DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

Prüfintervalle – Regelung der Unfallversicherungsträger
Für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen gibt eine Tabelle der Durchführungsanweisung zu § 5 bewährte Prüffristen vor. Diese Prüfintervalle sind weder starr noch fest vorgegebenen, sondern als Richtwerte für normale betriebliche Bedingungen zu verstehen. Die Beurteilung der tatsächlich vorhandenen Betriebs- und Umgebungsbedingungen kann im Einzelfall durchaus eine andere Prüffrist ergeben. Einen schriftlichen Nachweis der Einstufung vorhandener Faktoren für die Festlegung der Prüfintervalle fordert die DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) nicht. Weiterhin führt die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) eine Fehlerquotenregelung an.
Wird demnach in bestimmten Betriebsbereichen eine maximale Fehlerquote von 2 % nicht überschritten, kann damit die Plausibilität der festgelegten Prüfintervalle erbracht werden. Die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) ist im Gegensatz zum eigentlichen § 5 rechtlich nicht bindend!

Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte!
Rechtspflichten zur Prüfung gemäß ArbSchG, BetrSichV, TRBS & DGUV Vorschrift 3 durchführen



DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.




Was steht in einem Wartungsplan?
Mit dem Wartungsplaner ermöglichen Sie eine intuitive und einfache operative Durchführung von Instandhaltungsprozessen.
Stellen Sie Ihren Mitarbeitern intuitive Anweisungen und Checklisten bereit, planen Ihre Tätigkeiten und profitieren von umfassender Transparenz aller Wartungsaufgaben.

Mit dem Wartungsplaner können Sie Prüftermine verwalten, um sicherzustellen, dass die notwendigen Prüfungen und Inspektionen termingerecht durchgeführt werden.
Die Software erinnert Sie automatisch an bevorstehende Prüftermine und ermöglicht es Ihnen, alle Informationen zu den durchgeführten Prüfungen in einem Protokoll zu speichern. Insgesamt bietet der Wartungsplaner eine effektive Möglichkeit, Instandhaltungsprozesse zu verwalten und zu optimieren, um die Betriebssicherheit und Produktivität zu verbessern.

Fachgerechte Prüfung elektrischer Maschinen
Die Erstprüfung, Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfung von Maschinen ist gesetzlich verpflichtend. Maßgeblich für die rechtskonforme Prüfung elektrischer Maschinenausrüstung sind die Anforderungen der DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1).

Verantwortliche müssen aber noch eine ganze Reihe zusätzlicher Prüfaspekte und Regeln beachten.
Um in der Vielzahl an gesetzlichen, normativen und herstellerseitigen Vorgaben (z. B. Betriebssicherheitsverordnung, DIN VDE-Normen, Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, EMV-Richtlinie) den Überblick zu behalten und rechtssicher zu handeln, gibt es die Software Wartungsplaner der HOPPE Unternehmensberatung.

Ihre Vorteile mit dem Wartungsplaner:

  • Erinnerung an alle Prüftermine sortiert Ihren Vorgaben
  • Sie können gezielt nachschlagen, was jeder Prüfung genau umfasst
  • Sie wissen, wie Sie den Prüfablauf sicherheitsgerecht durchführen
  • Checklisten oder Prüfprotokolle unterstützen Sie bei der Durchführung und Dokumentation der Prüfungen

Systematische Durchführung von Maschinen- , Arbeits- und Betriebsmittelprüfungen
Einfache Durchführung der Maschinenprüfungen und Wartungen mithilfe von Prüfberichten, Checklisten sowie Aufgabenzuweisung an zuständige Mitarbeiter. So bringen Sie schnell und effektiv Ordnung in die Arbeitsmittelverwaltung. Der Wartungsplaner bietet ein Prüffristenmanagement und Dokumentation mit Arbeitsmittel.
Bei den Prüfgegenständen handelt es sich beispielsweise um elektrische Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen, Werkzeuge, Leitern und Tritte, Regale, Rauchmelder und Feuerlöscher, Aufzüge, Druckbehälter, Fahrzeuge und persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

Was Sie jetzt bei der Betriebsmittelverwaltung umsetzen müssen
Alle relevanten Dokumente und Daten müssen vollständig und ohne Auslassungen in der Betriebsmittelverwaltung gespeichert werden – und zwar für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum oder länger. Folglich sollte auch ein Schutz gegen Datenverlust durch regelmäßige Backups und geeignete Sicherheitsmaßnahmen bestehen.

