Wartungsmanagement endlich digital
Mit unserer Wartungsplaner sehen Sie auf einen Blick, an welchen Anlagen welche Aufgaben geplant sind.
Alle relevanten Informationen zu allen Aufgaben auf einen Blick.
Das Dashboard bietet Ihnen einen schnellen und effizienten Überblick über alle Aufgaben wie Wartungs-, Inspektions- und Prüftermine.
Was wird mit dem Wartungsplaner geprüft, gewartet, instand gehalten und dokumentiert?
Grundsätzlich können mit dem Wartungsplaner alle die Regale, Stapler Leiter und Tritte, Maschinen und jegliche andere Betriebsmittel geprüft, gewartet und dokumentiert werden.
Der Wartungsplaner unterstützt eine Identifizierung für jeden Benutzer.
Jeder Benutzer des Programms hat seinen eigenen Namen und sein eigenes Passwort, um sich anzumelden.
Alle Änderungen der Daten werden durch das Programm automatisch aufgezeichnet.
Sie können jederzeit verfolgen, welcher Benutzer neue Daten hinzugefügt oder Änderungen an bestehenden Daten vorgenommen hat.
Für das Auidt Trail werden gleichzeitig das Datum und die Uhrzeit der Änderungen sowie die vollständigen Informationen zu den Änderungen aufgezeichnet.
Die Arbeitsschutzsoftware Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung erleichtert Ihnen die rechtssichere und datenschutzkonforme Dokumentation und Organisation sämtlicher Arbeitsschutzmaßnahmen.
TRBS 1201 - Prüffristen für Arbeitsmittel und Anlagen nach BetrSichV
Die TRBS 1201 ist ein zentrales Werk zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie erläutert Arten, Abläufe sowie geeignete Personen für die Prüfung und Kontrolle von überwachungsbedürftigen Anlagen und auch den elektrischen Arbeitsmitteln. Hierbei sollten Unternehmen insbesondere die darin enthaltenen Prüffristen einhalten, um die Sicherheit ihrer Angestellten zu gewährleisten und den rechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.
Technische Anlagen, von denen besondere Gefahren und Risiken ausgehen, unterliegen gemäß dem Produktsicherheitsgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung einer strengen regelmäßigen Überwachung. Zuständig hierfür sind die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) in Deutschland. Erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner die Anforderungen an die ZÜS. Dokumentieren Sie die Termine der ZÜS-Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Der Sicherheitsbeauftragte im Betrieb
Als Geschäftsführer in einem Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeiter sind Sie nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens einen ausgebildeten Sicherheitsbeauftragten zu benennen, der über das von der DGUV gesetzlich geforderte Fachwissen verfügt, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und darauf aufmerksam zu machen.
Mit dem Wartungsplaner sind Sie optimal auf die Funktion des Sicherheitsbeauftragten vorbereitet.