Effiziente Organisation der Gefahrstoffe - Praxisorientiert und erstaunlich effizient
Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Unternehmer im § 16
(3a) zur Aufstellung eines Gefahrstoffkatasters,
eines Verzeichnisses aller in seinem Unternehmen eingesetzten
Gefahrstoffe.
Arbeitsstoff-/Gefahrstoffverzeichnis (Gefahrstoffkataster)
Ist Ihre Arbeitsschutzdokumentation und Sicherheitskennzeichnung vollständig ? Arbeitsschutz effizient und sicher umsetzen
- der Prüfer wird bei Ihnen nachforschen und nachfragen, wie und
ob Sie alle für
Ihren Betrieb prüfpflichtige Arbeits- Betriebsmittel erfasst haben
und regelmäßig überprüfen.
Themen: Gefahrstoffverzeichnis Gefahrstoffverordnung
Gefahrstoffkataster
- der Prüfer wird überprüfen, ob Sie die Verantwortung für Aufgaben
in Sicherheit
und Gesundheitsschutz übertragen und geregelt haben.
Erstellung von Gefahrstoffkataster GefStoffV - Gefahrstoffverordnung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen.
Mit diesem Gefahrstoffverzeichnis beantworten Sie jetzt jede Frage der Behörden bei den Betriebsprüfungen mühelos.
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Zusatzmodul Gefahrstoffverwaltung zum Wartungsplaner
GefStoffV Effiziente Organisation für das Gefahrstoffverzeichnis
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Mit unserem Gefahrstoffkataster als Download bieten wir Praxispaket für Sicherheitsfachkräfte
Als Sicherheitsfachkraft haben Sie die Aufgabe, die
Geschäftsleitung in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu beraten
- und zwar nach dem Stand der Technik und unter Einhaltung aller
aktuell geltenden Bestimmungen.
Das Problem: Gesetze, Vorschriften und Verordnungen ändern sich
ständig und es kommen immer wieder neue hinzu,
die Sie kennen und umsetzen müssen. So sind jetzt gerade zum
Beispiel die DGUV Vorschrift 2 und die Gefahrstoffverordnung neu
verabschiedet worden.
Mit diesem Gefahrstoffverzeichnis beantworten Sie jetzt jede Frage
der Behörden bei den Betriebsprüfungen mühelos.
Gefahrstoffe - Allgemeine Schutzmaßnahmen
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung -
GefStoffV) § 7 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Gefahrstoffverordnung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
Dritter Abschnitt - Allgemeine Schutzmaßnahmen
(3) Der Arbeitgeber hat festzustellen, ob
die verwendeten Stoffe, Zubereitungen oder
Erzeugnisse bei Tätigkeiten, auch unter Berücksichtigung verwendeter
Arbeitsmittel, Verfahren
und der Arbeitsumgebung sowie ihrer möglichen Wechselwirkungen, zu
Brand- oder
Explosionsgefahren führen können. Insbesondere ist zu ermitteln, ob
die Stoffe, Zubereitungen
oder Erzeugnisse aufgrund ihrer Eigenschaften und der Art und Weise,
wie sie am Arbeitsplatz
verwendet werden oder dort vorhanden sind, explosionsfähige Gemische
bilden können. Bei
nichtatmosphärischen Bedingungen sind auch die möglichen
Veränderungen der für den
Explosionsschutz relevanten sicherheitstechnischen Kenngrößen zu
ermitteln und zu
berücksichtigen.
Gefahrstoffverordnung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
(Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine Verordnung zum Schutz
vor gefährlichen Stoffen im deutschen Arbeitsschutz. Die
Verordnungsermächtigung ist im Chemikaliengesetz (ChemG) enthalten.
Seit 2005 ist auch das Arbeitsschutzgesetz gesetzliche Grundlage für
die GefStoffV.




