DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem geschulten Team beraten wir Sie gerne bei allen Fragen.



DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

vereinfachen Sie Ihre Elektroprüfung mit den Messgeräte
Eine Software entfaltet nur dann ihre volle Wirksamkeit, wenn sie von den Mitarbeitern akzeptiert und genutzt wird. Wichtige Voraussetzungen hierfür sind selbsterklärende Eingabemasken, die eine rasche Einarbeitung ermöglichen, wie dies bei unserer Lösung der Fall ist




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Der Wartungsplaner ist die Instandhaltungssoftware, die Ihnen eine Übersicht über Ihre Maschinen und Anlagen liefert. Die Software liefert zusätzlich eine Kontrolle über die nächsten Wartung und den Arbeitsaufträgen.

Der Nutzen vom Wartungsplaner ist groß.
Mit der Steuerungs- und Überwachungsfunktionen schaffen sie Transparenz in Ihr Wartungsmanagement. Dennoch arbeiten unzählige produzierende Unternehmen ohne oder mit einem veralteten System.

Auf einen Blick sehen, was und welche Aufgaben anstehen.
Erstellen Sie eine digitale Aufgabenliste, z.B. für Wartungen, Inspektionen oder Begehungen.
Mit der "digitalen Aufgabenliste" sehen Sie auf einen Blick, was und welche Wartung und Prüfung ansteht.
Einfach Texte oder Fotos in den Wartungsplaner zur passende Aufgaben hinzufügen und die Zuständigkeit für den Mitarbeiter, Kollegen oder Dienstleister definieren.

Der Wartungsplaner für Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
Der Hoppe Wartunpsplaner erinnert Sie an den nächsten Prüftermin. Behalten Sie das gesamte Service-Management zu Ihrem Inventar immer im Blick.

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Egal ob Sicherheitsprüfungen, Service- und Wartungsverträge oder sonstige Laufzeiten, der Wartungsplaner erinnert Sie rechtzeitig und automatisiert an den nächsten Prüftermin. Behalten Sie Prüftermine und notwendige Wartungen Ihrer Anlagen im Blick.



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Zur digitalen Identifizierung der Geräte werden Barcode-Etiketten oder Transponder an den Geräten angebracht. Durch das Scannen mit der mobilen App lassen sich alle wichtigen Informationen erfassen.


Die Wartungsplaner Software vereinfacht die Datenverwaltung und Berichterstellung für Maschinen gegenüber herkömmlichen Verfahren.


Nutzen Sie eine Instandhaltungssoftware, um das Instandhaltungsmagement / Wartungsmanagement auf automatisierter Art und Weise zu unterstützen. Informationen zur Instandhaltung werden strukturiert in der Instandhaltungssoftware erfasst.



Elektroprüfung Messgeräte

Elektroprüfung Messgeräte

Prüfgerät zur Prüfung elektrischer Geräte nach VDE 0701-0702