Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschriften müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.

Arbeiten mit System: Unterweisungen effizient planen und dokumentieren
Jährlich startet immer die Planung der Pflichtunterweisungen. Sie müssen für jeden Mitarbeitenden die passenden Unterweisungsthemen zusammenstellen, um für möglichst effektive Unterweisungen zu sorgen. Also viel zusätzlicher Aufwand neben der tatsächlichen Durchführung und der notwendigen Dokumentation.

Damit Sie Ihrer Unterweisungspflicht einfach und mit geringem Aufwand nachkommen können, gibt es den Unterweisungsmanager im Wartungsplaner.

  • Unterweisung leicht gemacht: Einfache Erfassung der Stammdaten, sofort einsetzbare Reports – für den direkten Einsatz im Alltag!
  • Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Import der Mitarbeiterdatenbank – so sparen Sie Zeit und Nerven!
  • Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner wissen Sie, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!

Unterweisung der Mitarbeiter leicht gemacht
Regelmäßige Unterweisungen sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.
Haben Sie schon alle jährlichen Unterweisungen der Mitarbeiter durchgeführt? Wir wissen, dass der Aufwand für effektive Unterweisungen der Mitarbeiter groß ist: Vorbereitung, Organisation und auch die Dokumentation sind neben der Unterweisung selbst eine Menge Arbeit.

Um Sie bei der Planung von Unterweisungen der Mitarbeiter zu unterstützen, haben wir den Unterweisungsmanager Software entwickelt. Umfassend unterstützt Sie unsere Software bei der Unterweisung. Diese hilft Ihnen sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung.

Mit unserem Unterweisungs-Tool sind Sie sofort startbereit
Nutzen Sie die praktische Funktionen. Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export, automatische Erinnerung per E-Mail – so sparen Sie Zeit und Nerven!
Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner Unterweisungs-Manager Software wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!
Unterweisungen sind für jedes Unternehmen ein Pflichtthema und müssen gesetzmäßig u.a. nach § 12 ArbSchG durchgeführt werden.
Die Realität sieht jedoch häufig anders aus. Studien zufolge kommen 87% der Unternehmen ihren gesetzlichen Unterweisungspflichten nicht nach. Diese Unternehmen unterschätzen die Macht der Unterweisungen und unterweisen nicht nur zu wenig sondern teilweise gar nicht.

welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung im Arbeitsschutz?
Verwaltung und Organisation der Unterweisung. Software für das Arbeitsschutz-Unterweisung-Management. Protokollieren Sie, wann welcher Mitarbeiter wann welche Unterweisung teilnehmen muss.
Die Unterweisung ist nach §12 Arbeitsschutzgesetz verpflichtend und dient der Sicherheit, dem Gesundheitsschutz und der Unfallprävention.

Unterweisung der Mitarbeiter - Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.

Unterweisung der Mitarbeiter - Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.



Gravierende Auswirkungen auf Ihre Unterweisungspflicht durch die Novelle der ArbStättV!
Der neue § 6 der novellierten Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Sie, Ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz aufzuklären.

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Denn im Falle eines Unfalls prüfen Behörden, ob Sie Ihre Unterweisungen rechtzeitig und ausreichend durchgeführt haben. Können Sie dies nicht oder nur unzureichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung!

So erfüllen Sie zeitsparend Ihre Pflichten!
Handeln Sie am besten jetzt und erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner Ihre Unterweisungspflicht. Sparen Sie sich dabei viel Aufwand und gehen Sie auf Nummer sicher mit den Unterweisung direkt im Wartungsplaner.
Software zur Dokumentation der Unterweisung mit editierbaren Vorlagen, Reports und Betriebsanweisungen

Ihre Vorteile:

Unterweisung leicht gemacht: schnelle, komfortable Erfassung der Unterweisungen, sofort einsetzbare Vorlagen und Betriebsanweisungen.
Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export als Excel-Dateien, Unterweisungen und aus der Mitarbeiterdatenbank.
Präventiv und rechtssicher: Alle Unterweisungen sicher dokumentiert. Sie wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und wann welcher Mitarbeiter unterwiesen wurde.




