Begriff der Instandhaltung 
        Definition der DIN 31051
    
	Unter dem Begriff der Instandhaltung von Gebäuden werden im allgemeinen Begriffe wie z.B. Instandsetzung, Inspektion und Wartung von Gebäuden zusammengefasst.
 
	Dabei ist es aber wichtig, genau zwischen den einzelnen Begriffen zu unterscheiden, da z.B. in der Wohnungswirtschaft zwischen Instandhaltung, Instandsetzung und 
	Modernisierung als Hauptunterteilungsbegriffe unterschieden wird und diese unterschiedlichen Begriffen zu Mißverständnissen führen können.
	
	Instandhaltung
	Der Begriff der Instandhaltung wird hier – entsprechend der Definition der DIN 31051, Ausg. Juni 2003 – als Oberbegriff, unter dem die Bereiche Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung zusammengefasst sind, verwendet.
	
	Instandhaltung ist eine Maßnahme zur Bewahrung und Wiederherstellung des ursprünglichen bzw. eigentlichen Gebäudezustands (Soll-Zustand) sowie zur Feststellung und Beurteilung des aktuellen bzw. tatsächlichen Gebäudezustands (Ist-Zustand).
	
	
	Instandhaltung umfasst Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung.
	
	Inspektion
	Inspektion beinhaltet Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des aktuellen bzw. tatsächlichen Gebäudezustands (Ist-Zustand) gemäß DIN 31051, 4.1.3.
	Man versteht darunter im allgemeinen die Prüfung bzw. Kontrolle der technischen Funktionalität der einzelnen Gebäudekonstruktionen sowie der technischen Einrichtungen, 
	die erfahrungsgemäß aufgrund von Verschleiß, Alterungsprozessen und Beanspruchungsgrad zu Funktionsausfällen neigen. 
	
	
	Wartung
	Wartung beinhaltet Maßnahmen zur Bewahrung des ursprünglichen bzw. eigentlichen Gebäudezustandes (Sollzustand) gemäß DIN 31051, 4.1.2.
	Bei der Wartung handelt es sich um eine regelmäßig durchzuführende Überprüfung, verbunden mit der laufenden Funktionssicherung. Dazu gehören z.B. Reinigungsund Abschmierarbeiten. Für die Durchführung dieser Maßnahmen kann die Verwendung eines Wartungsplans hilfreich sein.
	
	
	Instandsetzung
	Instandsetzung beinhaltet Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen bzw. eigentlichen Gebäudezustands (Sollzustand) gemäß DIN 31051, 4.1.4.
	Mit der Instandsetzung wird die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit eines Bauteils bzw. einer Gebäudeausstattung beschrieben. 
	Die Instandsetzung bedeutet oftmals die Reparatur eines Bauteils bzw. den Austausch von Bauteilen (z.B. Dichtungen an Ventilen der Wasserleitungen).
	
	
    
        Begriffe: Inspektion Wartung Instandsetzung Verbesserung
        Instandhaltung als Teil des technischen Gebäudemanagement und Facility Management DIN 31051:
    
    Über die gesamte Lebensdauer von Gebäuden und Anlagen betrachtet, bilden Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen einen erheblichen Kostenblock.
    Eine professionelle Instandhaltungssoftware stellt somit für jedes Unternehmens einen zentralen betriebswirtschaftlichen Faktor dar. 
    Als Verantwortlicher im Bereich Instandhaltung, Technik Gebäude und Facility Management ist es ihre Aufgabe, notwendige und vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen zu planen und umzusetzen.
    Dabei stellt die Instandhaltung einen reine Kostenblock dar und dient vielmehr dem Risiko- und Qualitätsmanagement. Insbesondere erfordert die Betreiberverantwortung ein professionelles und auf die Unternehmensziele abgestimmtes Instandhaltungsmanagement
    
    
    Instandhaltung von Gebäuden und der technischen Gebäudeausrüstung
    Gebäude, d.h. deren Konstruktion und Ausstattung, unterliegen der Alterung (z.B. Materialalterung, Versprödung), dem Verschleiß sowie dem Funktionsverlust aufgrund eintretender Bauschäden. Langfristiges Ziel des Eigentümer ist der Erhalt der Gebäudesubstanz unter Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen.
    Unter dem Begriff der Instandhaltung von Gebäuden werden i.allg. Begriffe wie z.B. Instandsetzung, Inspektion und Wartung von Gebäuden zusammengefasst. 
    
    
    Instandhaltung
 
    Der Begriff der Instandhaltung wird hier als Oberbegriff, unter dem die Bereiche Inspektion, Wartung und Instandsetzung zusammengefasst sind, verwendet.
    Instandhaltung ist eine Maßnahme zur Bewahrung und Wiederherstellung des ursprünglichen bzw. eigentlichen Gebäudezustands (Soll-Zustand) sowie zur Feststellung und Beurteilung des aktuellen bzw. tatsächlichen Gebäudezustands (Ist-Zustand). 
    Instandhaltung umfasst Wartung, Inspektion und Instandsetzung. Instandhaltungsziele sind mit den wirtschaftlichen Gegebenheiten abzustimmen. 
    Die Festlegung einer Instandhaltungsstrategie ist empfehlenswert.
    
