Gefahrstoff Zusatzmodul Software nur  95,- € + Mwst

Gefahrstoffverwaltung mit den neuen Gefahrstoffsymbolen unterstützt Sie bei Dokumentation von Verordnungen zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) - Arbeitsschutz effizient und sicher umsetzen.

Wichtig für Ihre Betriebsausstattung, dem Arbeitsschutz und für Arbeitssicherheit

Mit diesem Gefahrstoff-Praxispaket schalten Sie Ärger mit den Kontrollbehörden zuverlässig aus! GefStoffV Effiziente Organisation für das Gefahrstoffverzeichnis

 

Effiziente Organisation der Gefahrstoffe - Praxisorientiert und  erstaunlich effizient

Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Unternehmer im § 16 (3a) zur Aufstellung eines Gefahrstoffkatasters,
eines Verzeichnisses aller in seinem Unternehmen eingesetzten Gefahrstoffe.
Arbeitsstoff-/Gefahrstoffverzeichnis (Gefahrstoffkataster)

Ist Ihre Arbeitsschutzdokumentation und Sicherheitskennzeichnung vollständig ? Arbeitsschutz effizient und sicher umsetzen

- der Prüfer wird bei Ihnen nachforschen und nachfragen, wie und ob Sie alle für
Ihren Betrieb prüfpflichtige Arbeits- Betriebsmittel erfasst haben und regelmäßig überprüfen.
Themen: Gefahrstoffverzeichnis Gefahrstoffverordnung Gefahrstoffkataster

- der Prüfer wird überprüfen, ob Sie die Verantwortung für Aufgaben in Sicherheit
und Gesundheitsschutz übertragen und geregelt haben.
Erstellung von Gefahrstoffkataster GefStoffV - Gefahrstoffverordnung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen.

 

Mit diesem Gefahrstoffverzeichnis beantworten Sie jetzt jede Frage der Behörden bei den Betriebsprüfungen mühelos.

Zusatzmodul Gefahrstoffverwaltung zum Wartungsplaner

GefStoffV Effiziente Organisation für das Gefahrstoffverzeichnis
95,- EURO zzgl. 19 % Mwst  = 1963,50 EURO

113,05,- EURO

 

Mit unserem Gefahrstoffkataster als Download bieten wir Praxispaket für Sicherheitsfachkräfte

Als Sicherheitsfachkraft haben Sie die Aufgabe, die Geschäftsleitung in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu beraten
- und zwar nach dem Stand der Technik und unter Einhaltung aller aktuell geltenden Bestimmungen.
Das Problem: Gesetze, Vorschriften und Verordnungen ändern sich ständig und es kommen immer wieder neue hinzu,
die Sie kennen und umsetzen müssen. So sind jetzt gerade zum Beispiel die DGUV Vorschrift 2 und die Gefahrstoffverordnung neu verabschiedet worden.
Mit diesem Gefahrstoffverzeichnis beantworten Sie jetzt jede Frage der Behörden bei den Betriebsprüfungen mühelos.

Gefahrstoffverordnung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen

 

Kennzeichnen Sie Ihre Chemikalien nach der GHS-Verordnung.
GHS steht für Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals.

Dies ist ein weltweit einheitlichen Kennzeichnungssystem mit global gültigen GHS-Gefahrensymbolen / GHS-Gefahrenpiktogrammen.
Der Gefahrstoffmodul des Wartungsplaners bietet eine vielfältige Verwaltung der Gefahrstoffe mit GHS-Symbolen, GHS-Aufklebern und GHS-Etiketten mit Signalwort an.

GHS steht für Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals.

 

Gefahrstoffverwaltung ist ein Zusatzmodul zur Bestandsverwaltung von Gefahrstoffen für das effektive Gefahrstoffmanagement.

Das Modul Gefahrstoffe ermöglicht eine unternehmensweite Verwaltung und Dokumentation aller im Unternehmen eingesetzten Stoffe und Stoffzubereitungen und bildet die Basis für ein abteilungs- und unternehmensübergreifendes Gefahrstoffmanagement.

Zur Umsetzung der aktuellen Gefahrstoffverordnung bietet der Wartungsplaner umfangreiche Hilfen an
• Erfassung Gefahrstoffen und Gefahrgütern mit Gefahrstoffeinstufungen, Gefahrensymbolen, GHS-Piktogrammen, Betriebsanweisungen, Hinweisen zu Aufbewahrung und Entsorgung, Strukturformel-Sammlung der relevanten Stoffe
• Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung der vorhandenen Stoffdaten
• Gefahrstoffverwaltung mit Chemikalienbestandsverwaltung
• schnelle Suchergebnisse für die Stoffbezeichnungen
• Etikettenausdruck in verschiedenen Größen mit und ohne Barcode, Datenblätter, Karteikarten, Listen, stoffspezifische Betriebsanweisungen
• Wartungsplaner bietet eine Einbindung der Original-Sicherheitsdatenblätter. Dies ermöglicht einen schnellen Zugriff direkt aus dem Programm

• Schnelle Eingabe der Gefahrstoffverzeichnisse Mit der Eingabe der Sicherheitsdatenblätter, der Gefahrstoffverzeichnisse und den hinterlegten Verordnungen und Gesetzen, stehen umfangreiche fertig formatierte Auswertemöglichkeiten für ein umfassendes Gefahrstoffmanagement zur Verfügung.

