sehr guten Preis-/Leistungsverhältnis - die Software ist auch bei kleineren Unternehmen einsetzbar
Der Wartungsplaner wird schwerpunktmäig von Sicherheitsfachkräften und Fachkräften für Arbeitsschutz im Bereich von Wartungs- und Prüfungsintervallen eingesetzt.
Aufgrund des sehr guten Preis-/Leistungsverhältnisses kann die Software auch bei kleineren Unternehmen die Dokumentation der Prüffristen und Wartungstermine erleichtern.
Die Hoppe Unternehmensberatung bietet eine kostengünstige Planungssoftware mit hohem Anspruch an Funktionalität.
Die Software dokumentiert die qualifizierten Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 und auch sämtliche andere UVV Prüfungen.
Arbeits- und Betriebsmittelverwaltung - Software muss nicht teuer sein!
Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.
Eine Software für die Arbeitsmittelverwaltung muss nicht teuer sein. Die Antwort auf die Frage nach den Kosten für die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel beziehungsweise die Software kann nur individuell geklärt werden. Verwaltersoftware ist nicht gleich Verwaltersoftware. So gibt es zum Beispiel verschiedene Verwaltungssysteme, die je nach individueller Konstellation Vor- oder eben Nachteile auf der Kostenseite haben.
Der
Wartungsplaner der HOPPE Unternehmensberatung dokumentiert alle Arbeiten und Aufgaben.
Prüffristen mit dem Wartungsplaner im Griff
Einfaches Erstellen von Prüfprotokollen bei Kontrollen der Aufsichtsbehörden, in Audits und durch die Berufsgenossenschaften.
Die Gesetzliche Anforderungen zum Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften werden mit dem Wartungsplaner eingehalten.
Die Software hilft bei::
Turnusmäßige Wartung dokumentieren, Reparaturen planen, Inspektion, Störungsmeldung, Ticketsystem für die Störungen, Reporting mit Instandhaltungskennzahlen, Messmitel- und Prüfmittelverwaltung, Unterstützung bei Audits und Zertifizierung, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Wie Sie Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmem gewährleisten
Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und mit Einleitung entsprechender Maßnahmen zu minimieren.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass sie ebenso einen Ist-/Soll-Abgleich vorzunehmen haben, um zu eruieren, ob die veranlassten Schritte zum gewünschten Erfolg führten.
Informationen zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Nach Arbeitsschutzgesetz § 3 gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen entsprechend zu organisieren.
Der Arbeitgeber hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass diese im Arbeitsalltag auch tatsächlich angewendet werden.