    Inspektion
 
    Unter Inspektion versteht man im allgemeinen die Prüfung bzw. Kontrolle der technischen Funktionalität der einzelnen Gebäudekonstruktionen sowie der technischen Einrichtungen, 
    die erfahrungsgemäß aufgrund von Verschleiß, Alterungsprozessen und Beanspruchungsgrad zu Funktionsausfällen neigen. 
    Diese Inspektionsarbeiten können teilweise vom Nutzer selbst durchgeführt werden (Sichtprüfung), teilweise ist aber das Wissen vom Fachmann gefragt.
    Aufgrund der rechtlichen Grundlagen, sollte jeder Gebäude- und Grundstücksbesitzer genauestens seine Inspektionspflichten kennen, da bei grober Vernachlässigung dieser Pflicht, im Schadensfall (z.B. Haftpflichtfall gegenüber anderen Personen) Versicherungen die Haftung ablehnen können.
    
    Wartung 
 
    Bei der Wartung handelt es sich um eine regelmäßig durchzuführende Überprüfung, verbunden mit der laufenden Funktionssicherung.
    Dazu gehören z.B. Reinigungs- und Abschmierarbeiten. Für die Durchführung dieser Maßnahmen kann die Verwendung eines Wartungsplans hilfreich sein.
    Bestimmte Gebäudeausstattungen bzw. Gebäudekonstruktionen (z.B. Abgasanlage) unterliegen aufgrund hoher Sicherheitsanforderungen festen Wartungsregeln.
    Die regelmäßige Wartung, oftmals durch Fachbetriebe, kann in den Kaufverträgen zu den technischen Gebäudeausstattungen gefordert sein, um Garantie und Gewährleistungsansprüche im Schadensfall in Anspruch nehmen zu können. 
    Im Rahmen der Wartungsarbeiten können dabei einzelne Baugruppen (z.B. Umwälzpumpen, Dichtungen, Filter etc.) ausgetauscht werden, unabhängig ob deren Funktionsfähigkeit zu diesem Zeitpunkt schon beeinträchtigt waren. 
    
    Instandsetzung 
 
    Mit der Instandsetzung wird die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit eines Bauteils bzw. einer Gebäudeausstattung beschrieben. 
    Die Instandsetzung bedeutet oftmals die Reparatur eines Bauteils bzw. den Austausch von Bauteilen (z.B. Dichtungen an Ventilen der Wasserleitungen) kann aber auch nur eine Gangbarmachung bedeuten (z.B. Säubern der Regenrinne).
    
    Sanierung
 
    Unter Sanierung soll hier der Bereich von Maßnahmen verstanden werden, die Schäden am Gebäude, die nicht auf Alterungs- bzw. Verschleißprozesse zurückzuführen sind, beheben. 
    Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Sanierung häufig auch als Oberbegriff für Instandsetzung und Modernisierung verwendet. 
    Sanierungsmaßnahmen sind z.B. dann durchzuführen, wenn sich auf Grund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse Gefahren aus der Nutzung ergeben (z.B. Bleirohre, Asbestfasern, chemischer Holzschutz).
    Die dann durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen unterliegen oftmals strengen Regeln, so dass ihre Durchführung von spezialisierten Unternehmen vorgenommen werden muss.
    
    Reparatur
 
    Die Reparatur eines defekten Bauteils wird meist vom jeweiligen Fachbetrieb (Gewährleistung bzw. Garantie) ausgeführt. 
    Ist die Reparatur nicht mehr wirtschaftlich, bleibt letztlich nur der Austausch des defekten Bauteils. 
    Eine Früherkennung des defekten Bauteils durch Sichtprüfung hält die Kosten der Reparatur gering. 
    
    Modernisierung
 
    Eine Modernisierung ist die Verbesserung von Wohnungen durch bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert des Gebäudes erhöhen, 
    die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern (z.B. Fensteraustausch, Badumgestaltung) oder zu einer nachhaltigen Energieeinsparung führen.
    Im Gegensatz zur Instandsetzung sind die Maßnahmen der Modernisierung nicht zwingend notwendig, sie führen jedoch zu einer Steigerung der Wohnqualität und sichern darüber hinaus den langfristigen Werterhalt der Immobilie.
    
    Renovierung
 
    Unter Renovierung versteht man im allgemeinen die Veränderung der Innenraumoberflächen sowie der relativ leicht austauschbaren Bedienungseinheiten aus rein ästhetischen Gesichtspunkten. 
    Die Funktionalität ist im Normalfall gewährleistet. Oftmals kann die Renovierung vom Nutzer selbst durchgeführt werden. 
    
    Regelmäßige Sichtprüfung
 
    Die regelmäßige Sichtüberprüfung von Bauteilen bzw. Ausstattungen durch den Gebäudenutzer kann frühzeitige Mängel aufdecken und so vor Schäden und damit einhergehenden Kostenbelastungen schützen. 
    Für alle Überprüfungen die der Nutzer eines Gebäudes nicht selbständig durchführen kann, ist die Einschaltung eines Fachmanns / Fachbetriebs sinnvoll.