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Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschriften müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.

Arbeiten mit System: Unterweisungen effizient planen und dokumentieren
Jährlich startet immer die Planung der Pflichtunterweisungen. Sie müssen für jeden Mitarbeitenden die passenden Unterweisungsthemen zusammenstellen, um für möglichst effektive Unterweisungen zu sorgen. Also viel zusätzlicher Aufwand neben der tatsächlichen Durchführung und der notwendigen Dokumentation.

Damit Sie Ihrer Unterweisungspflicht einfach und mit geringem Aufwand nachkommen können, gibt es den Unterweisungsmanager im Wartungsplaner.

  • Unterweisung leicht gemacht: Einfache Erfassung der Stammdaten, sofort einsetzbare Reports – für den direkten Einsatz im Alltag!
  • Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Import der Mitarbeiterdatenbank – so sparen Sie Zeit und Nerven!
  • Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner wissen Sie, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!

Unterweisung der Mitarbeiter leicht gemacht
Regelmäßige Unterweisungen sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.
Haben Sie schon alle jährlichen Unterweisungen der Mitarbeiter durchgeführt? Wir wissen, dass der Aufwand für effektive Unterweisungen der Mitarbeiter groß ist: Vorbereitung, Organisation und auch die Dokumentation sind neben der Unterweisung selbst eine Menge Arbeit.

Um Sie bei der Planung von Unterweisungen der Mitarbeiter zu unterstützen, haben wir den Unterweisungsmanager Software entwickelt. Umfassend unterstützt Sie unsere Software bei der Unterweisung. Diese hilft Ihnen sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung.

Mit unserem Unterweisungs-Tool sind Sie sofort startbereit
Nutzen Sie die praktische Funktionen. Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export, automatische Erinnerung per E-Mail – so sparen Sie Zeit und Nerven!
Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner Unterweisungs-Manager Software wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!
Unterweisungen sind für jedes Unternehmen ein Pflichtthema und müssen gesetzmäßig u.a. nach § 12 ArbSchG durchgeführt werden.
Die Realität sieht jedoch häufig anders aus. Studien zufolge kommen 87% der Unternehmen ihren gesetzlichen Unterweisungspflichten nicht nach. Diese Unternehmen unterschätzen die Macht der Unterweisungen und unterweisen nicht nur zu wenig sondern teilweise gar nicht.

welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung im Arbeitsschutz?
Verwaltung und Organisation der Unterweisung. Software für das Arbeitsschutz-Unterweisung-Management. Protokollieren Sie, wann welcher Mitarbeiter wann welche Unterweisung teilnehmen muss.
Die Unterweisung ist nach §12 Arbeitsschutzgesetz verpflichtend und dient der Sicherheit, dem Gesundheitsschutz und der Unfallprävention.

Unterweisung der Mitarbeiter - Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.

Unterweisung der Mitarbeiter - Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.



Gravierende Auswirkungen auf Ihre Unterweisungspflicht durch die Novelle der ArbStättV!
Der neue § 6 der novellierten Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Sie, Ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz aufzuklären.

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Denn im Falle eines Unfalls prüfen Behörden, ob Sie Ihre Unterweisungen rechtzeitig und ausreichend durchgeführt haben. Können Sie dies nicht oder nur unzureichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung!

So erfüllen Sie zeitsparend Ihre Pflichten!
Handeln Sie am besten jetzt und erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner Ihre Unterweisungspflicht. Sparen Sie sich dabei viel Aufwand und gehen Sie auf Nummer sicher mit den Unterweisung direkt im Wartungsplaner.
Software zur Dokumentation der Unterweisung mit editierbaren Vorlagen, Reports und Betriebsanweisungen

Ihre Vorteile:

Unterweisung leicht gemacht: schnelle, komfortable Erfassung der Unterweisungen, sofort einsetzbare Vorlagen und Betriebsanweisungen.
Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export als Excel-Dateien, Unterweisungen und aus der Mitarbeiterdatenbank.
Präventiv und rechtssicher: Alle Unterweisungen sicher dokumentiert. Sie wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und wann welcher Mitarbeiter unterwiesen wurde.




