DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem geschulten Team beraten wir Sie gerne bei allen Fragen.



DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

vereinfachen Sie Ihre Elektroprüfung mit den Messgeräte
Eine Software entfaltet nur dann ihre volle Wirksamkeit, wenn sie von den Mitarbeitern akzeptiert und genutzt wird. Wichtige Voraussetzungen hierfür sind selbsterklärende Eingabemasken, die eine rasche Einarbeitung ermöglichen, wie dies bei unserer Lösung der Fall ist




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Prüfungs- und Wartungsintervalle: Das müssen Unternehmer wissen
Welche Betriebsmittel, Geräte, Arbeitsmittel oder Werkzeuge wie oft gewartet werden müssen, legen gesetzliche Vorgaben und Normen fest. Die sind komplex – die Wartungsplaner Software hilft bei der effizienten Umsetzung.

Grundsätzlich unterliegen alle im Unternehmen verwendeten Geräte der Prüfungs- und Instandhaltungspflicht, vom Kleingerät bis zur großen Anlage oder Maschine.

Bei der Terminplanung müssen deshalb auch alle vorhandenen Geräte mit den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und Wartungsintervallen Berücksichtigung finden.

Abhängig vom Gerätetyp empfehlen die Hersteller üblicher Weise jährliche Wartungsintervalle.
Dazu kommen weitere Vorgaben zur Prüfung, etwa die STK/MTK. Da sich die Intervalle je nach Gerät und Hersteller unterscheiden können, ist der Blick ins Handbuch bzw. die Gebrauchsanleitung des Herstellers ratsam. Besonders komfortabel arbeitet es sich mit der Software Wartungsplaner die automatisch auf anstehende Wartungen hinweist.

Schnell, digital und übersichtlich statt viel Papierkram
Wartungsplaner macht die Dokumentation der Maßnahmen schneller wirtschaftlich und beschleunigt die Umsetzung. Damit das umständliche Handling der Dokumentation die Einhaltung der Wartungstermine nicht verhindert, haben Experten und Expertinnen die digitale Plattform Wartungsplaner entwickelt.

Die Aufgaben sind sehr übersichtlich und gut nachvollziehbar dargestellt.
Sie sehen immer, wo der Auftrag steht, ob etwas und was demnächst zu tun ist. Ebenso ist ersichtlich, welche Unterlagen für die Bearbeitung erforderlich sind und diese können auch direkt in die Wartungsplaner-Software hochgeladen werden.

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Checklisten und Praktische PDF-Formulare in der mobilen Wartungsplaner-APP
Wird einer Fachkraft über das App-Interface zum Wartungsplaner ein Arbeitsauftrag zugewiesen, z.B. für eine Inspektion, Wartung, Reparatur oder einer Instandsetzung, erhält sie das passende digitale PDF-Formular für die Dokumentation gleich mit dazu. Dieses enthält eine Arbeitsbeschreibung und alle nötigen Prüfpunkte und Prüfschritte in einer Checkliste, sodass die Durchführung der Aufgabe einfach und bequem vor Ort stattfinden kann.

Wir bei der HOPPE Unternehmensberatung sind fest entschlossen, ihre Geschäftssysteme durch den Einsatz modernster Technologie zu verbessern, um die Kommunikation in der Instandhaltung, Produktion und Wartung effizienter und transparenter zu gestalten. Unser Ziel ist es, die Zusammenarbeit mit dem Wartungsplaner einfacher, schneller und effizienter zu gestalten - diese Umstellung hilft, dieses Ziel zu erreichen!

Unangenehme Aufgaben im Arbeitsschutz meistern.
Es liegt in der Natur der Sache, dass Sie als Sicherheitsfachkraft oder Fachkraft für Arbeitssicherheit auch zahlreiche unbequeme Dokumentationsaufgaben zu meistern haben. Sie müssen Missstände benennen, konsequent Leistungen wie das sichere gestalten von Arbeitsplätze in verschiedenen Bereichen gestalten einfordern und auch an den nächsten Prüftermin denken.

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