Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen

Das Thema Sicherheit in ihrem Betrieb ist wichtiger denn je. Schwere Unfälle und hohe Reparaturkosten können vermieden werden, indem Sie Schäden an Lagereinrichtungen effektiv vorbeugen!

Regalprüfung Regalinspektion nach DIN EN 15635

Lagereinrichtungen / Regale sind Arbeitsmittel. Sie unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung. Lagerkontrolle gem. § 10 Abs. 1 BGV A1 Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

 

Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen
Das Thema Sicherheit in ihrem Betrieb ist wichtiger denn je.

 

Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen Regalprüfung Regalinspektion nach DIN EN 15635

Schwere Unfälle und hohe Reparaturkosten können vermieden werden, indem Sie Schäden an Lagereinrichtungen effektiv vorbeugen!
Lagereinrichtungen / Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Diese Einrichtungen müssen gemäß § 10 der Betriebssicherheitsverordnung von befähigten Personen kontrolliert werden.

DIN EN 15635 unterscheidet zwei Arten von Kontrollen:

  • Sichtkontrollen

  • Sichtkontrollen finden wöchentlich im Unternehmen statt .

  • Durchgeführt werden diese von Sicherheitsbeauftragten des Betriebs.

Experteninspektionen
Die Experteninspektion wird einmal alle 12 Monate durch einen dafür ausgebildeten Mitarbeiter durchgeführt. Durch seine Ausbildung ist der Prüfer "fachkundige Person" im Sinne der Norm und damit berechtigt, nach erfolgter Inspektion Prüfzeugnisse und Plaketten auszufertigen, die Ihnen die Gewissheit geben, Ihrer Verpflichtung jederzeit nachgekommen zu sein.

 

 

Rechtsgrundlagen für Lagereinrichtungen / Regale und Lagergeräte- BGR

Regalpruefung Regalinspektion Inspektionspflicht der Lagereinrichtung
  • DIN EN 15635 "Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen"

  • DIN EN 15620 "Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Verstellbare Palettenregale - Grenzabweichungen, Verformungen und Freiräume"

  • DIN EN 15629 "Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Spezifikation von Lagereinrichtungen"

  • DIN EN 15512 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Verstellbare Palettenregale – Grundlagen der statischen Bemessung“

 

 

 

Lagersystem Prüfung und Wartung Prüfung nach BGR 234 / EN 15095.

Der Gesetzgeber fordert vom Betreiber eine Überprüfung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und die Prüfrichtlinie dafür ist die BGR 234. Die EN 15095 ist eine harmonisierende Norm die für den Bau- und die Ausrüstung von Lagersystemen
festgelegt wurde. Servicetechniker für Lagersysteme dokumentieren auf Basis der Vorschriften BGR 234 / EN 15095 die Prüfungen und Wartungen im Wartungsplaner.
 

Regalinspektion:

  • Sichtkontrolle auf Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien nach DIN EN 15635
  • Sichtkontrolle von Regalen auf erkennbare Deformationen, Beschädigungen und Fehlteile
  • Abgleich der Belastungsschilder mit dem Regalsystem und dem Aufbau
  • Erstellung eines Inspektionsprotokollsund Vergabe der Inspektionsplakette


"In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten ist eine Inspektion von einer fachkundigen Person durchzuführen. Ein schriftlicher Bericht ist an den Sicherheitsbeauftragten mit Beobachtungen und Vorschlägen zu etwaigen Handlungen zu richten."

[aus der DIN EN 15635]

 

Lagerkontrolle gem. § 10 Abs. 1 BGV A1 Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Die neue DIN EN 15635 verschärft Ihre Prüfpflichten im Lager und regelt die Prüfungen Ihrer Lagereinrichtungen jetzt neu. Dies wird Auswirkungen auf die Kontrollschwerpunkte von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft haben.

