DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem geschulten Team beraten wir Sie gerne bei allen Fragen.



DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

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Befähigungsnachweise und Zertifikate der Mitarbeiter griffbereit?
Immer wieder stellt sich die Frage, wer darf die Wartung der Maschinen überhaupt durchführen? Hierzu gibt es klare Vorschriften. Jederzeit müssen Zertifikate und Befähigungsnachweise der Mitarbeiter oder der externen Prüfer verfügbar sein. Auch das macht man heute zeitgemäß mit einer Software wie dem Wartungsmanager der HOPPE Unternehmensberatung.

Sorgen Sie für die Betriebsbereitschaft Ihrer Anlagen.
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Überblick, Planung, Dokumentation - das sind die drei entscheidenden Säulen bei einem effizienten Management der Prüftermine.


Vollständige Informationen über die Wartungen bei der Übergabe an Kollegen und Nachfolger
Bei der Übergabe an einen Kollegen oder Nachfolger muss einfach lückenlos jedes Detail zu jeder Wartung und Prüfung weiter gegeben werden. Gerade die Weitergabe von Wartungsinformationen, die in der Regel von Mitarbeiter zu Mitarbeiter bei einer Übergabe erfolgt, stellt die Instandhalter in der Unternehmen immer wieder vor umfangreiche Herausforderungen. Oftmals werden wichtige Details bei der Übergabe vergessen, wenn diese nicht einwandfrei dokumentiert wurden.


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