Vorausschauend warten - Ausfälle von Maschinen minimieren durch Predictive Maintenance
Ziel der vorausschauenden Wartung ( Predictive Maintenance ) ist es, die Ausfälle von Maschinen und Anlagen zu minimieren.
Eine
Instandhaltungssoftware wie der HOPPE Wartungsplaner ebnet dafür den Weg.
Die regelmäßige Überprüfung von Anlagen und Maschinen gehört zu den Routineabläufen in Unternehmen.
Dabei können Wartung und Instandhaltung auf unterschiedlich hohen Niveaus durchgeführt werden.
Vorbeugende Instandhaltung versus zustandsbasierten Instandhaltung
- Bei der vorbeugenden Instandhaltung wird ausschließlich visuell inspiziert.
- Bei der zustandsbasierten Instandhaltung, werden für das sogenannte Condition Monitoring Messinstrumente eingesetzt.
Der Wartungsplaner ermöglicht die Digitalisierung von Big Data.
Als Instandhalter pflegt man manchmal einen Maschinenpark mit unterschiedlichen Maschinen und Anlagen.
Die Planung der Instandhaltungstätigkeit wird durch fehlende Dokumente zu den Anlagen und Maschinen oftmals erschwert.
Hier setzt unser Instandhaltungsplanungs- und Steuerungssystem (IPS) an.
Der Wartungsplaner als Instandhaltungssoftware deckt folgende Hauptaufgaben ab:
- vorbeugende Instandhaltungsarbeiten verwalten
- Störungsmanagement: Störungen dokumentieren
- alle Informationen über die Anlage bereitstellen.
- Erinnerung an den nächsten Instandhaltungstermin
- Historie: alle Aufgaben auf einem Blick
Mit unsere Software können Sie die Anlagenverfügbarkeit erhöhen und den Aufwand für die Instandhaltung reduzieren.
Auf Knopfdruck erhalten Sie sowohl die Anlagenhistorie, wie auch zahlreichen Auswertungen über die gesamte Instandhaltungstätigkeiten je Maschine.
Unsere Instandhaltungslösung wird bereits in Deutschland, Österreich und Schweiz erfolgreich eingesetzt.
In 3 Schritten zum Wartungsplaner
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Software speziell für Inventarmanager: Stellen Sie die wichtigsten Unterlagen für eine rechtssichere Inventardokumentation direkt in der Software zusammen. Mit der HOPPE Inventarverwaltung sind Sie auf der sicheren Seite.
Betriebsmittelwartung Arbeitgeber sind verpflichtet, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig fachkundig prüfen zu lassen. Das verlangen das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift der deutschen gesetzlichen Unfallversicherungsträger.