Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen
Das Thema Sicherheit in ihrem Betrieb ist wichtiger denn je.
Rechtsgrundlagen für Lagereinrichtungen / Regale und Lagergeräte- BGR
Lagersystem Prüfung und Wartung Prüfung nach BGR 234 / EN 15095.
Der Gesetzgeber fordert vom Betreiber eine Überprüfung im Sinne
der Betriebssicherheitsverordnung und die Prüfrichtlinie
dafür ist die BGR 234. Die EN 15095 ist eine harmonisierende Norm
die für den Bau- und die Ausrüstung von Lagersystemen
festgelegt wurde. Servicetechniker für
Lagersysteme dokumentieren auf Basis der Vorschriften BGR 234 / EN
15095 die Prüfungen und Wartungen im Wartungsplaner.
Regalinspektion:
- Sichtkontrolle auf Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien nach DIN EN 15635
- Sichtkontrolle von Regalen auf erkennbare Deformationen, Beschädigungen und Fehlteile
- Abgleich der Belastungsschilder mit dem Regalsystem und dem Aufbau
- Erstellung eines Inspektionsprotokollsund Vergabe der Inspektionsplakette
"In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten ist
eine Inspektion von einer fachkundigen Person durchzuführen.
Ein schriftlicher Bericht ist an den Sicherheitsbeauftragten
mit Beobachtungen und Vorschlägen zu etwaigen Handlungen zu
richten."
[aus der DIN EN 15635]
Lagerkontrolle gem. § 10 Abs. 1 BGV A1 Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Die
neue DIN EN 15635 verschärft Ihre Prüfpflichten im Lager und regelt
die Prüfungen Ihrer Lagereinrichtungen jetzt neu. Dies wird
Auswirkungen auf die Kontrollschwerpunkte von Gewerbeaufsicht und
Berufsgenossenschaft haben.
Für Ihr Unternehmen oder Sie als Sicherheitsfachkraft heißt das:
- Bei der Prüfung durch die Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht gem. § 10 Abs. 1 BGV A1 werden Sie mit völlig neuen Fragen konfrontiert!
- Der Prüfer wird kontrollieren und nachfragen, ob Sie Ihrer wöchentlichen Prüfpflicht auf entstandene Schäden Ihrer Lagerregale gem. DIN EN 15635 nachkommen.
- Er wird Sie nach dem schriftlichen Bericht für Ihre wöchentlichen Prüfungen fragen und kontrollieren, ob Sie sich an die diesbezügliche Aufbewahrungspflicht halten.
- Er wird prüfen, ob Sie die vorgeschriebenen Jahresinspektionen für Ihre Lagerregale durchführen und will von Ihnen die entsprechenden Prüfprotokolle sehen.
Achten Sie daher unbedingt auf eine umfassende Dokumentation mit
dem Wartungsplaner aller vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen in
Ihrem Lager.
Ob Prüfung Ihrer Lagereinrichtungen und -geräte, Durchführen der
Gefährdungsbeurteilungen oder Sicherheitsunterweisungen: Mit der
Wartungsplaner Praxissoftware erhalten Sie jetzt alle notwendigen
Werkzeuge sowie Vorlagen und Nachweise, die Sie für Ihre Sicherheit
brauchen!
Seien Sie vorbereitet: Sehen Sie Kontrollen von Aufsichtsbehörden ab
sofort gelassen entgegen, weil Sie alle Anforderungen korrekt
umgesetzt haben.
Begehungen von Lagereinrichtungen - Sicherheitscheck für Regale
Checkliste erstellen zur DIN EN 15635
Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtung neue DIN EN 15635!
Lagereinrichtungen/Regale sind Arbeitsmittel. Sie unterliegen der
Betriebssicherheitsverordnung. Sie müssen
gemäß § 10 der BetrSichV von befähigten Personen kontrolliert
werden. Die neue europäische Norm DIN EN 15635 legt den Ablauf der
Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest.
Neue europäische Norm
Die neue europäische Norm DIN EN 15635 sowie die
Betriebssicherheitsverordnung verlangen von Lagerbetreibern eine
regelmäßige Inspektion ihrer Regaleinrichtungen durch eine
fachkundige Person. Der Verband für Lagertechnik und
Betriebseinrichtung bildet „verbandsgeprüfte Regalinspekteure“ aus,
die Regalsysteme jährlich auf ihre Sicherheit kontrollieren.

Welche regelmäßigen Maßnahmen müssen für die Lagertechnik durchgeführt werden?
In der DIN EN 15635 sind Vorgaben zur Planung, Montage und
Installation, Nutzung von Lagersystemen bis hin zu Bestimmungen für
Paletten, Arbeitsgängen usw. enthalten. Um die Vorschriften zu
erfüllen und die Sicherheit zu gewährleisten, müssen Sie als
Betreiber beispielsweise folgende Maßnahmen veranlassen:
- Warnhinweise sichtbar anbringen: Angabe über die zulässige Belastung
- Mitarbeiterschulung: Mitarbeiter müssen regelmäßig fachgerecht über die Bedienung der Lagereinrichtung geschult werden, so dass sie auch mögliche Schäden an den Betriebsmitteln erkennen können, um diese an den Sicherheitsbeauftragen zu melden.