Für Ihr Unternehmen oder Sie als Sicherheitsfachkraft heißt das:

  • Bei der Prüfung durch die Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht gem. § 10 Abs. 1 BGV A1 werden Sie mit völlig neuen Fragen konfrontiert!
  • Der Prüfer wird kontrollieren und nachfragen, ob Sie Ihrer wöchentlichen Prüfpflicht auf entstandene Schäden Ihrer Lagerregale gem. DIN EN 15635 nachkommen.
  • Er wird Sie nach dem schriftlichen Bericht für Ihre wöchentlichen Prüfungen fragen und kontrollieren, ob Sie sich an die diesbezügliche Aufbewahrungspflicht halten.
  • Er wird prüfen, ob Sie die vorgeschriebenen Jahresinspektionen für Ihre Lagerregale durchführen und will von Ihnen die entsprechenden Prüfprotokolle sehen.

Achten Sie daher unbedingt auf eine umfassende Dokumentation mit dem Wartungsplaner aller vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen in Ihrem Lager.

Ob Prüfung Ihrer Lagereinrichtungen und -geräte, Durchführen der Gefährdungsbeurteilungen oder Sicherheitsunterweisungen: Mit der Wartungsplaner Praxissoftware erhalten Sie jetzt alle notwendigen Werkzeuge sowie Vorlagen und Nachweise, die Sie für Ihre Sicherheit brauchen!

Seien Sie vorbereitet: Sehen Sie Kontrollen von Aufsichtsbehörden ab sofort gelassen entgegen, weil Sie alle Anforderungen korrekt umgesetzt haben.


Begehungen von Lagereinrichtungen - Sicherheitscheck für Regale Checkliste erstellen zur DIN EN 15635

Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtung neue DIN EN 15635!

Lagereinrichtungen/Regale sind Arbeitsmittel. Sie unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung. Sie müssen gemäß § 10 der BetrSichV von befähigten Personen kontrolliert werden. Die neue europäische Norm DIN EN 15635 legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest.

Neue europäische Norm
Die neue europäische Norm DIN EN 15635 sowie die Betriebssicherheitsverordnung verlangen von Lagerbetreibern eine regelmäßige Inspektion ihrer Regaleinrichtungen durch eine fachkundige Person. Der Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtung bildet „verbandsgeprüfte Regalinspekteure“ aus, die Regalsysteme jährlich auf ihre Sicherheit kontrollieren.

Regalprüfung Regalinspektion Regalsystem Lagerkontrolle gem. § 10 Abs. 1 BGV A1 Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen Regalprüfung Regalinspektion nach DIN EN 15635

 

Welche regelmäßigen Maßnahmen müssen für die Lagertechnik durchgeführt werden?

In der DIN EN 15635 sind Vorgaben zur Planung, Montage und Installation, Nutzung von Lagersystemen bis hin zu Bestimmungen für Paletten, Arbeitsgängen usw. enthalten. Um die Vorschriften zu erfüllen und die Sicherheit zu gewährleisten, müssen Sie als Betreiber beispielsweise folgende Maßnahmen veranlassen:
 

  • Warnhinweise sichtbar anbringen: Angabe über die zulässige Belastung
  • Mitarbeiterschulung: Mitarbeiter müssen regelmäßig fachgerecht über die Bedienung der Lagereinrichtung geschult werden, so dass sie auch mögliche Schäden an den Betriebsmitteln erkennen können, um diese an den Sicherheitsbeauftragen zu melden.
  • einen Sicherheitsbeauftragen benennen: Dieser muss anhand der Gefährdungsbeurteilung die Risiken der Einrichtung und die Vorsichtsmaßnahmen kennen, dazu gehören das regelmäßige Kontrollieren der Statik, Beladung und Belastung, die wöchentliche Sichtkontrolle sämtlicher Lagereinrichtungen, schriftliche Dokumentation dieser Inspektionen.
  • Einführung eines Schadenkontrollverfahren: Prüfbericht mit dem Wartungsplaner über den Regalschaden erstellen lassen, so dass betroffene Regalbereiche gekennzeichnet und repariert werden können (Definition von Gefahrenstufen).
  • Prüfung und Wartung durch fachkundige Personen: Sie müssen veranlassen, dass alle 12 Monate eine Experteninspektion von einer fachkundigen Person durchgeführt wird.