Daten mobil per Wartungs-App erfassen und ortsunabhängig übermitteln
Die mobile Wartungs-App ist eine praxisgerechte Anwendung für das iPhone, iPad oder das Android Gerät.
Mit der Wartungs-App werden mobil die Wartung, Prüfung, der Prüfbericht die Ereignismeldung erfasst.
Ebenso ist diese Wartungs-App geeignet für Mängelberichte sowie Störungen von Arbeits- und Betriebsmittel und kann beispielsweise auch in situ visuell Beschädigungen dokumentieren.
Über das App-Interface werden dann bequem per Smartphone die Daten über dropbox, eMail oder iTunes in den Wartungsplaner importiert und exportiert.

Maßnahmen & Pflichten einhalten
Mit dem Wartungsplaner können Sie Ihre Unterlagen für Audits vorbereiten, Pflichten delegieren, Legal Compliance sicherstellen.
Dokumentieren Sie weiterhin auch die Mitarbeiterunterweisungen mit der Software.

Um die Geräte, Maschinen und Anlagen nachhaltig zu betreiben, ist deren Digitalisierung extrem wichtig.
Das zeigt eine Studie. Dafür wurden Instandhaltungsleiter und Entscheider aus produzierenden Unternehmen befragt. Die große Mehrheit der Teilnehmenden – nämlich 76 Prozent – werten die Digitalisierung von Maschinen als wichtigen Schritt zur Steigerung der Maschinensicherheit. Bei den restlichen ist der Ausbau der Digitalisierung geplant, um auch die Prüfungstermine und Wartungstermine rechtssicher zu dokumentieren.

Software zur Prüfmittelüberwachung
Die Softwarelösung Wartungsplaner ist eine Software zur Prüfmittelüberwachung, die für für alle Branchen geeignet ist. Das Tool ist ebenso geeignet zur Verwaltung von Betriebsmitteln, die einer regelmäßigen Überprüfung unterliegen.

On-Premise versus Cloud-basierte Software-as-a-Service (SaaS)
Cloud-basierte Software-as-a-Service (SaaS) - Lösungen ermöglichen einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu einer Software. Das veranlasst so manche Fachabteilung dazu, eigenständig auf solche Lösungen zurückzugreifen, ohne die interne IT-Abteilung einzubeziehen. Die entstehenden Cyberrisiken sind selbstredend enorm.

Bei der Einführung von SaaS-Lösungen werden oft wichtige Sicherheitsaspekte vernachlässigt.
Besonders problematisch wird es, wenn Nutzer ohne ausreichendes IT-Wissen eigenständig Lösungen auswählen und konfigurieren. So entstehen unvorhergesehene Sicherheitsrisiken.
Die Verlagerung von Unternehmensanwendungen von er Cloud in eine On-Premise Lösung schreitet unaufhaltsam voran. Auch mittelständische Unternehmen gehen zunehmend weg von SaaS-Lösungen.

Bei einer On-Premise liegen die Daten und Programme komplett bei dem Unternehmen, die diese erwerben. Cloud Anbieter entgegen bieten ihre Software als Service an, das heißt die Installation, die Serverstruktur sowie die Administration liegt in den Händen des Providers.

Unternehmen sollten SaaS-Dienste sowie deren Konfiguration und Kommunikationsverhalten eingehend untersuchen. Potenzielle Sicherheitslücken müssen frühzeitig zu beobachtet werden.
Zusätzlich ist es wichtig, sicherzustellen, dass die SaaS-Anbieter Datenschutzbestimmungen und regulatorische Vorgaben einhalten, und transparent mit den Kunden über die Verarbeitung ihrer Daten kommunizieren.

Fazit:
Um sich nicht den Risiken auszusetzen, ist ein umfassendes Sicherheitskonzept erforderlich. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Daten, Systeme und Schnittstellen geschützt sind.




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Sie erhalten einen maximalen Überblick über alle Maschinen, Techniker sowie die Prozesse des strategischen und operativen Instandhaltungsmanagements.


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Unterweisungspflicht im Arbeitsschutz

Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.