Wir sind für Sie da!
Unser maßgeschneiderter Service unterstützt Sie schnell und bequem bei Problemen und Fragen.
Gerne kommen wir auch zu Ihnen ins Haus und beraten Sie im Rahmen eines Workshops.
Wir unterstützen Sie bei vielen Fragen direkt per Telefon.
Sie erreichen uns unter Tel: +49(0)6104/65327
Den Kontrollen durch Aufsichtsbehörden locker entgegen sehen.
Mit dem Wartungsplaner Software werden die vorgeschriebenen Arbeitsschutzaufgaben sicher umgesetzt.
Bei Kontrollen und Nachweispflichten sind Sie mit dem Prüf- und Wartungsplaner der HOPPE Unternehmensberatung jederzeit auf der sicheren Seite.
Vorgaben durch die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV
Die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV geben vor, dass die Arbeitsmittel, Geräte, Maschinen und Anlagen im Betrieb regelmäßig geprüft werden müssen.
Die Prüfung erfolgt bei vor Inbetriebnahme, bei wiederkehrenden Prüfungen oder bei außergewöhnlichen Prüfungen nach Änderungen.
Alle Prüfungen müssen sorgfältig dokumentiert werden.
Bei den Kontrollen von Aufsichtsbehörden oder Auseinandersetzungen mit Versicherern sollten Sie die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten rechtssicher nachweisen können.
Der Nachweis gelingt einfach und schnell mit der Wartungsplaner Software.
Rechtssichere und zeitgemäßen Dokumentation, mit der Sie alle geforderten Nachweispflichten erfüllen!
Wir bieten eine Praxis-Software zur rechtssicheren und zeitsparenden Organisation von Prüfung, Wartung und Instandhaltung aller Arbeitsmittel und Anlagen.
Wartungen nachvollziehen und für Audits nachweisen:
Wartungen und Inspektionen eindeutig nachvollziehen und für Audits und Zertifizierungen nachweisen:
Unser bedienerfreundliche Wartungsplaner überwacht zuverlässig die Fälligkeitstermine und erinnert Sie automatisch an die notwendige Wartungsarbeiten.
Auf diese Weise generieren Sie mit dem HOPPE Wartungsprogramm einen übersichtlichen Wartungsplan für die gesamte Anlagen und Maschinen.
Die Fälligkeit der erfassten Wartungsarbeiten wird laufend überwacht und Ihnen rechtzeitig in der Vorschau oder im Dashboard angezeigt.
Die ordnungsgemäße Durchführung der anstehenden Wartungsarbeiten werden im Wartungsplaner quittiert.
Software zur Planung, Durchführung, Dokumentation und Auswertung von Wartungsarbeiten.
Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500)
In der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) sind die erhaltenswerten Inhalte der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften (Prüf- und Betriebsbestimmungen) zusammengestellt.
Somit werden die unverzichtbare Schutzziele von zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften ermöglicht.
Die BG-Regel folgt in ihrem Aufbau im Wesentlichen der Gliederung nach Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.
Die Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften).
Die BG-Regeln richten sich an den Unternehmer.
Die BG-Regeln sollen bei der Umsetzung der Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften helfen.
Bei Beachtung der Empfehlungen der BG-Regeln kann man davon ausgehen, dass die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden.
Als Instandhaltungsmanager stehen Sie aktuell vor großen Herausforderungen:
Als Instandhalter sind Sie bei der Erfüllung vieler gesetzlicher Vorschriften und Richtlinien in den Bereichen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung, verantwortlich.
Wir helfen Ihnen, diese Herausforderungen in der Instandhaltung mit dem Wartungplaner zu meistern!
Reduzieren Sie den Aufwand und haben Sie immer alle Assets im Unternehmen im Blick
Verwalten Sie alle bestehenden Geräte und Maschinen digital.