Wartung & Instandhaltung
Eine regelmäßige Wartung erhält die Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit Ihrer Anlage und sichert ihren Wert für lange Zeit.
Betreiber von Anlagen sind verpflichtet die Sicherheit, den ordnungsgemäßen Betrieb und die durchgängige Verfügbarkeit der Anlage zu gewährleisten.
Unsere Software überwacht kontinuierlich den ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Anlage.
Überprüfen Sie rechtzeitig in regelmäßigen Abständen die aktuelle Leistungsfähigkeit der Anlage.
Analysieren Sie im Störfall auftretende Fehler umgehend.
Der Gesetzgeber misst dem digitalen Prüffristenmanagement eine große Rolle zu.
Sollten Sie beim Management der Prüftermine fehlerhaft oder lückenhaft arbeiten, führt dies zu einem problematischen Audit.
Im Zuge einer Betriebsprüfung kann auch die Richtigkeit Ihrer Prüfprotokolle und Dokumente auf dem Prüfstand stehen.
Ausfallzeiten der Maschinen und Wartungsintervalle minimieren
Das Überwachen von Anlagen gehört zu den wichtigsten Trends in der Digitalisierung.
Mit der Einführung von IoT und Industrie 4.0 gewinnt die zustandsorientierte Überwachung Condition Based Monitoring (kurz CBM) enorm an Bedeutung.
Indem Maschinen, Anlagen und Geräte lückenlos dokumentiert und überwacht werden, lassen sich Ausfallzeiten und Wartungsintervalle minimieren.
Die Wartungskosten werden dadurch erheblich reduziert und die Lebensdauer wird deutlich verlängert.
Diese Aspekte haben erhebliche, positive Auswirkungen auf Ihre Betriebskosten = Total Cost of Ownership (kurz TCO) und die Gesamtanlageneffektivität = Overall Equipment Effectiveness (kurz OEE).
Abkürzungen - Beschreibung
- HochhVO - Hochhausverordnung
- KhBauVO - Krankenhausbauverordnung
- LfB - Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht
- MPBetreibV - Medizinprodukte-Betreibr VO
- MPG - Medizinprodukte Gesetz
- MRL - EG-Maschinenrichtlinie
- RdErl NW - Runderlass des Minesteriums für Städtbau und Wohnen, Kultur und Sport
- RöV - Röntgenverordnung
- RRwS - Richtlinie für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
- SächsTechPrüfVO - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht
- SkPersVO - Sachkundige-Personen-Verordnung
- SP - Sachkundige Person
- SPrüfV - Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung
- StörfallV - Störfallverordnung
- StrSchV - Strahlenschutzverordnung
- SV - Sachverständiger
- TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
- ThürTechPrüfVO - Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlage und Einrichtungen in Gebäuden
- TPrüfV - Technische Prüfverordnung
- TPrüfVO - Technische Prüfungsverordnung - Sachsen-Anhalt
- TPrüfVO - Technische Prüfverordnung - Nordrhein-Westfalen
- TRB - Technische Regeln Druckbehälter
- TRbF - Technische Richtlinie über den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
- UVV - Unfallverhütungsvorschriften
- VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
- VbF - Verordung über brennbare Flüssigkeiten
- VBG - Verband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften
- VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
- VdS - Verband der Sachversicherer
- VkV - Verkaufstättenverordnung
- VkVO - Verkaufstättenverordnung
- VOGL - Verordnung über Gashochdruckleitungen
- VStättV - Versammlungsstättenverordnung
- VStättVO - Versammlungsstättenverordnung
- VvVFeuA - Verwaltungsvorschrift über Feuerungsanlagen
- WHG - Wasserhaushaltsgesetz
- ZfP - zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
- ZH - Berufsgenossenschaftliche Richtlinie, Sicherheitsregeln, Grundsätze, Merkblätter
- ZS - Zertifizierstelle
- ZÜS - Zugelassene Überwachungsstelle nach § 14 GSG