So gehortsveränderliche Geräte prüfen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

Prüfpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3
In ihrem Unternehmen werden elektrische Geräte und Betriebsmittel verwendet? Dann sind Sie von der Prüfpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 direkt betroffen.

Das wiederum bedeutet für Sie: Jede fehlende oder falsche Prüfung Ihrer Geräte, Maschinen und Anlagen stellt ein gravierendes Organisationsverschulden dar und kann weitreichende Rechtsfolgen nach sich ziehen.

Damit Sie Ihre Prüfungen reibungslos und vorschriftsgemäß durchführen, bieten wir eine Software zur Planung und Dokumentation Ihrer Elektroprüfungen

Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen, einschließlich Wiederholungsprüfung
Die Regelungen der DIN VDE 0100-600, 0105-100 und 0113 sicher umsetzen

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Die Regelungen der DIN EN 50678 VDE 0701 und DIN EN 50699 VDE 0702 sicher umsetzen

Was für kurzfristigen Ärger sorgt, soll aber die Sicherheit der elektrische Anlagen und Betriebsmittel gewährleisten.
Um sicherzustellen, dass alles so funktioniert wie es soll, werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft.

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • Vorhandensein der Prüfgrundlage (z.B. VDE 0701-0702)
  • und geeigneten Messgeräten,
  • sowie einer Software für die Verwaltung und der rechtssicheren Dokumentation
  • muss für das Arbeitsmittel eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 der Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt werden.

Elektroprüfung ortsveränderliche Geräte leicht gemacht
Für die korrekte Durchführung betrieblicher Elektroprüfungen müssen Unternehmer die Prüfung der ortveränderlichen elektrischen Betriebsmittel dokumentieren. Weiterhin müssen die Verantwortlichkeiten aller im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen mittels Bestellurkunden und Sicherheitsanweisungen nachweisen können.

Damit die Dokumentation ordnungsgemäß erfolgt und Sie Ihren Mitarbeitern alle wichtigen Arbeitshilfen nach aktuellen Normvorgaben mit an die Hand geben, gibt es den Wartungsplaner mit der Elektroschnittstelle für Gossen Metrawatt und Fluke, Benning und Bender Prüfgeräte als Elektrosicherheitsmappe.



Definition Betriebsmittel

Ortsfeste Betriebsmittel
sind festangebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, das sie nicht leicht bewegt werden können (DIN VDE 0100 T200 2.7.6).

Ortsveränderliche Betriebsmittel
sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zu einem anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (DIN VDE 0100 T200 2.7.4).




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Prüfung von Arbeitsmittel
Betriebe haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Arbeitsmittel regelmäßig nach den dafür vorgesehenen Unfallverhütungsvorschriften durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Nach abgeschlossener Prüfung der Arbeitsmittel erstellt der Wartungsplaner eine Prüfdokumentation (Prüfberichte).

Hub- & Zuggeräte: Prüfung von Hub- und Zuggeräten gem. DGUV Vorschrift 54
Krane: Prüfung von Kranen gem. DGUV Vorschrift 52
Regale: Regalprüfung nach der DGUV Regel 108-007 (BGR 234) Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Türen & Tore: Prüfung von Türen und Tore gem. ASR A1.6/7
Leitern & Tritte: Prüfung von Leitern, Tritte und Fahrgerüste gem. DGUV Information 208-016
Flurförderzeuge: Prüfung von Staplern, Flurförderzeugen gem. DGUV Vorschrift 68 ( UVV )
Hubarbeitsbühnen: Prüfung von Hubarbeitsbühnen gem. DGUV Grundsatz 308-002

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In einer Zeit zunehmender Komplexität und Unsicherheit ist es besonders wichtig, das Arbeitsschutzmanagement für den Unternehmenserfolg transparent darzustellen.
Es ist essentiell, den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit für den Auditor nachvollziehbar aufzubereiten.


Betriebsmittelwartung Arbeitgeber sind verpflichtet, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig fachkundig prüfen zu lassen. Das verlangen das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift der deutschen gesetzlichen Unfallversicherungsträger.


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