Effiziente Organisation der Gefahrstoffe - Praxisorientiert und erstaunlich effizient
Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Unternehmer im § 16
(3a) zur Aufstellung eines Gefahrstoffkatasters,
eines Verzeichnisses aller in seinem Unternehmen eingesetzten
Gefahrstoffe.
Arbeitsstoff-/Gefahrstoffverzeichnis (Gefahrstoffkataster)
Ist Ihre Arbeitsschutzdokumentation und Sicherheitskennzeichnung vollständig ? Arbeitsschutz effizient und sicher umsetzen
- der Prüfer wird bei Ihnen nachforschen und nachfragen, wie und
ob Sie alle für
Ihren Betrieb prüfpflichtige Arbeits- Betriebsmittel erfasst haben
und regelmäßig überprüfen.
Themen: Gefahrstoffverzeichnis Gefahrstoffverordnung
Gefahrstoffkataster
- der Prüfer wird überprüfen, ob Sie die Verantwortung für Aufgaben
in Sicherheit
und Gesundheitsschutz übertragen und geregelt haben.
Erstellung von Gefahrstoffkataster GefStoffV - Gefahrstoffverordnung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen.
Mit diesem Gefahrstoffverzeichnis beantworten Sie jetzt jede Frage der Behörden bei den Betriebsprüfungen mühelos.
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Zusatzmodul Gefahrstoffverwaltung zum Wartungsplaner
GefStoffV Effiziente Organisation für das Gefahrstoffverzeichnis |
113,05,- EURO![]() |
Mit unserem Gefahrstoffkataster als Download bieten wir Praxispaket für Sicherheitsfachkräfte
Als Sicherheitsfachkraft haben Sie die Aufgabe, die
Geschäftsleitung in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu beraten
- und zwar nach dem Stand der Technik und unter Einhaltung aller
aktuell geltenden Bestimmungen.
Das Problem: Gesetze, Vorschriften und Verordnungen ändern sich
ständig und es kommen immer wieder neue hinzu,
die Sie kennen und umsetzen müssen. So sind jetzt gerade zum
Beispiel die DGUV Vorschrift 2 und die Gefahrstoffverordnung neu
verabschiedet worden.
Mit diesem Gefahrstoffverzeichnis beantworten Sie jetzt jede Frage
der Behörden bei den Betriebsprüfungen mühelos.
Kennzeichnen Sie Ihre Chemikalien nach der GHS-Verordnung.
GHS steht für Globally Harmonized System of Classification,
Labelling and Packaging of Chemicals.
Dies ist ein weltweit einheitlichen Kennzeichnungssystem mit
global gültigen GHS-Gefahrensymbolen / GHS-Gefahrenpiktogrammen.
Der Gefahrstoffmodul des Wartungsplaners bietet eine vielfältige
Verwaltung der Gefahrstoffe mit GHS-Symbolen, GHS-Aufklebern und
GHS-Etiketten mit Signalwort an.
Gefahrstoffverwaltung ist ein Zusatzmodul zur Bestandsverwaltung von Gefahrstoffen für das effektive Gefahrstoffmanagement.
Das Modul Gefahrstoffe ermöglicht eine unternehmensweite
Verwaltung und Dokumentation aller im Unternehmen eingesetzten
Stoffe und Stoffzubereitungen und bildet die Basis für ein
abteilungs- und unternehmensübergreifendes Gefahrstoffmanagement.
Zur Umsetzung der aktuellen Gefahrstoffverordnung bietet der
Wartungsplaner umfangreiche Hilfen an
• Erfassung Gefahrstoffen und Gefahrgütern mit
Gefahrstoffeinstufungen, Gefahrensymbolen, GHS-Piktogrammen,
Betriebsanweisungen, Hinweisen zu Aufbewahrung und Entsorgung,
Strukturformel-Sammlung der relevanten Stoffe
• Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung der vorhandenen
Stoffdaten
• Gefahrstoffverwaltung mit Chemikalienbestandsverwaltung
• schnelle Suchergebnisse für die Stoffbezeichnungen
• Etikettenausdruck in verschiedenen Größen mit und ohne Barcode,
Datenblätter, Karteikarten, Listen, stoffspezifische
Betriebsanweisungen
• Wartungsplaner bietet eine Einbindung der
Original-Sicherheitsdatenblätter. Dies ermöglicht einen schnellen
Zugriff direkt aus dem Programm
• Schnelle Eingabe der Gefahrstoffverzeichnisse Mit der Eingabe der
Sicherheitsdatenblätter, der Gefahrstoffverzeichnisse und den
hinterlegten Verordnungen und Gesetzen, stehen umfangreiche fertig
formatierte Auswertemöglichkeiten für ein umfassendes
Gefahrstoffmanagement zur Verfügung.
