DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.



DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.




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Digitalisierung von Wartungstermine – Erfahrungen in der Praxis
Mit einem umfassenden Lösungsansatz ist die Hoppe Unternehmensberatung angetreten, die Digitalisierung im Wartungsmanagement voranzutreiben. Die Digitalisierung soll die Verfügbarkeit der Maschinen steigen und der Aufwand für die Überwachung und Wartung sinken. Entscheidend für den Erfolg ist, wie die Lösung in die Systemlandschaft des Unternehmens integriert werden kann. Mit dem modular aufgebauten Wartungsplaner lassen sich Maschinen und Anlagen überwachen.

Das Ziel: Der Aufwand für die Überwachung und Wartung muss hierbei für den Anwender auf ein Minimum reduziert bleiben. Eine Komponente der digitalen Lösungen ist das Dashboard, das die Wartungen erfasst und so Termine digital überwacht. Grafische Anzeigen ermöglichen Rückschlüsse auf den Betriebszustand der Maschinen zu ziehen.

Ein digitales Logbuch erlaubt es die Maschinen papierlos zu verwalten.
In der Software werden Wartungsarbeiten und die eingesetzten Ersatzteile dokumentiert. Warnungen und Alarme verhelfen zum rechtzeitigen Eingriff vor dem Prozessstillstand. Dadurch lassen sich Fehler im Bestellprozess vermeiden und Prozesskosten senken.

Dreh- und Angelpunkt ist dabei das EMail-center.
Mit diesem werden nicht nur Wartungstermine sondern auch Anleitungen, Datenblätter, Zeichnungen zur Verfügung gestellt.
Erst mit solchen Analysen ist es möglich, die Prozesskosten deutlich zu senken. Die integrierte Wartungsanalyse ermöglicht es, ineffiziente Betriebsmittel zu identifizieren. Wir schaffen mit unserer Software Wartungsplaner kundenspezifische Mehrwerte. Kundenspezifische Anforderungen im Bereich Maintenance oder im Bereich Operation decken wir ab.

Asset Refurbishment and Replacement Program
Der Wartungsplaner bietet ein Bestandsmanagement für Wartung / Reparatur und Instandhaltung.
Mit der Software verringern Sie die Anforderungen im Fertigungsbereich und verbessern Ihre Instandhaltungsentscheidungen.
Das Ziel ist es, die Kosten zu senken und die Produktivität zu steigern. Risiken alternder Assets müssen frühzeitig erkannt und gesteuert werden. Mit der Software verfügen Sie über ein Asset Refurbishment and Replacement Programm. Was ist ein Asset Refurbishment and Replacement Program? Ein Asset Refurbishment and Replacement Programm ist eine Software zur Verwaltung von Modernisierungen und zum Austausch von Anlagen.

Wie Sie Arbeitssicherheit im Unternehmen gewährleisten
Allgemein beschreibt der Begriff „Arbeitssicherheit“ den Schutz von Beschäftigten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Dazu gehört es ebenfalls, Gefahren und Risiken für die Gesundheit sowie die Sicherheit der Mitarbeiter bei der Arbeit so gering wie möglich zu halten. Bei der Arbeitssicherheit bzw. dem Arbeitsschutz geht es jedoch nicht nur darum, mögliche Arbeitsunfälle zu vermeiden.
Die Tätigkeit soll so gestaltet werden, dass sie weder dem seelischen noch dem körperlichen Wohlbefinden von Beschäftigten entgegensteht.



Mit der Informationsflut professionell umgehen
Der Wartungsmanager ermöglicht es auf einfache und intuitive Weise, die umfangreichen Informationen, die im Kontext Ihrer jeweiligen Wartungsarbeiten relevant sind, schnell zusammenzuführen, aufzubereiten, wiederzufinden und auszuwerten.
Behalten Sie alles Relevante in greifbarer Nähe, um den Überblick zu bewahren, Zusammenhänge zu verstehen und Ihre Aufmerksamkeit dorthin zu lenken, wo es am wichtigsten ist.


Gefährdungen und Störungen einfach dokumentieren
Arbeitssicherheit mit einer Software organisieren.
Gefährdungen, Sicherheitsmängel und Störungen schnell dokumentieren. Gefährdungsbeurteilung mit der Arbeitssicherheitssoftware von HOPPE erstellen.



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