Jeder dritte Absturzunfall führt zur Betriebsunfähigkeit.
Lagerleiter, Anlegeleiter, Regalleiter, Tritte oder Hocker sind in häufigem Gebrauch und unterliegen damit natürlich auch einem schnellen Verschleiß
Um Arbeitsunfälle zu vermeiden, sind beim Umgang mit Leitern und Tritten einige grundsätzliche Regeln gemäß Handlungsanleitung der DGUV 208-016 zu beachten
Das Arbeiten von tragbaren Leitern und Tritten ist gemäß der von den Unfallversicherungen geführten Statistiken gefährlicher als bei anderen Arbeitsmitteln.
Jeder dritte Absturzunfall führt zur Betriebsunfähigkeit.
Dies liegt naturgemäß auch daran, das tragbare Leitern und Tritte ein häufig verwendetes Arbeitsmittel im Betrieb darstellen.
Leiter finden beispielsweise Verwendung zum Einräumen von Regalen, zur Glasreinigung, zum Streichen oder sonstigen Reparaturarbeiten in der Höhe.
Hierbei werden Leitern ständig belastet und unterliegen auf Dauer einem Verschleiß.
Der Arbeitgeber hat daher dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte zyklisch auf ordnungsgemäßen Zustand per Sicht- und Funktionsprüfung geprüft werden. Hierzu sind Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festzulegen.
Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten ist gesetzlich vorgeschrieben
Grundsätzlich sind für die Sicherheit der Leitern und Tritte im Betrieb der Unternehmer bzw. der Arbeitgeber verantwortlich.
Er hat dafür zu sorgen, dass nach den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Berufsgenossenschaftlichen Regelungen und den einschlägigen Normen, den Umgang mit tragbaren Leitern und Tritten so sicher wie möglich zu gestalten.