Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschriften müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.

Arbeiten mit System: Unterweisungen effizient planen und dokumentieren
Jährlich startet immer die Planung der Pflichtunterweisungen. Sie müssen für jeden Mitarbeitenden die passenden Unterweisungsthemen zusammenstellen, um für möglichst effektive Unterweisungen zu sorgen. Also viel zusätzlicher Aufwand neben der tatsächlichen Durchführung und der notwendigen Dokumentation.

Damit Sie Ihrer Unterweisungspflicht einfach und mit geringem Aufwand nachkommen können, gibt es den Unterweisungsmanager im Wartungsplaner.

  • Unterweisung leicht gemacht: Einfache Erfassung der Stammdaten, sofort einsetzbare Reports – für den direkten Einsatz im Alltag!
  • Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Import der Mitarbeiterdatenbank – so sparen Sie Zeit und Nerven!
  • Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner wissen Sie, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!

Unterweisung der Mitarbeiter leicht gemacht
Regelmäßige Unterweisungen sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.
Haben Sie schon alle jährlichen Unterweisungen der Mitarbeiter durchgeführt? Wir wissen, dass der Aufwand für effektive Unterweisungen der Mitarbeiter groß ist: Vorbereitung, Organisation und auch die Dokumentation sind neben der Unterweisung selbst eine Menge Arbeit.

Um Sie bei der Planung von Unterweisungen der Mitarbeiter zu unterstützen, haben wir den Unterweisungsmanager Software entwickelt. Umfassend unterstützt Sie unsere Software bei der Unterweisung. Diese hilft Ihnen sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung.

Mit unserem Unterweisungs-Tool sind Sie sofort startbereit
Nutzen Sie die praktische Funktionen. Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export, automatische Erinnerung per E-Mail – so sparen Sie Zeit und Nerven!
Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner Unterweisungs-Manager Software wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!
Unterweisungen sind für jedes Unternehmen ein Pflichtthema und müssen gesetzmäßig u.a. nach § 12 ArbSchG durchgeführt werden.
Die Realität sieht jedoch häufig anders aus. Studien zufolge kommen 87% der Unternehmen ihren gesetzlichen Unterweisungspflichten nicht nach. Diese Unternehmen unterschätzen die Macht der Unterweisungen und unterweisen nicht nur zu wenig sondern teilweise gar nicht.

welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung im Arbeitsschutz?
Verwaltung und Organisation der Unterweisung. Software für das Arbeitsschutz-Unterweisung-Management. Protokollieren Sie, wann welcher Mitarbeiter wann welche Unterweisung teilnehmen muss.
Die Unterweisung ist nach §12 Arbeitsschutzgesetz verpflichtend und dient der Sicherheit, dem Gesundheitsschutz und der Unfallprävention.

Unterweisung der Mitarbeiter - Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.

Unterweisung der Mitarbeiter - Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.



Gravierende Auswirkungen auf Ihre Unterweisungspflicht durch die Novelle der ArbStättV!
Der neue § 6 der novellierten Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Sie, Ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz aufzuklären.

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Denn im Falle eines Unfalls prüfen Behörden, ob Sie Ihre Unterweisungen rechtzeitig und ausreichend durchgeführt haben. Können Sie dies nicht oder nur unzureichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung!

So erfüllen Sie zeitsparend Ihre Pflichten!
Handeln Sie am besten jetzt und erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner Ihre Unterweisungspflicht. Sparen Sie sich dabei viel Aufwand und gehen Sie auf Nummer sicher mit den Unterweisung direkt im Wartungsplaner.
Software zur Dokumentation der Unterweisung mit editierbaren Vorlagen, Reports und Betriebsanweisungen

Ihre Vorteile:

Unterweisung leicht gemacht: schnelle, komfortable Erfassung der Unterweisungen, sofort einsetzbare Vorlagen und Betriebsanweisungen.
Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export als Excel-Dateien, Unterweisungen und aus der Mitarbeiterdatenbank.
Präventiv und rechtssicher: Alle Unterweisungen sicher dokumentiert. Sie wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und wann welcher Mitarbeiter unterwiesen wurde.




Jetzt als Elektrofachkraft die DGUV umsetzen. Was bedeutet die DGUV?

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Prüfung elektrischer Anlagen durch Elektrofachkraft
elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.
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Das Instandhaltungskonzept dient der Aufrechterhaltung des sicheren und ordnungsgemäßen Zustands der Anlage
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Wartungscenter erzeugt den Prüfnachweis
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So wird das Wartungsmanagement zum Kinderspiel:
Die Wartungsplaner-Software entwickeln wir kontinuierlich weiter, um den Bedürfnissen unserer Kunden gerecht zu werden. In diversen Erfolgsgeschichten unserer Anwender zeigen wir Ihnen, wie der HOPPE Wartungsplaner in Unternehmen Abläufe optimiert und dadurch erheblichen Aufwand spart.
Mit dem HOPPE Wartungsplaner wird das Wartungsmanagement zum Kinderspiel.

Lückenlose Dokumentation - Instandhaltung & Technischer Service
Das flexible, lösungsorientierte Leistungsspektrum der Instandhaltungssoftware umfasst einfachste Instandsetzungen, aber auch umfangreiche Generalüberholungen und regelmäßige Revisionen. Eine lückenlose Dokumentation sorgt für die Nachvollziehbarkeit der erbrachten Leistungen und dokumentiert Ihnen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft! Wir unterstützen Sie dabei, die Verfügbarkeit Ihrer Anlagen sicher zu stellen.
Vor allem bei Anlagen im vollkontinuierlichen Betrieb wird unsere Expertise in der Instandhaltungssoftware, die Flexibilität und die Zuverlässigkeit von Kunden aus den unterschiedlichsten Industriebranchen geschätzt.

Im Unternehmen kümmern sich Sicherheitsfachkräfte (SiFas) um den Arbeitsschutz.
Um den Arbeitsschutz im Unternehmen kümmern sich normalerweise die Sicherheitsfachkräfte (SiFas). Verantwortlich für den Arbeitsschutz ist immer noch die Geschäftsführer.
Eine Sicherheitsfachkraft kann den Geschäftsführer bei der Umsetzung der Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unterstützen, er enthebt aber nicht den Geschäftsführer vor den gesetzlichen Verantwortung.
Die Fachkraft über Arbeitssicherheit (Sifa) ist ein wichtiger Berater des Unternehmens in Sachen Arbeitsschutz.

Unsere Software erleichtert die Dokumentation der gesetzlich geforderte Prüfungen von Arbeitsmitteln
Die fristgerechte Prüfung von Geräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen im Unternehmen stellt eine hohe logistische Herausforderung dar.
Bei der großen Vielzahl von prüfpflichtigen Objekten lassen sich die gesetzlich geforderten Prüfungen und die Dokumentation der Prüfungen nur mit einer EDV-Unterstützung lösen. Die Umsetzung der staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften erfordert eine hohe Sorgfalt des Arbeitgebers oder Unternehmers.

Der Wartungsplaner bietet für diese Herausforderung ein Modul zur Inventarisierung von Arbeits- und Betriebsmitteln.

Mit der Erfassung der prüfpflichtigen Arbeits- und Betriebsmittel werden die erforderlichen Prüfungen und Fristen zentral erfasst.
Im zentralen Aufgaben- und Maßnahmenplan können Sie mehrere Prüfungen und Wartungen erfassen und somit vorbeugend planen. Der Wartungsplaner unterstützt Sie bei der Planung neuer Prüftermine, indem nach erfolgter Prüfung automatisch ein neuer Prüfbericht für den nächsten Termin angelegt wird. Alle Prüfaufgaben und Prüfobjekte können klassifiziert werden, sodass individuelle Listen unterschiedlicher Typen erstellt werden können.

So einfach war es noch nie, Unterweisungen zu belegen und zu dokumentieren!
Mitarbeiterbezogen jede Unterweisung dokumentieren. Mit Unterweisungsmanager können Sie einfach die Stärken des digitalen Zeitalters zu 100 % ausnutzen!

Unterweisungs-Portal im Wartungsplaner
Mit wenigen Klicks erfassen sie jede Unterweisung je Mitarbeiter. Sofort einsetzbare Software für Ihre Unterweisungen.
Die Software speichert den Nachweis der Unterweisung. Sie haben immer im Blick, wer wann wie unterwiesen wurde, und können das jederzeit belegen. Rechtssichere Archivierung der Unterweisungen: Sie haben alle Nachweise immer griffbereit – auch im Audit.



3 Schritte zur Ihrem Wartungsplaner

Weg zur Wartungsplaner Software

Eine lückenlose Dokumentation der Prüfterminen wird gefordert!
Unser Software unterstützt Sie in Ihren gesetzlichen Verpflichtungen die Betriebsmittel, Maschinen und PSA (Persönliche Schutzausrüstung im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung) zu prüfen und dies zu dokumentieren.
In einem Audit verlangen Auditoren und Betriebsprüfer eine Auflistung der eingesetzten Betriebsmittel mit deren Prüfstatus. Ebenso wird eine lückenlose Dokumentation der geplanten Prüfterminen gefordert.


Wartungen digital dokumentieren
Prüfungen, Instandhaltung und Kontrollen digital dokumentieren und viel Zeit und Aufwand mit dem Wartungsplaner der HOPPE Unternehmensberatung sparen.


Maschinenausfälle und Unterbrechungen in der Produktion sollen mit dem Wartungsplaner auf ein Minimum reduziert werden.


Damit ein Unternehmen effizient arbeiten kann, sollten die Wartungsterine sehr ernst genommen werden.


Die bei HOPPE Unternehmensberatung ausgezeichnete Wartungssoftware beeindruckt mit ihrem besonderen Spirit. Rund und die Probleme im Wartungs- und Instandhaltungsmanagement sehen wir eine Herausforderung und Chance.
Unsere Software ist kundengerecht und mittelstandorientiert.




unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter mühelos

Unterweisungspflicht im Arbeitsschutz

Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.