Der Unterweisungs-Manager verwaltet Unterweisungen
Komplette Verwaltung Ihrer Unterweisungen durchführen.
Auch diese Jahr werden Ihre Unterweisungen wieder fällig.
Denn der Gesetzgeber verpflichtet Sie gem. § 12 ArbSchG, § 12 BetrSichV und § 4 DGUV Vorschrift 1 dazu, jährlich wiederkehrend Ihre Mitarbeiter im sicheren Umgang mit elektrischen Arbeitsmitteln zu unterweisen
Jährliche Sicherheitsunterweisung – schon durchgeführt?
Sicherheitsunterweisungen müssen einmal jährlich durchgeführt werden
Unterweisungen werden mit unser Software leicht gemacht – Wartungsplaner dokumentiert die Unterweisungen zeitsparend und revisionssicher.
Erfahrene Unterweisungsmanager schätzen unsere Applikationen, Lösungen und Produkte ganz besonders.
Denn weil wir mit viel Erfahrung immer auch das Ganze sehen, bieten wir im Detail optimale Lösungen für viele Branchen, mit kompetenter Beratung, und vor allem zuverlässigem Service.
Unterweisungs Software zur Erfüllung aller arbeitssicherheitstechnischen Pflichten
Übersicht: welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung
Der Unterweisungsmanager im Wartungsplaner ist ein Modul, mit dem Sie die Vorteile der elektronischen Unterweisung in Ihrem Unternehmen voll ausschöpfen können.
Unterweisungsdokumentation endlich leicht gemacht
Unterweisungen sind für jedes Unternehmen ein Pflichtthema und müssen gesetzmäßig u.a. nach § 12 ArbSchG durchgeführt werden.
Die Realität sieht jedoch häufig anders aus. Studien zufolge kommen 87% der Unternehmen ihren gesetzlichen Unterweisungspflichten nicht nach. Diese Unternehmen unterschätzen die Macht der Unterweisungen und unterweisen nicht nur zu wenig sondern teilweise gar nicht.
Unterweisungen schnell & einfach Mitarbeitern zuweisen
Der Unterweisungs-Manager weist jedem Mitarbeiter nach Ihren Vorgaben gezielt die Unterweisungen zu, die er durchführen soll. Außerdem können Sie Folgeunterweisungen in flexiblen Intervallen festlegen, welche vollautomatisiert durch das System angestoßen werden. Der Wartungsplaner ist eine der führenden Software-Lösung für die Dokumentation von Unterweisungen
welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung
Verwaltung und Organisation der Unterweisung.
Software für das Unterweisung-Management, und zur Protokollierung welcher Mitarbeiter wann welche Unterweisung benötigt.
Gemäß ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, ArbStättV und DGUV Vorschrift 1 sind Sie verpflichtet, Ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz mindestens einmal jährlich aufzuklären.
Denn geschieht ein Unfall, prüfen die Behörden und BG, ob Sie Ihre Beschäftigten unterwiesen haben.
Können Sie dies nicht oder nicht ausreichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung.
Benötigen Sie hierzu ein Werkzeug, das Sie dabei unterstützt, einfach zu bedienen ist und Sie rechtzeitig an anstehende Termine erinnert?
Dann ist die Unterweisungs-Manager Wartungsplaner genau das richtige für Sie.
Mit der Software können die komplette Verwaltung Ihrer Unterweisungen durchführen.

Inventarisierung der Arbeitsmittel
Betriebsmittel einfach verwalten Erleichtern Sie die Inventarisierung der Arbeits- und Betriebsmittel. Anlagenverzeichnis jetzt erstellen !

Technischen Objekt Management dokumentieren
Wartungsplaner dokumentiert alles, was Sie für die Prüfung im Technischen Objekt Management brauchen Lösung um die betrieblichen und gesetzlichen Pflichten leichter zu meistern

Elektroprüfung Prüffristen
Prüfung elektrischer Anlagen durch Elektrofachkraft elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.
Weiterführende Details zu den Modulen zum Wartungsplaner
- eMail-Erinnerung für anstehenden Aufgaben
- mobile app für Ihr Smartphone iPhone, iPad und Android
- mobile Erfassung mit dem Barcode Scanner
- Etiketten mit Inventarnummer Firmenname, Barcode und RFID Tags
Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert.
Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)
Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:
- Leitern und Tritte
- Anschlagmittel
- Stapler, Flurförderfahrzeuge
- Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- PSA
- Anschlag und Lastaufnahmemittel
- Regale und Lagereinrichtung
Was wird mit dem Wartungsplaner geprüft, gewartet, instand gehalten und dokumentiert?
Grundsätzlich können mit dem Wartungsplaner alle die Regale, Stapler Leiter und Tritte, Maschinen und jegliche andere Betriebsmittel geprüft, gewartet und dokumentiert werden.
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