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Geringer Aufwand – maximale Wirkung! So einfach können Unterweisungen sein!

Dokumentieren Sie rechtssicher alle Unterweisungen gemäß ArbSchG in nur einem System.

Dauerhaft das Risiko für Arbeitsunfälle senken
Jetzt steht die verpflichtende Elektro Jahresunterweisung an!
Der Gesetzgeber verpflichtet Sie gem. §12 ArbSchG, § 12 BetrSichV und § 4 DGUV Vorschrift 1 dazu, jährlich wiederkehrend Ihre Mitarbeiter im sicheren Umgang mit elektrischen Arbeitsmitteln zu unterweisen. Bei jedem Unfall prüfen Behörden, ob Sie Ihre Unterweisungen rechtzeitig und ausreichend durchgeführt haben. Können Sie dies nicht oder nur unzureichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung!
Kostengünstig und sicher erfüllen Sie Ihre Pflichten mit dem Wartungsplaner die Dokumentation der Elektro-Jahresunterweisung.

Unterweisungen sind der zentrale Faktor im Arbeitsschutz
Oftmals scheitert das Ganze an der Erinnerung an die Unterweisung oder der falschen Dokumentation.
Wie können Sie sicher sein, dass Sie die aktuelle Gesetzeslage zu 100% beachten und nicht unwissentlich irgendwelche schlimmen Fehler machen, die die Sicherheit in Ihrem Unternehmen und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten akut gefährden.
Wir bieten eine Software zur Dokumentation von Unterweisungen, die durch wenige Handgriffe Ihr Unternehmen sicherer machen und effektiv Mitarbeiter vor schweren Verletzungen schützt.

Sicheres Arbeiten mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Dokumentieren Sie rechtssicher in nur einem System Ihre Präsentation zu den Unterweisungen.

Ihre Vorteile:

Zeitsparend: Alle Unterweisungen werden in der Software terminiert und die Inhalte werden hier dokumentiert. Keine Recherchen, kein Vorbereitungsaufwand, kein Vortragsstress!
Rechtssicher: Mit den unterschriftsfertigen Dokumentationsvorlagen zum Ausdrucken erhalten Sie direkt einen rechtssicheren Nachweis für Ihre Unterweisung.

Der ausdruckbare Nachweis der Unterweisung dokumentiert rechtssicher, dass die Unterweisungsinhalte erhalten und verstanden wurden.
welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung im Arbeitsschutz?
Verwaltung und Organisation der Unterweisung. Mit der Software können die komplette Verwaltung Ihrer Unterweisungen durchführen.
Testen Sie jetzt den Wartungsplaner und machen Sie Ihre Unterweisungen zum Kinderspiel

Unterweisung gemäß ArbSchG - Unterweisung gem. §12 ArbSchG, § 12 BetrSichV und § 4 DGUV Vorschrift 1

Unterweisung gemäß ArbSchG - Unterweisung gem. §12 ArbSchG, § 12 BetrSichV und § 4 DGUV Vorschrift 1



welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung
Verwaltung und Organisation der Unterweisung. Software für das Unterweisung-Management, und zur Protokollierung welcher Mitarbeiter wann welche Unterweisung benötigt.
Benötigen Sie hierzu ein Werkzeug, das Sie dabei unterstützt, einfach zu bedienen ist und Sie rechtzeitig an anstehende Termine erinnert? Dann ist die Unterweisungs-Manager Wartungsplaner genau das richtige für Sie.
Geringer Aufwand – maximale Wirkung! So einfach kann Ihre Unterweisung sein!
Unterweisung gemäß ArbSchG - mit der Software Wartungsplaner können Sie die komplette Verwaltung Ihrer Unterweisungen durchführen.




Instandhaltungen und Wartungen effizienter gestalten.
Intuitiv und Schnell. Flexibel und Modular. Unkomplizierte Einbindung in Ihre Prozesse.

Terminieren Sie die regelmäßige Betriebsbegehungen, erstellen Sie mit dem Wartungsplaner ein Gefahrstoffkataster, und denken sie an die Gefährdungsbeurteilungen mit dem Maßnahmenkatalog.

Ist Ihre Wartungsdokumentation aktuell?
Ihr Wartungsplan je Anlage und Maschine entsteht am Desktop. Planen Sie alle Wartungstermine direkt am PC. So werden im Anlagenlogbuch / Maschinenlogbuch sämtliche Ereignisse abgelegt. Weil Dokumente leicht auffindbar sind, gewinnen Sie mehr Zeit, durch einen schnellen Zugriff bei Störmeldungen. Ihre Wartungsdokumentation ist mit der Wartungsmanager-Software topaktuell. So sind Sie als Instandhalter und Produktionsleiter auf jeden Fall gut vorbereitet für das nächste Audit. Auch die Maschinenbediener profitieren gleichermaßen von der Software.

Wartungssoftware für die Inspektion und Dokumentation über Smartphone oder Tablet.
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Bei der Prüfung sollten die beauftragten Mitarbeiter chronologisch folgendermaßen vorgehen:
Sichtprüfung von erkennbaren Schäden, Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen, Beurteilung der Prüfergebnisse und schließlich die Kennzeichnung des geprüften Arbeitsmittels mittels einer Prüfplakette auf dem Arbeitsmittel.

Dokumentation der Prüfergebnisse:
Hierzu sollte eine Checkliste als Datenblatt angelegt werden. Auf diesem werden die vorgefundenen Schäden und Mängel, die Maßnahmen zur Beseitigung dieser Defizite, der aktuelle Status des Geräts sowie die Festlegung eines neuen Prüftermins angegeben.




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Unterweisung gemäß ArbSchG dokumentieren

Unterweisung rechtzeitig durchgeführt ?

Unterweisung gem. §12 ArbSchG, § 12 BetrSichV und § 4 DGUV Vorschrift 1