Regalprüfung: Mehr Sicherheit in der Lagertechnik

Einstürzende Regale oder herabstürzende Ware - bei Unfällen mit Regalen kann es schnell zu Verletzungen und teuren Sachschäden kommen. Deswegen schreibt der Gesetzgeber – wie für alle Arbeitsmittel – regelmäßige Regalprüfungen vor. Dabei kommt es darauf an, welche Ursachen für einen Unfall verantwortlich sind. Neben Verschleiß oder Fahrlässigkeit, indem z.B. Regalböden zu stark belastet werden, sind oft auch Unfälle im Lager für Folgeunfälle verantwortlich. So können sich bspw. Anfahrunfälle mit einem Gabelstapler auf die Stabilität der Regalsysteme auswirken.

Schäden erkennen, Schäden bewerten und das weitere Vorgehen veranlassen

Regalanlagen sowie deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Daher muss gemäß § 3 BetrSichV der Arbeitgeber auch für Regalanlagen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen (lassen) und gemäß § 10 entsprechend den ermittelten Fristen die Regalanlage durch eine befähigte Person überprüfen lassen.

Die DIN EN 15 635 differenziert hier zwischen der wöchentlich durchzuführenden Inspektion und der sogenannten Experteninspektion, die in Abständen von maximal 12 Monaten durch eine fachkundige Person - bspw. einen Verbandsgeprüfter Regalinspekteur - durchgeführt werden muss.

Während Sie die wöchentliche Inspektion - sofern hierfür geeignetes Personal zur Verfügung steht – mit eigenem Personal durchführen lassen können, sind für die Experteninspektion spezielle Fachkenntnisse erforderlich, über die nur Personen verfügen, die auf der Grundlage der DIN EN 15635 ausgebildet wurden und darüber einen Prüfnachweis vorlegen können.

Weiterhin ist zur Durchführung der Experteninspektion die Einsicht in die Statiken und die technische Dokumentation unumgänglich, da bei einer Inspektion die Anlage nicht nur auf beschädigte Bauteile, sondern unter anderem auch auf Spezifikationsübereinstimmungen und die Verwendung zugelassener, konformer Bauteile geprüft wird.
 
Keineswegs ist der Betreiber während dieser Zeit jedoch vom § 9.4.2.2 der Norm DIN EN 15635:2007 entbunden. Dieser fordert, dass der Sicherheitsbeauftragte sicherstellen muss, dass Inspektionen wöchentlich, bzw. in anderen regelmäßigen Abständen, die einer Risikoanalyse zugrunde liegen, durchgeführt werden. Diese Inspektion ist durch sachkundiges, eigenes Personal möglich. Nach dem Seminar werden Sie in der Lage sein, Schäden an Ihrem System zu erkennen, zu bewerten und das weitere Vorgehen zu veranlassen


Sicherheit und Wirtschaftlichkeit für Lagereinrichtungen/Regale Prüfpflichtige Regalsysteme:

  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahrregale
  • Durchlaufregale
  • Mehrgeschosseinrichtungen

Die Verantwortung obliegt dem Arbeitgeber und Betreiber. Der Arbeitgeber und Betreiber ist dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen- d.h. elektrisch angetriebene sowie statische Regale -
systematisch und regelmäßig zu inspizieren. Wenn vom Regalhersteller aufgrund der Konstruktion oder der Einsatzbedingungen keine verschärften Inspektionen gefordert werden, sind die Regelungen der Norm DIN EN 15635 einzuhalten:
 

  • Sofortige Meldung bei Beobachtung eines Schadens an den Sicherheitsbeauftragten
  • Regelmäßige Inspektionen
  • Anfertigung eines schriftlichen Berichts mit Aufbewahrungspflicht
  • Mindestens alle 12 Monate eine Experteninspektion durch eine fachkundige Person
  • Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden
  • Einführung eines Schadenkontrollverfahrens

 

 

 

© HOPPE Unternehmensberatung 63150 Heusenstamm, Seligenstädter Grund 8 Telefon: +49 (0)6104/65327 Telefax: +49 (0)6104/67705 info@Hoppe-net.de