Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschriften müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.

Arbeiten mit System: Unterweisungen effizient planen und dokumentieren
Jährlich startet immer die Planung der Pflichtunterweisungen. Sie müssen für jeden Mitarbeitenden die passenden Unterweisungsthemen zusammenstellen, um für möglichst effektive Unterweisungen zu sorgen. Also viel zusätzlicher Aufwand neben der tatsächlichen Durchführung und der notwendigen Dokumentation.

Damit Sie Ihrer Unterweisungspflicht einfach und mit geringem Aufwand nachkommen können, gibt es den Unterweisungsmanager im Wartungsplaner.

  • Unterweisung leicht gemacht: Einfache Erfassung der Stammdaten, sofort einsetzbare Reports – für den direkten Einsatz im Alltag!
  • Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Import der Mitarbeiterdatenbank – so sparen Sie Zeit und Nerven!
  • Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner wissen Sie, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!

Unterweisung der Mitarbeiter leicht gemacht
Regelmäßige Unterweisungen sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.
Haben Sie schon alle jährlichen Unterweisungen der Mitarbeiter durchgeführt? Wir wissen, dass der Aufwand für effektive Unterweisungen der Mitarbeiter groß ist: Vorbereitung, Organisation und auch die Dokumentation sind neben der Unterweisung selbst eine Menge Arbeit.

Um Sie bei der Planung von Unterweisungen der Mitarbeiter zu unterstützen, haben wir den Unterweisungsmanager Software entwickelt. Umfassend unterstützt Sie unsere Software bei der Unterweisung. Diese hilft Ihnen sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung.

Mit unserem Unterweisungs-Tool sind Sie sofort startbereit
Nutzen Sie die praktische Funktionen. Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export, automatische Erinnerung per E-Mail – so sparen Sie Zeit und Nerven!
Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner Unterweisungs-Manager Software wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!
Unterweisungen sind für jedes Unternehmen ein Pflichtthema und müssen gesetzmäßig u.a. nach § 12 ArbSchG durchgeführt werden.
Die Realität sieht jedoch häufig anders aus. Studien zufolge kommen 87% der Unternehmen ihren gesetzlichen Unterweisungspflichten nicht nach. Diese Unternehmen unterschätzen die Macht der Unterweisungen und unterweisen nicht nur zu wenig sondern teilweise gar nicht.

welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung im Arbeitsschutz?
Verwaltung und Organisation der Unterweisung. Software für das Arbeitsschutz-Unterweisung-Management. Protokollieren Sie, wann welcher Mitarbeiter wann welche Unterweisung teilnehmen muss.
Die Unterweisung ist nach §12 Arbeitsschutzgesetz verpflichtend und dient der Sicherheit, dem Gesundheitsschutz und der Unfallprävention.

Unterweisung der Mitarbeiter - Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.

Unterweisung der Mitarbeiter - Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.



Gravierende Auswirkungen auf Ihre Unterweisungspflicht durch die Novelle der ArbStättV!
Der neue § 6 der novellierten Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Sie, Ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz aufzuklären.

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Denn im Falle eines Unfalls prüfen Behörden, ob Sie Ihre Unterweisungen rechtzeitig und ausreichend durchgeführt haben. Können Sie dies nicht oder nur unzureichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung!

So erfüllen Sie zeitsparend Ihre Pflichten!
Handeln Sie am besten jetzt und erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner Ihre Unterweisungspflicht. Sparen Sie sich dabei viel Aufwand und gehen Sie auf Nummer sicher mit den Unterweisung direkt im Wartungsplaner.
Software zur Dokumentation der Unterweisung mit editierbaren Vorlagen, Reports und Betriebsanweisungen

Ihre Vorteile:

Unterweisung leicht gemacht: schnelle, komfortable Erfassung der Unterweisungen, sofort einsetzbare Vorlagen und Betriebsanweisungen.
Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export als Excel-Dateien, Unterweisungen und aus der Mitarbeiterdatenbank.
Präventiv und rechtssicher: Alle Unterweisungen sicher dokumentiert. Sie wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und wann welcher Mitarbeiter unterwiesen wurde.




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Instandhaltungsplanung mit dem Wartungsplaner erweitern
Eine vorbeugende Instandhaltung ist der Schlüssel zu kontinuierlicher Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit. Mit der Instandhaltungssoftware Wartungsplaner transformieren Sie diesen essentiellen Bereich durch eine Software, die speziell für die Anforderungen entwickelt wurde. Erleichtern Sie das Instandhaltungsmanagement in Ihrem Unternehmen durch die digitale Erfassung von Wartungsplänen. Für den Erfolg in der Produktion ist das ganzheitliche Management von Maschinen und Anlagen unerlässlich.

Das kann der Wartungsplaner:

  • Strukturierte Erfassung aller Maschinen
  • Planung, Koordination und Analyse von wiederkehrenden Wartungen
  • Dokumentation aller Instandhaltungstätigkeiten mit Checklisten
  • Erfassung von Maschinenstörmeldungen
  • mobile Erfassung mit der APP

Überblick, Planung und Dokumentation - Das sind die drei entscheidenden Säulen bei einem effizienten Management der Prüftermine.
Wer diese berücksichtigt, hat bei einer anstehenden Betriebsprüfung oder Revision keine schlaflosen Nächte mehr.