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Gesetzliche Pflichten rechtssicher einhalten
Der Wartungsplaner erstellt eine Übersicht über aktuelle Anforderungen: gesetzliche, technische und digitale Pflichten.
Rechtssichere Betreiberpflichten mit CAFM-System Wartungsplaner.
Praxisorientierte Strategien, um komplexe Verantwortlichkeiten sicher zu managen und Haftungsrisiken zu senken.
Konkrete Handlungsempfehlungen und digitale Werkzeuge für effiziente Umsetzung im Alltag Profitieren Sie von gebündeltem Wissen, das Sie sofort im Arbeitsalltag anwenden können.

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung müssen Sie jederzeit eine lückenlose Dokumentation der Prüfhistorie Ihrer Betriebsmittel vorlegen können.
Mit herkömmlichen Verwaltungsmethoden, wie umständlichen Exceltabellen, kostet Sie das sehr viel Zeit, Geld und Mühe. Unsere clevere Software ist Ihre Lösung für eine effiziente und transparente Verwaltung aller Prüfergebnisse, Prüfprotokolle und Dokumente in Ihrem Unternehmen.

Transparenz für alle Beteiligten im Audit
Die klare Aufgabenverteilung mit dem Wartungsplaner und das konsistente Datenmanagement durch die Software sorgen für eine erhöhte Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle Beteiligten über den gesamten Auditprozess der Prüftermine.

Reduzieren Sie den Verwaltungsaufwand im Arbeitsschutz nachhaltig.
Mit dem Wartungsplaner bieten wir Sicherheitsfachkräfte eine effektive und kostengünstige Möglichkeit, den Überblick über die notwendigen Aufgaben und Maßnahmen im Unternehmen zu behalten. Reduzieren Sie den Verwaltungsaufwand im Arbeitsschutz mit unserer Software nachhaltig. Die Rechtlichen Anforderungen können mit dem Wartungsplaner eingehalten. Dies führt zu mehr Sicherheit der Mitarbeiter, ohne einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand erforderlich zu machen.

Visualisierung und Planung der Wartungstermine
Der Wartungsplaner bietet alle Schritte von der Visualisierung und Planung über die Bereitstellung von Wartungsanleitungen, Checklisten bis hin Reporting. Mit wenigen Klicks können Statusinformationen zu allen Maschinen und Anlagen abgerufen und anstehende Aufgaben automatisiert per Mail an Ihre Service-Techniker verteilt werden. Somit haben Sie alles zur Durchführung der notwendigen Wartungsarbeiten verfügbar.



3 Schritte zur Ihrem Wartungsplaner

Weg zur Wartungsplaner Software

Unsere Instandhaltungssoftware ist ein umfassendes Instandhaltungsprogramm für Ihre regelmäßig anfallenden zeit- oder zählerbasierten Instandhaltungsarbeiten.
Nutzen Sie die Anwendung, um Aufgaben wie Inspektion, Kalibrierung, Einstellung, Reinigung und Schmierung sowie Austausch von Teilen zu definieren. Planen Sie diese Aufträge in Intervallen, die notwendig sind, um Ausfälle zu vermeiden. Nachdem Sie den Instandhaltungsplan für die anfallenden Instandhaltungsarbeiten je Maschine definiert haben, können Sie die HOPPE - Instandhaltungssoftware anweisen, automatisch einzelne Arbeitsaufträge zur Ausführung dieser definierten Aufgaben zu erstellen.


Die Top-Instandhaltungssoftware. Flexibel und Sicher.
Mehr Verfügbarkeit. Weniger Stillstand.


Maschinencheck nach BetrSichV
Protokollieren Sie mit dem Wartungsplaner den Maschinencheck nach BetrSichV für alle Werkzeuge, Maschinen und Produktionsanlagen im Unternehmen.


Kompliziertes Instandhaltungsmanagement war gestern!
Sichere und einfache Instandhaltungssoftware, ganz nach ihrem Geschmack.


Das System gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften und ermöglicht Ihnen eine effektive Verwaltung Ihrer Arbeits- und Betriebsmittel.




unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter mühelos

Unterweisungspflicht im Arbeitsschutz

Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.