Arbeitsschutz Unterweisungssoftware plant und dokumentiert
Unterweisungen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz
Unterweisungen im Arbeitsschutz leicht gemacht
Regelmäßige Unterweisungen sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.
Haben Sie schon alle jährlichen Unterweisungen im Arbeitsschutz durchgeführt?
Wir wissen, dass der Aufwand für effektive Unterweisungen groß ist: Vorbereitung, Organisation und auch die Dokumentation sind neben der Unterweisung selbst eine Menge Arbeit.
Um Sie bei der Planung von Unterweisungen im Arbeitsschutz zu unterstützen, haben wir den Unterweisungsmanager Software entwickelt.
Umfassend unterstützt Sie unsere Software bei der Unterweisungen im Arbeitsschutz. Diese hilft Ihnen sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung.
Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG
Unterweisungen wie Verhalten im Notfall, Brandschutz oder allgemeine Sicherheitshinweise sind ein Muss.
Die Dokumentation der Unterweisungen kostet jedoch Zeit: Inhalte recherchieren, rechtssicher formulieren, Teilnahme dokumentieren.
Sparen Sie sich den Stress – wir liefern Ihnen die Planungssoftware für Ihre Unterweisungen.
Unsere Unterweisungssoftware unterstützt Sie in allen Schritten:
- Planung jeder Unterweisung
- rechtssicher und sofort einsatzbereit
- Elektronisches Historie jeder Unterweisung
- Lückenlose Planung, Durchführung und Dokumentation
- Unterweisungsmanager für das ganze Jahr und jeden Mitarbeiter
Mit unserem Unterweisungs-Tool sind Sie sofort startbereit
Nutzen Sie die praktische Funktionen. Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export, automatische Erinnerung per E-Mail – so sparen Sie Zeit und Nerven!
Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner Unterweisungsmanager Software wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!
welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung
Wer muss wen wann wie unterweisen. Was ist gesetzlich gefordert?
Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen.
Arbeitgeber und verantwortliche Personen sind oftmals so stark belastet, dass sich die Unterweisung der Beschäftigten
- vor Aufnahme der Tätigkeit
- bei Veränderung in den Aufgabenbereichen
- nach Unfällen
- bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien
nur schwer in deren Arbeitsprozess integrieren lässt.