Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn bestellt

Software für SiGeKo zur Koordination der Maßnahmen nach § 4 ArbschG

Was ist ein SeGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn für Baustellen bestellt, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.

Der SiGeKo soll für die Koordination aller Sicherheitsbelange in Planung und Ausführung der Baustelle sorgen

  • Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung.
  • Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Auswirkungen auf der Baustelle
  • Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutz­koordinator (SiGeKo) ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zuständig.
Die Bestellung des SiGe-Koordinators ist in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt.

Wie führende eine Software-Lösung für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
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SiGe-Koordinator legt die Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fest
Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).

Aufgaben des SiGeKo laut Baustellenverordnung (BaustellV)
Der SiGeKo ist der Sicherheits- und Gesundheits- Koordinator einer Baustelle.
Die Aufgaben eines SiGeKo sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt. Die Baustellenverordnung hat das Ziel, durch besondere Maßnahmen zu einer Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf einer Baustelle beizutragen.




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Folgende Dokumente muss der Arbeitgeber auf jeden Fall vorweisen können:

  • Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung
  • die aus der Gefährdungsbeurteilung resultierenden Maßnahmen für den Arbeitsschutz
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Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert. Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)

Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:

  • Leitern und Tritte
  • Anschlagmittel
  • Stapler, Flurförderfahrzeuge
  • Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
  • PSA
  • Anschlag und Lastaufnahmemittel
  • Regale und Lagereinrichtung




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Sigeko Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

zentrale Aufgaben eines SiGeKo

Die Aufgaben eines SiGeKo sind in der Baustellenverordnung geregelt