DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüftermine korrekt verwalten

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.



DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.




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Im Bereich Arbeitssicherheit spielt die lückenlose Dokumentation eine große Rolle.
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Mit den angehängten Checklisten und den ausfüllbaren PDF Formularen erledigen Sie die erledigen Dokumentation, indem Sie mit der digitalen Signatur Ihre Rechtssicherheit erhöhen.
Nach dem Ausfüllen der Checklisten werden anfallende Maßnahmen in den Wartungsplaner übertragen. So können Sie die anfallenden Aufgaben direkt deligieren.

Wartungsplaner ist eine Infrastruktur Software für die Qualitätssicherung, Wartung-, Unterhalt und Anlagedokumentation.
Die Software wird auch bei Kontrollgängen vor allem mit einer mobilen Tablet-APP oder Smartphone-APP verwendet. Die Daten werden im Offlinebetrieb erfasst und anschließend mit der Infrastruktur Software Serveranwendung synchronisiert.
Auf dem Tabletversion der Wartungssoftware können verschiede Aufgaben, Wartungen und Kontrollgänge abgearbeitet werden. Die Infrastruktur Software ist modular aufgebaut und kann jederzeit erweitert werden.

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Im Zentrum steht die Verwaltung und Erinnerung an die Prüftermine
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DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfung elektrischer Anlagen durch Elektrofachkraft