DGUV Vorschrift 2

Die DGUV unterstützen durch ihre Vorschriften Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten.

Jedes Unternehmen muss sich von einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen.
Diese Unfallverhütungsvorschrift bestimmt näher die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) ergebenden Pflichten zu treffen hat.

Grundprinzip für die Ermittlung und Festlegung der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuungsleistungen
Jedes Unternehmen, das Personal beschäftigt, muss sich von einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. So sieht es das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Die BGW konkretisiert das ASiG in dieser Vorschrift für ihre versicherten Betriebe.



§ 5 Bericht der DGUV Vorschrift 2
Der Unternehmer hat die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten. Die Berichte sollen auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Auskunft geben.

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben




Den Aufwand für die Dokumentation der Instandhaltung minimieren
Die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes einer Maschine oder Anlage wird mit der Instandhaltungssoftware Wartungsplaner lückenlos dokumentiert.

Typische die Kennzahlen der Instandhaltung (KPI)

MTBF = Mean Time Between Failures. MTBF bezeichnet die mittlere Betriebsdauer zwischen Ausfällen instandsetzbarer Maschineneinheiten.
MTTR = Mean Time To Repair
MDT = Mean Down Time
OEE = Overall Equipment Effectiveness



In 3 Schritten zum Wartungsplaner

Wir stellen Ihnen die Bestellformulare zum Download zur Verfügung.
Wenn Sie lieber per eMail oder Fax bestellen möchten, nutzen Sie bitte einfach das gewünschte Formular für die Bestellung.
Bitte das Formular einfach herunter laden und ausgefüllt an uns senden.

Weg zur Wartungsplaner Software

Vollständige Informationen über die Wartungen bei der Übergabe an Kollegen und Nachfolger
Bei der Übergabe an einen Kollegen oder Nachfolger muss einfach lückenlos jedes Detail zu jeder Wartung und Prüfung weiter gegeben werden. Gerade die Weitergabe von Wartungsinformationen, die in der Regel von Mitarbeiter zu Mitarbeiter bei einer Übergabe erfolgt, stellt die Instandhalter in der Unternehmen immer wieder vor umfangreiche Herausforderungen. Oftmals werden wichtige Details bei der Übergabe vergessen, wenn diese nicht einwandfrei dokumentiert wurden.


Aufgaben einfach organisieren mit einer intuitiven, gemeinschaftlichen und visuellen Aufgabenverwaltung.



DGUV Vorschrift 2 Arbeitsschutzmaßnahmen prüfen

DGUV Vorschrift 2 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

Festlegung der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuungsleistungen