Beurteilung brandschutztechnischer Sachverhalte oder bei gezielten Fragestellungen zum Brandschutz ist die Software ein geeignetes Instrument.
Die Brandverhütungsschau - gesetzliche Pflichtaufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde

  • Vorbereitende Maßnahmen zur Durchführung
  • Durchführung einer Brandverhütungsschau
  • Überprüfung des Brandschutzes
  • Brandverhütungsschau in ausgewählten Objekten
  • Checkliste für die Durchführung einer Brandverhütungsschau

Bringen Sie die Dokumentation Ihrer Brandschutzprüfungen auf den neusten Stand in Sachen Organisation, Planung und Steuerung.

Erfassen und identifizieren Sie Ihre Feuerlöscher mit Barcode Etiketten und nutzen Sie die den Wartungsplaner zur Dokumentation Brandschutzprüfung und für die Wartung gemäß DIN 14.406/4 und für die Prüfung gemäß §16 BetrSichV

Regelmäßige die Brandschutzprüfung durchführen!
Die Brandschutzprüfung umfaßt alle brandschutztechnischen Nachweise sowie die Bauüberwachung mit dem Ziel der Nutzungsfreigabe.

Wann ist eine Brandschutzprüfung erforderlich?
Eine Brandschutzprüfung ist erforderlich bei Wohngebäuden mittlerer Höhe.
Selbst im vereinfachten Verfahren muss der Bauherr bei Einreichung der Baugenehmigungsunterlagen eine Prüfbescheinigung durch den staatlich anerkannte Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes vorlegen.




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