Trotz der vielfältigen Funktionalität ist der Wartungsplaner leicht und intuitiv zu bedienen.
Die Wartung darf beim Fuhrpark nicht zu kurz kommen.
Die ordnungsgemäße Wartung darf bei Fahrzeugen nicht zu kurz kommen und muss sich an vorgeschriebene Intervalle halten.
Werden Wartungen und Inspektionen nicht fristgerecht durchgeführt, können sich die Kosten erhöhen.
Um das zu vermeiden, liefern praxisorientierte Programme clevere Lösungsansätze. Auf stationären Rechnern und Mobilgeräten helfen sie beim Organisieren, Kontrollieren, Erinnern und Dokumentieren fälliger Wartungsarbeiten und sämtlicher Prüftermine.
Um die Sicherheit und Gewährleistungsansprüche nicht zu gefährden, sollte die wichtigen Servicetermine fristgerecht durchgeführt werden.
Die Nichteinhaltung der Wartungsintervalle würde sowohl zur Schädigung des Fahrzeugs führen.
So vergisst der Fuhrparkmanager keine an Inspektion!
Der Wartungsplaner weist automatisch Sie darauf hin, wann der nächste Inspektionstermin ansteht und erinnert sie in einem Dashboard.
Nur so können Sie sich Fuhrparkleiter oder Fuhrparkmanager rechtzeitig um die nächste Inspektion kümmern.
Wartungssoftware sichert den Service
Für Fuhrparkmanager und Flottenbeauftragten macht es also Sinn, die berechneten Prüftermine auf dem Schirm zu haben.
Digitale Lösungen können dabei unterstützen, allen Zuständigkeiten und pünktlich Bescheid zu geben.
Zusammenfassungen von mehreren Dokumenten
Erstellen Sie mit nur wenigen Klicks Zusammenfassungen von mehreren Prüfberichten, Wartungen und Dokumenten gleichzeitig.
Damit ist die Zusammenfassung von Dokumenten für gesamte Teilbereiche oder der kompletten Dokumentation möglich.
Diese neueste Entwicklung markiert einen signifikanten Fortschritt in der Effizienz und Benutzerfreundlichkeit von Dokumentenmanagement,
indem sie Anwendern ermöglicht, in kürzester Zeit Einblicke und Zusammenfassungen über umfangreiche Dokumentensammlungen zu erhalten.
Sie suchen eine komplette Lösung zur Wartungsplanung, individuell angepasst an Ihre Maschinen oder Anlagen?
Regelungen der DIN VDE 0100-600, 0105-100 und 0113 sicher umsetzen
In jedem Unternehmen werden elektrische Geräte und Betriebsmittel verwendet.
Somit ist jeder Unternehmer von der Prüfpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 direkt betroffen.
Das wiederum bedeutet, dass jede fehlende oder falsche Prüfung der Geräte, Maschinen und Anlagen ein gravierendes Organisationsverschulden darstellt.
Dies kann weitreichende Rechtsfolgen nach sich ziehen.
Damit Sie Ihre Prüfungen reibungslos und vorschriftsgemäß durchführen, bieten wir eine Software zur Dokumentation aller Prüfungen in unserem Tool zu Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen, einschließlich Wiederholungsprüfung. Hiermit können Sie Regelungen der DIN VDE 0100-600, 0105-100 und 0113 sicher umsetzen.
Dokumentieren auch Sie Ihre Arbeitsmittelprüfungen digital?
Ob Prüfungen vor Inbetriebnahme, Wartungen oder wiederkehrende Prüfungen, der Wartungsplaner unterstützt Sie bei der Organisation und Durchführung aller betrieblichen Prüfarbeiten und Instandhaltungsarbeiten.
Organisieren Sie jetzt die Prüfung und die Wartung von Arbeitsmitteln digital und zeitsparend.
Mit dem Wartungsplaner können Sie in jeder Branche alle Wartungs- und Prüffristen rechtssicher einhalten und dokumentieren.
Im Wartungsplaner können beliebige Prüfobjekte angelegt werden.
Beispiele für Prüfobjekte im Wartungsplaner:
- elektrische Betriebsmittel
- Maschinen und Anlagen
- Stapler und Hebezeugen
- Feuerlöscher
- Druckbehälter
Es stehen übersichtliche Kategorien und Gruppen als Eingabefelder zur Verfügung.
Das System kann verschiedene Reports erstellen und bietet eine übersichtliche ToDo-Liste, in der überfällige und direkt anstehende Aufgaben aufgeführt werden.
Erhalten Sie eMails über die automatischen Erinnerungsfunktion der anstehende Aufgaben
Durch das integrierte Dashboard, der Kalenderdarstellung und der automatischen Erinnerungsfunktion via eMail bleiben alle Prüftermine stets im Blick.
Eine Lückenlose Dokumentation spielt für den Bereich Arbeitssicherheit eine große Rolle.
Laut Arbeitsschutzgesetz ist die Dokumentation des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit im Betrieb Pflicht.
Folgende Dokumente muss der Arbeitgeber auf jeden Fall vorweisen können:
- Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung
- die aus der Gefährdungsbeurteilung resultierenden Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- regelmäßige Überprüfung dieser Arbeitssicherheitsmaßnahmen
Jetzt Informationen einholen und sicher bestellen unter Arbeitsschutzmanagement Software auf www.Wartungsplaner.de