Überwachung fälliger Inspektions- und Wartungstermine
Wartungskosten reduzieren
Die Instandhaltungssoftware unterstützt Sie bei der Planung und Überwachung fälliger Inspektions- und Wartungstermine sämtlicher Anlagen, Betriebsmittel, Brandschutzeinrichtungen, Fahrzeuge, Flurfördersysteme, Geräte, Krane, Leitern, Maschinen, Regale und Werkzeuge.
Mit dem integrierten Dokumentenmanagement (DMS) können Prüfberichte, Bilder und andere Dokumente direkt einem Objekt wie einer Maschine oder Anlage zugeordnet werden.
Wartungsplaner ist die PC Lösung für die Steuerung und Dokumentation vorgeschriebener Prüfungen und Wartungen aller Betriebsmittel.
Mit der Datenbanklösung haben Sie alle fälligen Prüfungen stets im Blick und Ihre Arbeitsmittel, Maschinen und Geräte bleiben sicher.
Unsere Arbeitsschutzsoftware ermöglicht Ihnen einen systematischen Arbeitsschutz im Unternehmen.
Arbeitshilfe für einen effizienten Arbeitsschutz
Auch in Krisenzeiten darf ein effizienter und umfassender Arbeitsschutz sowie eine wirksame Unfallvermeidung im Unternehmen nicht auf der Strecke bleiben.
Damit Sie die aktuellen Arbeitsschutzvorgaben zeitsparend und sicher umsetzen können, ist eine Software zur Einhaltung der Prüftermine zu empfehlen.
Zentrale Aufgaben in der Wartung meistern
Mit dem Wartungsplaner eliminieren Sie jegliches Papier in Ihren Wartungsprozessen. Wartungsberichte lassen sich einfach erstellen und bearbeiten.
Alle Mitarbeiter erhalten stets die aktuelle Version der Wartungsaufgaben.
Ihre digitalen Wartungschecklisten können sogar auf ein mobiles Endgerät übertragen werden.
Jegliche relevanten Daten sowie Informationen zum Wartungsfortschritt sind in einem zentralen Dashboard auswertbar. So kann sichergestellt werden, dass alle Arbeiten durchgeführt sind.
Prüf- und Wartungsberichte effizienter bearbeiten
Im mehr Unternehmen setzen den Wartungsplaner ein, um mehr Transparenz zum Zustand ihrer Anlagen zu erhalten. Prüf- und Wartungsberichte sind mit der Software effizienter zu bearbeiten.
Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.