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DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes von Elektrogeräten

Was sind Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Die Liste der prüfpflichtigen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Betriebsmittel in Unternehmen ist endlos lang.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.

Prüfung elektrischer Geräte ist Pflicht
Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar.

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Bringen Sie die Dokumentation Ihrer "Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel" auf den neusten Stand in Sachen Organisation, Planung und Steuerung.



elektrische Anlagen und Betriebsmittel prüfen
Zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) wiederholt zu prüfen




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Den Verwaltungsaufwand für die Dokumentation von Wartung, Inspektion und Instandhaltung reduzieren
In vielen Unternehmen herrscht Unsicherheit, wie oft die unterschiedlichen Maschine und Anlagen gewartet oder geprüft werden müssen. Die Wartungsintervalle unterscheiden sich nicht nur von Maschine zu Maschine sondern auch von Hersteller zu Hersteller. Deshalb empfiehlt die Hoppe Unternehmensberatung grundsätzlich eine wiederkehrende Wartung nach Herstellervorgaben. Im Zweifel hilft ein schneller Blick in die Gebrauchsanleitung bzw. das Handbuch, um zu erfahren, wie oft und in welchem Umfang das jeweilige Gerät gewartet werden muss.

Worum kümmert sich die Sicherheitsfachkraft?
Alles Wichtige zum Arbeitsschutz im Betrieb - darum kümmern sich die Sicherheitsfachkräfte (SiFas).
Das stimmt nur bedingt, denn verantwortlich sind immer noch die Geschäftsführung. Auch eine Sicherheitsfachkraft kann Sie nur bei der Umsetzung der Vorgaben aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unterstützen, enthebt aber nicht den Geschäftsführer seiner gesetzlichen Verantwortung. Organisieren Sie ihren Arbeitsschutz mit der prämierten Software Wartungsplaner.
Mit dem Software werden Sie Ihren Pflichten im Arbeitsschutz sicher nachkommen.

Die Elektrofachkraft muss wieder auf zwei getrennte Normen zurückgreifen
DIN EN 50678 VDE 0701: Die neue Norm ist jetzt gültig
De Titel der Norm lautet: "Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur"

Die VDE 0701/0702 wurde in 2 unabhängige Normen separiert!
Die neue VDE 0701 ist damit ein allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur.
Diese Norm gilt allerdings nicht mehr für die Wiederholungsprüfung von elektrischen Geräte. Für die Wiederholungsprüfung gibt es jetzt die separierte VDE 0702.
In diesem Zusammenhang gibt es auch neue Prüfplaketten, die die Normen getrennt voneinander abbilden. Die alte Doppel-Norm 0701/0702 gilt noch bis Sep. 23. Alte Prüfplaketten können noch bis zu diesem Zeitpunkt verwendet werden.

Die europäischen Harmonisierungsgebot ist die Ursache für die Teilung der VDE 701/702.
Eine Elektrofachkraft muss also künftig wieder auf zwei Normen zurückgreifen.

- DIN VDE 0701 gilt für die Prüfung von Geräten nach einer Reparatur. (DIN EN 50678)
- DIN VDE 0702 gilt für die Wiederholungsprüfungen.

Entstanden ist die neue Norm DIN EN 50678 VDE 0701 durch eine Teilung der alten Norm DIN VDE 0701-0702 in zwei Teile.




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