• Alle Auswertungen können mit wenigen Mausklicks als Report als PDF-Datei oder Word –Datei in einem übersichtlichen Layout erzeugt werden.

 

Das Modul Gefahrstoffkataster ist branchenunabhängig und wird sogar von Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden empfohlen


• Zuordnungsmöglichkeit der neuen Symbole der GHS (Global Harmonisiertes System) UN-Richtlinie seit dem 20.01.2009 in Kraft getreten

• Alle neuen GHS-Symbole und die H(hazard)- und P(precautionary)-Sätze

• Pflege aller relevanten Informationen wie Schutzstufen und R, S, P und H Sätzen

• Zuordnung verschiedener Dokumententypen wie Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoffbewertungen und Betriebsanweisungen
 

Gefahrstoffverordnung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen

 

Gefahrstoffverwaltung ist ein Zusatzmodul zur Bestandsverwaltung von Gefahrstoffen für das effektive Gefahrstoffmanagement.

Gefahrstoffe - Allgemeine Schutzmaßnahmen

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) § 7 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffverordnung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
Dritter Abschnitt - Allgemeine Schutzmaßnahmen
 


(3) Der Arbeitgeber hat festzustellen, ob die verwendeten Stoffe, Zubereitungen oder
Erzeugnisse bei Tätigkeiten, auch unter Berücksichtigung verwendeter Arbeitsmittel, Verfahren
und der Arbeitsumgebung sowie ihrer möglichen Wechselwirkungen, zu Brand- oder
Explosionsgefahren führen können. Insbesondere ist zu ermitteln, ob die Stoffe, Zubereitungen
oder Erzeugnisse aufgrund ihrer Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz
verwendet werden oder dort vorhanden sind, explosionsfähige Gemische bilden können. Bei
nichtatmosphärischen Bedingungen sind auch die möglichen Veränderungen der für den
Explosionsschutz relevanten sicherheitstechnischen Kenngrößen zu ermitteln und zu
berücksichtigen.

 


 

TRGS 201: Gefahrstoffe vereinfacht einstufen und kennzeichnen


Wenn Sie in einem Unternehmen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, dann besteht laut der neuen TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ die Möglichkeit, dass Sie diese Gefahrstoffe vereinfacht kennzeichnen dürfen. hierfür die die Voraussetzung:

  • dass Sie diese Gefahrstoffe ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwenden.
  • dass alle Stoffe und Gemische einschließlich gefährlichen Abfalls identifizierbar sind.
  • dass Sie die gefährlichen Stoffe und Gemische mit einer Kennzeichnung versehen, die ausreichende Informationen über Einstufung, Gefahren und Schutzmaßnahmen enthält.

 

Die TRGS 201 wird unter anderem nicht angewendet für:

  • Gefahrstoffe, die an Dritte weitergegeben werden. Dann erfolgt der Einstufungsprozess gemäß REACH, CLP-Verordnung.
  • Konkretisiert wird dieses in der neuen TRGS 200 „Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen”!
  • die Einstufung und Kennzeichnung von biologischen Arbeitsstoffen

Welche Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gehören zum Anwendungsbereich der TRGS 201?
Im Rahmen des Umwandlungsprozesses zur neuen Gefahrstoff-Einstufung und -Kennzeichnung (CLP-Verordnung) arbeiten Unternehmen oftmals mit Stoffen oder Gemischen, die noch nicht oder nur teilweise eingestuft sind. Solche Gefahrstoffe müssen Unternehmen selbst einstufen und kennzeichnen. Werden diese Gefahrstoffe (inklusive gefährlicher Abfälle) nur für innerbetriebliche Tätigkeiten eingesetzt, finden Sie in der neuen TRGS 201 vereinfachte Vorgehensweisen, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen anwenden können!


Wie unterscheiden sich die Inhalte bei der vollständigen und vereinfachten Kennzeichnung?
Dieses sind die obligatorischen Inhalte, die auf Etiketten bei einer vereinfachten Kennzeichnung stehen müssen:

  • Mindestens der Stoff- oder die Gemischbezeichnung und die Gefahrensymbole müssen angegeben werden.
  • Bei Gemischen: Erforderlichenfalls muss die Identität bestimmter Inhaltsstoffe, die Gefahren auslösen, aufgeführt werden.
  • Sind die Gefahrensymbole zu unspezifisch, dann sollten gekürzte Gefahrenhinweise oder andere Informationen ergänzt werden.
  • Reduzierung der Gefahrensymbole: Auch hier gibt es eine Rangfolgeregelung der Gefahrensymbole, die sich jedoch von der CLP-Verordnung unterscheidet.
  • Ausnahme Kleinstgebinde (Ampullen etc.): Hier reicht aus Platzgründen die Angabe des Stoffnamens oder einer betriebsinternen Probenbezeichnung.


 

 

 

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