Halten Sie die Prüfintervalle und Prüfvorschriften sicher ein
Mit fortschreitender Digitalisierung liegen Arbeitsmittel- und Betriebsmittelakte immer häufiger elektronisch archiviert vor. Zu Recht, denn zum einen bietet das einen flexiblen Informationszugriff, was in Zeiten von standortunabhängiger Arbeit von Vorteil ist. Zum anderen spart die digitale Maschinenakte Lagerplatz, Druck- und Papierkosten ein.
Da die Suche, Verwaltung und Aktualisierung von Informationen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit schneller möglich ist, werden Fachkräfte für Arbeitssicherheit auch noch effektiv entlastet. Aber bei allen Vorteilen gilt: Die digitale Maschinneakte muss sicher sein.
Verwaltung der Wartungen und Reparaturen
In einer sich ständig wandelnden Geschäftswelt stehen auch kleine und mittelständische Unternehmen vor der Herausforderung, sich ansteigende Komplexität und wechselnde Anforderungen in der Arbeits- und Betriebsmittelprüfung anzupassen.  Wir bieten eine zuverlässige und skalierbare Lösung. Unsere Wartungsplaner-Software ermöglicht nicht nur eine digitale Verwaltung der Wartungen, Reparaturen und Instandhaltungen, sondern legt auch den Grundstein für nachhaltige Betriebssicherheit. 
  Grundsätze der digitalen Maschinenakte
Richtigkeit, Zulässigkeit und Transparenz: Die klassischen Grundsätze des Rechts gelten auch für das Führen und Archivieren digitaler Maschinneakte. Wer als Fachkraft für Arbeitssicherheit die rechtliche Konformität gewährleisten möchte, muss daher drei Aspekte ins Zentrum stellen:

1. Datenschutz und  Datensicherheit:
Da die Maschinneakte sensible Informationen enthält, sind für den Zugriff die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
 
2. Zugriffsrechte und Berechtigungskonzepte:
Die Informationen einer Maschinenakte dürfen nicht für jeden Mitarbeitenden oder jede Abteilung zugänglich sein. Ein differenziertes Rollen- und Berechtigungskonzept stellt sicher, dass Mitarbeitende nur auf die für sie relevanten Informationen zugreifen können.

3. Revisions- und Compliance-Anforderungen:
Die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sowie die revisionssichere Archivierung von Dokumenten sind für digitale Maschinneakten verpflichtend. Revisionssicher werden Informationen in elektronischer Form so aufbewahrt, dass sie ordnungsgemäß, vollständig, sicher, verfügbar, nachvollziehbar, unveränderlich und mit Zugriffsschutz abgelegt sind.

Alle relevanten Dokumente und Daten müssen also vollständig und ohne Auslassungen gespeichert werden – und zwar für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum oder länger. Folglich sollte auch ein Schutz gegen Datenverlust durch regelmäßige Backups und geeignete Sicherheitsmaßnahmen bestehen.

Insgesamt trägt die revisionssichere Archivierung von Arbeitsmittelakten bzw. Betriebsmittelakten zu einer zuverlässigen und effizienten Betriebsmittelverwaltung bei. Weil die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Normen  gewährleistet ist, sinkt das Risiko von Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Compliance-Verstößen.

Last, but not least spart der schnelle und einfache Zugriff auf Maschinnakten Zeit bei der Suche nach Dokumenten und verbessert die allgemeine Verwaltungseffizienz.




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