Arbeits- und Betriebsmittel verantwortliche nutzen Corona-Pause um für Sicherheit zu sorgen
In normalen Jahren nutzen verantwortungsbewusste Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Winterpause für erforderliche Wartungsarbeiten und Inspektionen.
Sie müssen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht nachkommen und ihre eingesetzte Arbeits- und Betriebsmittel in einem sicheren Zustand halten.
So gelten für z.B. für einige Betriebsmittel strenge Normen, die die Anforderungen an den Zustand definieren und entsprechende Wartungsarbeiten und Inspektionen fordern.
Um die Sicherheit für die Benutzer zu gewährleisten, muss an solchen Betriebsmitteln wiederkehrend eine Prüfung bzw. Inspektion durchgeführt werden.
Was auf den ersten Blick intakt aussieht, muss nicht zwingend den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen.
Betriebsmittel sind einer regelmäßigen Prüfung unterzogen
Betriebe sind nicht nur zur regelmäßigen vorgeschriebenen Prüfung durch einen entsprechend qualifizierten Sachverständigen verpflichtet,
sondern müssen die Betriebsmittel auch einer regelmäßigen Wartung und Kontrolle unterziehen.
Sachverständige empfehlen den Unternehmen, ihre Wartungen, Prüfungen und Kontrollen hinreichend zu dokumentieren.
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Digitales Gerätemanagement egal ob im Büro oder unterwegs
Alle Wartungstermine der Geräte werden im digitalen Gerätemanagement Programm verwaltet und stehen jederzeit für alle Mitarbeiter zur Verfügung - egal ob im Büro oder unterwegs.
Deshalb verfolgen wir bei der Weiterentwicklung das Ziel, dass unsere Software ohne große Schulung und damit intuitiv anwendbar ist.
Das digitale Gerätemanagement ermöglicht eine digitale Verwaltung der Arbeitsmittel.
So gelingt der Start in die digitale Geräteverwaltung schnell und ohne großes Kostenrisiko.
Wiederkehrende Wartungstermine steuern und überwachen
Um Produktionsmaschinen störungsfrei zu betreiben, wird bereits seit vielen Jahren die Instandhaltungssoftware Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung in der Fertigungsindustrie eingesetzt.
Mit dem Wartungsplaner werden ineinandergreifende Prozesse, von der Inspektion über die vorausschauende Wartung bis hin zur Instandsetzung optimal organisiert.
Es gilt die wiederkehrenden Wartungstermine zu steuern und zu überwachen.
TRBS 1201 - Prüffristen für Arbeitsmittel und Anlagen nach BetrSichV
Die TRBS 1201 ist ein zentrales Werk zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie erläutert Arten, Abläufe sowie geeignete Personen für die Prüfung und Kontrolle von überwachungsbedürftigen Anlagen und auch den elektrischen Arbeitsmitteln. Hierbei sollten Unternehmen insbesondere die darin enthaltenen Prüffristen einhalten, um die Sicherheit ihrer Angestellten zu gewährleisten und den rechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.
Technische Anlagen, von denen besondere Gefahren und Risiken ausgehen, unterliegen gemäß dem Produktsicherheitsgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung einer strengen regelmäßigen Überwachung. Zuständig hierfür sind die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) in Deutschland. Erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner die Anforderungen an die ZÜS. Dokumentieren Sie die Termine der ZÜS-Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Schaffen Sie eine zielgerichtete und kostenoptimale Instandhaltungs-Organisation.
Sorgen Sie für den richtigen Einsatz neuer Technologien