Wir bieten eine Software für eine automatisierte Prüftermin- und Prüfplanung mit einem transparenten Prüfmanagement
Durch die einfache Erfassung und der Erinnerungsfunktion im Wartungsplaner Dashboard können Sie die ständig wachsenden Anforderungen im Arbeitsschutz hinsichtlich Dokumentation und Reporting noch schneller, professioneller und zielgerichteter lösen. Alle verantwortlichen Mitarbeiter sehen stets den aktuellen Stand der Prüfungen und Wartungen in Ihrem Unternehmen.

Mit unserem digitalen Helfer erleichtern wir Ihnen den Arbeitsschutz im Betrieb sicherzustellen.
Die Planung, Umsetzung und Dokumentation der Arbeitsschutzaufgaben ist ein wichtiges, sicherheitsrelevantes und komplexes Thema.
Die Hoppe Unternehmensberatung unterstützt Sie mit dem Softwareprodukt Wartungsplaner dabei, das Thema Arbeitsschutz professionell und effektiv im Unternehmen umzusetzen. Die Software Wartungsplaner erfasst die Arbeitsschutz-Aufgaben in einem System.
Alles wird sicher und konsequent dokumentiert. Mit der Softwarelösung erfüllen Sie die rechtlichen Vorgaben einfach und bequem.

Führender Anbieter von Arbeitsschutz-Software
Übersichtliche Darstellung und clevere Funktionen im Programm manchen die Hoppe Unternehmensberatung zu einem der führenden Anbieter von Arbeitsschutz-Software.
Mehr als 25 Jahre Erfassung haben wir in dem Arbeitsschutz-System gebündelt, die dabei helfen, den Arbeitsschutz effizienter zur organisieren.

Arbeits- und Betriebsmittel verantwortliche nutzen Corona-Pause um für Sicherheit zu sorgen
In normalen Jahren nutzen verantwortungsbewusste Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Winterpause für erforderliche Wartungsarbeiten und Inspektionen. Sie müssen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht nachkommen und ihre eingesetzte Arbeits- und Betriebsmittel in einem sicheren Zustand halten.
So gelten für z.B. für einige Betriebsmittel strenge Normen, die die Anforderungen an den Zustand definieren und entsprechende Wartungsarbeiten und Inspektionen fordern. Um die Sicherheit für die Benutzer zu gewährleisten, muss an solchen Betriebsmitteln wiederkehrend eine Prüfung bzw. Inspektion durchgeführt werden. Was auf den ersten Blick intakt aussieht, muss nicht zwingend den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen.

Betriebsmittel sind einer regelmäßigen Prüfung unterzogen
Betriebe sind nicht nur zur regelmäßigen vorgeschriebenen Prüfung durch einen entsprechend qualifizierten Sachverständigen verpflichtet, sondern müssen die Betriebsmittel auch einer regelmäßigen Wartung und Kontrolle unterziehen.
Sachverständige empfehlen den Unternehmen, ihre Wartungen, Prüfungen und Kontrollen hinreichend zu dokumentieren.

Was versteht man unter dem Begriff Wartung?
Zur Wartung werden alle Pflegemaßnahmen von Produktionsanlagen gerechnet wie Reinigen, Abschmieren, Justieren, Nachfüllen von Betriebsstoffen und Katalysatoren sowie ähnliche Maßnahmen zur Verminderung bzw. Verhinderung von Verschleißerscheinungen.

Die Anforderungen an die Instandhaltung von Maschinen und Anlagen haben sich in den vergangenen Jahren stark geändert.
Meist werden festgelegte Wartungsintervalle befolgt. Mittlerweile fokussieren sich Industrieunternehmen zunehmend auf ein software basierendes Wartungsmanagement und Instandhaltungsmanagement, um Störungen zu erkennen noch bevor sie eintreten. Auf diese Weise sind sie in der Lage, Ausfälle sowie ungeplante Stillstände auf ein Minimum zu reduzieren.
Der Wartungsplaner berücksichtigt sämtliche strukturierte Daten von Wartungsprotokolle über Prüfpläne, Dokumentationen bis hin zu Herstellerdokumenten und stellt sie angereichert mit kontextspezifischen Zusatzinformationen bereit.

Informationen über Prüfprotokolle, Reparaturarbeiten, Ersatzteillisten oder dem entsprechenden Bauteil stehen damit ebenso übersichtlich als Dateianhang bzw Link zur Verfügung.
Somit sind Sie in der Lage alle Daten für die Instandhaltung zu beherrschen und nutzbar zu machen.



3 Schritte zur Ihrem Wartungsplaner

Weg zur Wartungsplaner Software

Die Instandhaltungssoftware für die Produktionsmaschinen und der Betriebstechnik sorgt für optimierte Abläufe in der Wartungsplanung.


Wartungsmanager hat die Wartungen konsequent im Blick.


Prüf- und Wartungsplaner für wiederkehrende Prüfungen
Ob wiederkehrende Prüfungen oder Prüfungen vor Inbetriebnahme, der Prüf- und Wartungsplaner 2025 unterstützt die Organisation und Dokumentation aller betrieblichen Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten.


Digitalisierung der Wartungsprozesse
Die fortschreitende Digitalisierung und Mobilisierung macht auch vor Wartungsprozessen nicht Halt.




unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter mühelos

Unterweisungspflicht im Arbeitsschutz

Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.