DGUV Vorschrift elektrische Anlagen
Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3
elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden
Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar
- vor der ersten Inbetriebnahme.
- nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
- in bestimmten Zeitabständen und
- durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.
DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

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Arbeitsunfall im Betrieb, Software Dokumentation
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Wartungsarbeiten im Wartungsbuch planen
Planung der fälligen Wartungsarbeiten im Wartungsbuch Um den Wert und die Betriebssicherheit der Anlage zu erhalten, sind regelmäßige Wartung unentbehrlich.
Weiterführende Details zu den Modulen zum Wartungsplaner
- eMail-Erinnerung für anstehenden Aufgaben
- mobile app für Ihr Smartphone iPhone, iPad und Android
- mobile Erfassung mit dem Barcode Scanner
- Etiketten mit Inventarnummer Firmenname, Barcode und RFID Tags
Alles Wichtige zum Arbeitsschutz im Betrieb - darum kümmern sich die Sicherheitsfachkräfte (SiFas).
Das stimmt nur bedingt, denn verantwortlich sind immer noch die Geschäftsführung.
Auch eine Sicherheitsfachkraft kann Sie nur bei der Umsetzung der Vorgaben aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unterstützen, enthebt aber nicht den Geschäftsführer seiner gesetzlichen Verantwortung. Organisieren Sie ihren Arbeitsschutz mit der prämierten Software Wartungsplaner.
Mit dem Software werden Sie Ihren Pflichten im Arbeitsschutz sicher nachkommen.
Wartungsmanagement Software für die regelmäßige Wartung von Maschinen
Eine regelmäßige Wartung von Maschinen und Anlagen ist essentiell für die Arbeitssicherheit und einen reibungslosen Betrieb der Produktion.
Die Instandhaltung hat die Aufgabe die Funktionalität von Maschinen zu gewährleisten um einen effizienten Betrieb zu ermöglichen.
Das Wartungs- und Instandhaltungsmodul Wartungsplaner ist speziell für Maschinenbetreiber entwickelt worden.
So managen Sie die Wartungsdokumentation in einer Wartungsmanagement Software
Eine präzise Dokumentation der Produktionsanlagen ist wichtig für den Überblick der Wartungen.
Dokumentiert werden verschiedene Wartungsaufgaben wie z.B. Reparaturen, Reinigen, Schmieren oder Nachfüllen von Schmierstoffen.
Mit dem Wartungsplaner können Sie die Prüftermine und Wartungszyklen anlegen und behalten dadurch den Überblick über die Prüftermine.
Zu den Anlagen werden einzelne Aufgaben den Mitarbeitern oder externen Dienstleistern zugewiesen.
Anhand von Checklisten der verschiedenen Wartungsaufgaben erledigt.
Die Wartungsplaner Software ermöglicht es außerdem Aufgaben nach Fälligkeit, Zuständigkeit, Bereichen oder Maschinen zu durchsuchen, sortieren und filtern.
Alle Downloads zum Wartungsplaner