DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

Wie Sie als Fachkraft das Thema "Elektroprüfung" im Unternehmen wirkungsvoll in die Praxis umsetzen!

Alle Elektroprüfungen werden dokumentiert und in der Akte für das Elektrogerät gespeichert. Weiterhin sind spezifische Anleitungen direkt am Elektrogerät hinterlegt

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Arbeitsmittel
Alle ortsfesten und ortsveränderlichen elektrische Geräte müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und das Messergebnis ist zu protokollieren.
Dies sind Monitore, Computer, Notebooks, Drucker, Netzteile, Bohrmaschinen, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Staubsauger, Wasserkocher und Lampen.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

GOSSEN METRAWATT Schnittstelle für die Elektroprüfungen
Details zum Import von den GOSSEN METRAWATT Prüfgeräten

FLUKE Schnittstelle für Elektroprüfungen
Details zum Import von den FLUKE Prüfgeräten



DGUV Vorschrift 3 -
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.
Beispiele für ortsveränderliche Betriebsmittel sind:

  • Büro-Geräte:Computer, Notebooks, Beamer, Monitore, Drucker, Lampen
  • Elektrische Werkzeuge & Maschinen: Bohrmaschinen, Fräsen, Netzteile, Stichsägen, Kabeltrommeln
  • Haushaltsgeräte: Kaffeemaschine, Wasserkocher, Staubsauger

Mit dem Software Wartungsplaner erfüllen Sie die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 an die Dokumentation.

Wir vermitteln Ihnen die Grundlagen im Umgang mit der Software.
Wir zeigen Ihnen den effektiven Einsatz unterschiedlicher Dokumentationsmöglichkeiten. Sie lernen, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen der BetrSichV an die Dokumentation erfüllen.




arbeitsmedizinische  Software steuert die arbeitsmedizinische Vorsorge

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Wir decken mit dem Wartungsplaner die Anforderungen rund um die Arbeitssicherheit ab.
Unsere Software hilft Ihnen, das Beste aus Ihren Arbeitsschutzprozessen herauszuholen. Dashboards machen aus der Wartungsplanungsprogramm eine intuitiv bedienbare Software, die alle Informationen anschaulich und übersichtlich bereitstellt. Mehr Transparenz und Überblick!

Instandhaltungssoftware. Übersichtlich, effizient und benutzerfreundlich.
Die Software ist ein modular aufgebautes CMMS für jeden Einsatzbereich. Sie organisiert den Einsatz von Instandhaltungs-, Wartungs- und Service-Teams.
Die branchenunabhängige Software verwaltet Maschinendaten und Wartungsinformationen und zeigt automatisch zu fälligen Prüfterminen die aktuell offenen Wartungs- und Serviceaufträge an.

Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500)
In der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) sind die erhaltenswerten Inhalte der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften (Prüf- und Betriebsbestimmungen) zusammengestellt.
Somut werden die unverzichtbare Schutzziele von zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften ermöglicht. Die BG-Regel folgt in ihrem Aufbau im Wesentlichen der Gliederung nach Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.
Die Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften).
Die BG-Regeln richten sich an den Unternehmer.
Die BG-Regeln sollen bei der Umsetzung der Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften helfen. Bei Beachtung der Empfehlungen der BG-Regeln kann man davon ausgehen, dass die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden.

Instandhaltungssoftware für die Produktion und Industrie
Unsere moderne Instandhaltungssoftware ist eine klassische Instandhaltungs- und Planungssoftware (IPS), auch bekannt als Wartungsprogramm, Wartungsmanager oder Wartungssoftware.
Die Instandhaltungssoftware hilft Ihnen dabei, Ihr Instandhaltungsmanagement zu optimieren. Wartungen, Instandsetzungen, Inspektionen und Reparaturen werden zentral in einer Datenbank geplant und dokumentiert.

  • Senken Sie die Instandhaltungskosten, indem Sie sämtliche Störungen erfassen
  • Dokumentieren Sie alle Vorgänge in der Instandhaltung.
  • Analysieren Sie die Schwachstellen jeder einzelnen Maschine.
  • Reduzieren Sie mit der Instandhaltungssoftware die Ausfallrisiken.

Die HOPPE Instandhaltungssoftware verfügt über eine moderne und benutzerfreundliche Oberfläche.
Ergänzend können die Aufgaben per Tablet oder Smartphone (IOS / Android) erfasst werden.
Alle Daten, Checklisten und Prüfplänen haben Sie bei der Wartung oder Reparatur zur Hand.
Mit der mobilen APP kann Ihr Service- oder Instandhaltungsteam beispielsweise einen Schaden direkt vor Ort erfassen und mit Fotos, Videos oder Sprachaufnahmen sowie einer Checkliste dokumentieren.

Wartungsplaner ist die ideale Lösung für alle Mitarbeiter, die Reparaturen und Wartungen durchführen

  • Einfache Erfassung alle Aufgaben und Tätigkeiten in der Instandhaltung
  • Übersichtliches Dokumentieren von ausgeführten Wartungen
  • Einhaltung aller Wartungsterminen
  • Lebensakte aller Maschinen und Anlagen
  • Flexibler Zugriff über eine mobile APP für Android und IOS iPhone/ iPad (APPLE)
  • Überblick aller Ersatzteile mit Bestandsführung
  • Übertragung aller Aufgaben in den Outlook-Kalender oder als Outlook-Aufgabe



Fertige Gefährdungsbeurteilung in wenigen Schritten erstellen
Generieren Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen ganz einfach auf Knopfdruck.
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Software für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz
Die Wartungsplaner Software ist ein Managementsystem, welches vorrangig in den Bereichen Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz im Unternehmen eingesetzt wird.
Mit der Wartungsplaner Software ist eine umfassende und einfache Erfassung, Bearbeitung und Auswertung relevanter Daten zum Prüf- und Wartungsmanagement möglich.

Wie bieten größtmögliche Flexibilität durch verschiedene Module
Um die vielfältigen Aufgaben der unterschiedlichen Arbeitsgebiete abzudecken, verfügt die Software über unterschiedliche Module, die je nach Bedarf im Unternehmen eingesetzt werden können.


Vorteile der Wartungsplaner Software:
einfache Bedienung, kurze Einarbeitungszeit, klare Dokumentation der Wartungstermine.


Erfassen Sie Ihre Checklisten zur Instandhaltung / Wartung direkt in der Wartungs-App.
Unsere APP ist das einzige Unterstützungssystem für mobile Erfassung, das mit besseren Kennzahlen in der Instandhaltung in Verbindung gebracht wird.
Wir beraten Sie unverbindlich.
Nehmen Sie direkt mit uns auf. Profitieren Sie mit unserem Wartungskalender bei der Wartung, Prüfung und Inspektion in Ihrem Unternehmen.



Elektroprüfung - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektroprüfung der Elektrogeräte im Betrieb

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.