- einen Sicherheitsbeauftragen benennen: Dieser muss anhand der Gefährdungsbeurteilung die Risiken der Einrichtung und die Vorsichtsmaßnahmen kennen, dazu gehören das regelmäßige Kontrollieren der Statik, Beladung und Belastung, die wöchentliche Sichtkontrolle sämtlicher Lagereinrichtungen, schriftliche Dokumentation dieser Inspektionen.
- Einführung eines Schadenkontrollverfahren: Prüfbericht mit dem Wartungsplaner über den Regalschaden erstellen lassen, so dass betroffene Regalbereiche gekennzeichnet und repariert werden können (Definition von Gefahrenstufen).
- Prüfung und Wartung durch fachkundige Personen: Sie müssen veranlassen, dass alle 12 Monate eine Experteninspektion von einer fachkundigen Person durchgeführt wird.
Regalprüfung: Mehr Sicherheit in der Lagertechnik
Einstürzende Regale oder herabstürzende Ware - bei Unfällen mit
Regalen kann es schnell zu Verletzungen und teuren Sachschäden
kommen. Deswegen schreibt der Gesetzgeber – wie für alle
Arbeitsmittel – regelmäßige Regalprüfungen vor. Dabei kommt es
darauf an, welche Ursachen für einen Unfall verantwortlich sind.
Neben Verschleiß oder Fahrlässigkeit, indem z.B. Regalböden zu stark
belastet werden, sind oft auch Unfälle im Lager für Folgeunfälle
verantwortlich. So können sich bspw. Anfahrunfälle mit einem
Gabelstapler auf die Stabilität der Regalsysteme auswirken.
Schäden erkennen, Schäden bewerten und das weitere Vorgehen
veranlassen
Regalanlagen sowie deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel im
Sinne der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Daher muss gemäß § 3 BetrSichV der Arbeitgeber auch für Regalanlagen
eine Gefährdungsbeurteilung erstellen (lassen) und gemäß § 10
entsprechend den ermittelten Fristen die Regalanlage durch eine
befähigte Person überprüfen lassen.
Die DIN EN 15 635 differenziert hier zwischen der wöchentlich
durchzuführenden Inspektion und der sogenannten Experteninspektion,
die in Abständen von maximal 12 Monaten durch eine fachkundige
Person - bspw. einen Verbandsgeprüfter Regalinspekteur -
durchgeführt werden muss.
Während Sie die wöchentliche Inspektion - sofern hierfür geeignetes
Personal zur Verfügung steht – mit eigenem Personal durchführen
lassen können, sind für die Experteninspektion spezielle
Fachkenntnisse erforderlich, über die nur Personen verfügen, die auf
der Grundlage der DIN EN 15635 ausgebildet wurden und darüber einen
Prüfnachweis vorlegen können.
Weiterhin ist zur Durchführung der Experteninspektion die Einsicht
in die Statiken und die technische Dokumentation unumgänglich, da
bei einer Inspektion die Anlage nicht nur auf beschädigte Bauteile,
sondern unter anderem auch auf Spezifikationsübereinstimmungen und
die Verwendung zugelassener, konformer Bauteile geprüft wird.
Keineswegs ist der Betreiber während dieser Zeit jedoch vom §
9.4.2.2 der Norm DIN EN 15635:2007 entbunden. Dieser fordert, dass
der Sicherheitsbeauftragte sicherstellen muss, dass Inspektionen
wöchentlich, bzw. in anderen regelmäßigen Abständen, die einer
Risikoanalyse zugrunde liegen, durchgeführt werden. Diese Inspektion
ist durch sachkundiges, eigenes Personal möglich. Nach dem Seminar
werden Sie in der Lage sein, Schäden an Ihrem System zu erkennen, zu
bewerten und das weitere Vorgehen zu veranlassen
Sicherheit und Wirtschaftlichkeit für Lagereinrichtungen/Regale
Prüfpflichtige Regalsysteme:
- Fachbodenregale
- Palettenregale
- Kragarmregale
- Einfahrregale
- Durchfahrregale
- Durchlaufregale
- Mehrgeschosseinrichtungen
Die Verantwortung obliegt dem Arbeitgeber und Betreiber. Der
Arbeitgeber und Betreiber ist dazu verpflichtet, sämtliche
Lagereinrichtungen- d.h. elektrisch angetriebene sowie statische
Regale -
systematisch und regelmäßig zu inspizieren. Wenn vom Regalhersteller
aufgrund der Konstruktion oder der Einsatzbedingungen keine
verschärften Inspektionen gefordert werden, sind die Regelungen der
Norm DIN EN 15635 einzuhalten:
- Sofortige Meldung bei Beobachtung eines Schadens an den Sicherheitsbeauftragten
- Regelmäßige Inspektionen
- Anfertigung eines schriftlichen Berichts mit Aufbewahrungspflicht
- Mindestens alle 12 Monate eine Experteninspektion durch eine fachkundige Person
- Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden
- Einführung eines Schadenkontrollverfahrens