• Alle Auswertungen können mit wenigen Mausklicks als Report als
PDF-Datei oder Word –Datei in einem übersichtlichen Layout erzeugt
werden.
Das Modul Gefahrstoffkataster ist branchenunabhängig und wird sogar von Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden empfohlen
• Zuordnungsmöglichkeit der neuen Symbole der GHS (Global
Harmonisiertes System) UN-Richtlinie seit dem 20.01.2009 in Kraft
getreten
• Alle neuen GHS-Symbole und die H(hazard)- und
P(precautionary)-Sätze
• Pflege aller relevanten Informationen wie Schutzstufen und R, S, P
und H Sätzen
• Zuordnung verschiedener Dokumententypen wie
Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoffbewertungen und
Betriebsanweisungen
Gefahrstoffe - Allgemeine Schutzmaßnahmen
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung -
GefStoffV) § 7 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Gefahrstoffverordnung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
Dritter Abschnitt - Allgemeine Schutzmaßnahmen
(3) Der Arbeitgeber hat
festzustellen, ob die verwendeten Stoffe, Zubereitungen oder
Erzeugnisse bei Tätigkeiten, auch unter Berücksichtigung verwendeter
Arbeitsmittel, Verfahren
und der Arbeitsumgebung sowie ihrer möglichen Wechselwirkungen, zu
Brand- oder
Explosionsgefahren führen können. Insbesondere ist zu ermitteln, ob
die Stoffe, Zubereitungen
oder Erzeugnisse aufgrund ihrer Eigenschaften und der Art und Weise,
wie sie am Arbeitsplatz
verwendet werden oder dort vorhanden sind, explosionsfähige Gemische
bilden können. Bei
nichtatmosphärischen Bedingungen sind auch die möglichen
Veränderungen der für den
Explosionsschutz relevanten sicherheitstechnischen Kenngrößen zu
ermitteln und zu
berücksichtigen.
TRGS 201: Gefahrstoffe vereinfacht einstufen und kennzeichnen
Wenn Sie in einem Unternehmen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird,
dann besteht laut der neuen TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ die Möglichkeit, dass Sie diese
Gefahrstoffe vereinfacht kennzeichnen dürfen. hierfür die die
Voraussetzung:
- dass Sie diese Gefahrstoffe ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwenden.
- dass alle Stoffe und Gemische einschließlich gefährlichen Abfalls identifizierbar sind.
- dass Sie die gefährlichen Stoffe und Gemische mit einer Kennzeichnung versehen, die ausreichende Informationen über Einstufung, Gefahren und Schutzmaßnahmen enthält.
Die TRGS 201 wird unter anderem nicht angewendet für:
- Gefahrstoffe, die an Dritte weitergegeben werden. Dann erfolgt der Einstufungsprozess gemäß REACH, CLP-Verordnung.
- Konkretisiert wird dieses in der neuen TRGS 200 „Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen”!
- die Einstufung und Kennzeichnung von biologischen Arbeitsstoffen
Welche Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gehören zum
Anwendungsbereich der TRGS 201?
Im Rahmen des Umwandlungsprozesses zur neuen
Gefahrstoff-Einstufung und -Kennzeichnung (CLP-Verordnung) arbeiten
Unternehmen oftmals mit Stoffen oder Gemischen, die noch nicht oder
nur teilweise eingestuft sind. Solche Gefahrstoffe müssen
Unternehmen selbst einstufen und kennzeichnen. Werden diese
Gefahrstoffe (inklusive gefährlicher Abfälle) nur für
innerbetriebliche Tätigkeiten eingesetzt, finden Sie in der neuen TRGS 201 vereinfachte Vorgehensweisen, die Sie unter bestimmten
Voraussetzungen anwenden können!
Wie unterscheiden sich die Inhalte bei der vollständigen und
vereinfachten Kennzeichnung?
Dieses sind die obligatorischen Inhalte, die auf Etiketten bei
einer vereinfachten Kennzeichnung stehen müssen:
- Mindestens der Stoff- oder die Gemischbezeichnung und die Gefahrensymbole müssen angegeben werden.
- Bei Gemischen: Erforderlichenfalls muss die Identität bestimmter Inhaltsstoffe, die Gefahren auslösen, aufgeführt werden.
- Sind die Gefahrensymbole zu unspezifisch, dann sollten gekürzte Gefahrenhinweise oder andere Informationen ergänzt werden.
- Reduzierung der Gefahrensymbole: Auch hier gibt es eine Rangfolgeregelung der Gefahrensymbole, die sich jedoch von der CLP-Verordnung unterscheidet.
- Ausnahme Kleinstgebinde (Ampullen etc.): Hier reicht aus Platzgründen die Angabe des Stoffnamens oder einer betriebsinternen Probenbezeichnung.





