Brandschutzordnung alle 2 Jahre durch eine fachkundige Person prüfen lassen!

Die Brandschutzordnung ist in der DIN 14096 festgehalten

Aktuelle Vorschriften zur Brandschutzordnung sicher umsetzen
Brandschutzordnungen müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Die Brandschutzordnung enthält unter anderem Regeln für das Verhalten von Personen in einem Gebäude oder Betrieb im Brandfall.
Jeder Betrieb ist gesetzlich dazu verpflichtet, die aktuellen Vorschriften im Brandschutz umzusetzen. Werden Räume anders genutzt als bisher , so sind Sie verpflichtet, Ihre Brandschutzordnung anzupassen bzw. alle 2 Jahre durch eine fachkundige Person prüfen zu lassen.

Prüftermine im Brandschutz müssen geplant und sorgfältig terminiert werden.
Mit der Software Wartungsplaner haben Sie alle wichtigen Termine und Dokumente wie Prüfvorlagen, Checklisten und Nachweise stets zur Hand. Das Tool bietet eine einfache Erfüllung Ihrer Brandschutzmaßnahmen und eine rechtssichere Dokumentation der durchzuführenden Brandschutzbegehungen.



Wann muss die Brandschutzordnung aktualisiert werden?
Die betriebliche Brandschutzordnung stellt eine der wichtigsten Anforderungen an den Brandschutz im Unternehmen dar. Für eine gute Planung und flüssige Organisation ist es deswegen unerlässlich, die Lebensakten der Brandschutzeinrichtungen zu kennen.

Rechtssichere Umsetzung der Vorgaben:
Hinterlegen Sie im wartungsplaner praktische Erläuterungen zu den wichtigsten Rechtsvorschriften.




Die Vorteile des Prüfplaner: Einfach - Übersichtlich - Digital.
Alle Prüfobjekte im Blick! Immer und überall.

Übersichtliche Prüflisten je Prüfgruppe
Unser Wartungsplaner / Prüfplaner zeigt die Objekte je nach Auswahl gefiltert und sortiert.
Mit dem EMailcenter haben Sie einen automatisierten Erinnerungsservice.
Sie werden automatisch und rechtzeitig über anstehende Prüfungen, Instandhaltungen oder Wartungen informiert.

Ampelsystem zur Fälligkeit - Wann ist der nächste Prüftermin?
Durch die Anzeige in Rot, Gelb, Grün sieht man auf einen Blick was wann fällig ist. Über einen Klick wird die anfallende Prüfung oder Wartung direkt angezeigt.

Der digitale Vorreiter im Wartungsmanagement.
Mit dem Wartungsplaner arbeitet man digital – im Büro wie in der Produktion.
So treiben Sie die digitale Transformation in allen Bereichen der Firma voran.
Die letzten Jahre hat die Hoppe Unternehmensberatung viel in zukunftsweisende Prozesse in die moderne Wartungsplaner-Software investiert. Das macht die Software zum Marktführer bei der Digitalisierung im Wartungsmanagement.

Strukturierte Wartungsplanung mithilfe der Software zur Planung der Wartungen
Sie betreiben Maschinen und Anlagen und müssen als Verantwortlicher im Unternehmen, der Einrichtung oder der Kommune den Überblick über die Wartungen behalten?
Um alle Wartungstermine im Blick zu haben und die Betreiberpflichten termingerecht zu erfüllen, bedarf es einer strukturierten Planung der Wartungen.

Damit kein Wartungstermine mehr verpasst wird, haben wir den Wartungsplaner entwickelt.
Die Software unterstützt Sie bei allen Schritten der Wartungsplanung. Egal ob beim Betrieb von komplexen, großen Anlagen oder bei der Bewirtschaftung vieler kleiner Maschinen.
Die Einhaltung der Wartungstermine ist in jedem Betrieb wirklich wichtig, denn die ordnungsgemäße Wartung gewährleistet einen zuverlässigen Betrieb.
Die Erhaltung der Geräte und Anlagen von großer betriebswirtschaftlicher Bedeutung.
Als Betreiber ist man dazu verpflichtet, Wartungen durchzuführen und diese zu rechtskonform zu dokumentieren.
Häufig geschieht dies allerdings noch händisch und auf Papier. Know-how ist oft nur in den Köpfen der zuständigen Mitarbeiter vorhanden, aber nirgends dokumentiert. Wissen geht also verloren, wenn Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheiden. Mit einer digitalen Wartungsplanung beugen Sie dem vor und gewährleisten eine rechtskonforme Dokumentation.

Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden. Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.

Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen. Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.

Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte. Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3) Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle. Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.

Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.




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Brandschutzordnung - Rechtssichere Umsetzung der Vorgaben

Brandschutzordnung im Betrieb

regelmäßig die Brandschutzordnungen aktualisieren