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Allgemeine Grundlage für alle Formen des betrieblichen Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz

Rechtliche Grundlagen der Betriebsmittelprüfung
Betriebsmittelprüfungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und unterliegen auf unterschiedlichen Ebenen strengen rechtlichen Vorgaben.

Der Arbeitsschutz unterliegt im Wesentlichen drei Regularien:
1. dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
2. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
3. der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Allgemeine Grundlage für alle Formen des betrieblichen Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz, das in § 3 Abs. 1 ArbSchG die Grundpflichten des Arbeitgebers formuliert. Demnach hat dieser die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.



Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.

Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die BetrSichV geregelt, zum anderen von der DGUV. Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV). Die BetrSichV ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln.




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Wie Sie Arbeitssicherheit im Unternehmen gewährleisten
Allgemein beschreibt der Begriff „Arbeitssicherheit“ den Schutz von Beschäftigten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Dazu gehört es ebenfalls, Gefahren und Risiken für die Gesundheit sowie die Sicherheit der Mitarbeiter bei der Arbeit so gering wie möglich zu halten. Bei der Arbeitssicherheit bzw. dem Arbeitsschutz geht es jedoch nicht nur darum, mögliche Arbeitsunfälle zu vermeiden.
Die Tätigkeit soll so gestaltet werden, dass sie weder dem seelischen noch dem körperlichen Wohlbefinden von Beschäftigten entgegensteht.

Wartungen geschickt terminieren und sorgfältig dokumentieren
Die gesetzlichen Prüfvorschriften, die Wartungspläne der Hersteller und die Störmeldungen müssen stets unter Kontrolle bleiben. Die Wartungen geschickt terminiert und sorgfältig dokumentiert werden.
All diese Aufgaben integriert die Hoppe Unternehmensberatung jetzt in der Software Wartungsplaner.
Das intelligente Wartungsmanagement ebnet den Weg für die predictive bzw. preventive Maintenance.

Wotu dienet ein Wartungsplan?
Mit einem Wartungsplan stellen Teams in der Instandhaltung sicher, dass Wartungstätigkeiten ordnungsgemäß und zum richtigen Zeitpunkt durchgeführt werden. Die Wartungsplanung kann dabei bespielsweise zeitbasiert, zyklusbasiert oder zustandsbasiert erfolgen.

Im Wartungsplaner lassen sich anstehende Wartungs- und Prüftermine hinterlegen
Die Wartungs- und Prüftermine werden den Verantwortlichen in der Software rechtzeitig angezeigt.



In 3 Schritten zum Wartungsplaner

Weg zur Wartungsplaner Software

Eine regelmäßige Wartung der Anlagen sorgt vor
Der richtige Zeitpunkt für die Wartung von Maschinen und Anlagen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Werden sie zu spät gewartet, kann dies zu teuren Produktionsausfällen führen. Werden wiederum Maschinenteile zu früh ausgetauscht, entstehen unnötige Kosten. Wie es richtig geht, zeigt die Softwarelösung der HOPPE Unternehmensberatung. Mit der Software Wartungsplaner werden alle Wartungen von Maschinen und Anlagen dokumentiert.
Es entsteht eine Historie zu jeder Maschine. Wartungen können rechtzeitig geplant werden. Auf diese Weise kann die gesamte Anlage überwacht und gegebenenfalls proaktiv eingegriffen werden. Mögliche Ausfälle werden mit der Software Wartungsplaner rechtzeitig erkannt und verhindert.

Gefährdungsbeurteilung rechtssicher erstellen und dokumentieren
Als Unternehmer ist man nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Unternehmen regelmäßig zu bewerten und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die bedeutet auch, dass die Gefährdungsbeurteilung aktuell zu halten und alles sauber zu dokumentieren ist.
Mit der Software zur Gefährdungsbeurteilung erstellen Sie eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung und halten Ihren Aufwand möglichst in Grenzen.



Rechtliche Grundlagen der Betriebsmittelprüfung

Betriebsmittelprüfung - rechtliche Grundlagen

Der Arbeitsschutz unterliegt im Wesentlichen drei Regularien