Im Unternehmen kümmern sich Sicherheitsfachkräfte (SiFas) um den Arbeitsschutz.
Um den Arbeitsschutz im Unternehmen kümmern sich normalerweise die Sicherheitsfachkräfte (SiFas).
Verantwortlich für den Arbeitsschutz ist immer noch die Geschäftsführer.
Eine Sicherheitsfachkraft kann den Geschäftsführer bei der Umsetzung der Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unterstützen, er enthebt aber nicht den Geschäftsführer vor den gesetzlichen Verantwortung.
Die Fachkraft über Arbeitssicherheit (Sifa) ist ein wichtiger Berater des Unternehmens in Sachen Arbeitsschutz.
Erfolg in der Instandhaltung durch international anerkannte Normen
Zum Erfolg bei Ihren Instandhaltungsprojekten trägt entscheidend bei, dass Sie sich an international anerkannten Normen und Richtlinien orientieren.
Der Einsatz von DIN-Normen bringt für Unternehmen konkret messbare Vorteile mit sich.
Kosteneinsparungen, Wettbewerbsvorteile und höhere Sicherheit sind nur einige dieser Vorteile.
Eine Norn ist die DIN 31051: Grundlagen der Instandhaltung
Diese Norm gliedert die Instandhaltung in die vier Grundmaßnahmen Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung.
Eine andere Norm ist die DIN EN 17007: Instandhaltungsprozess und verbundene Leistungskennzahlen.
Die DIN EN 17007 versorgt Instandhaltungsmanager mit einem Managementwerkzeug, welches ihm ermöglicht, die eigene Organisation zu strukturieren.
Hierbei können unzureichende Maßnahmen und unbestimmte Verantwortlichkeiten aufgedeckt werden.
Der Wartungsmanager macht Ihre Arbeit einfacher und effizienter.
Wartungsplaner kombiniert Flexibilität mit hoher Funktionalität.
Sie haben die Kontrolle über Ihre Wartungstermine und können alles so gestalten, dass es genau Ihren Arbeitsablauf unterstützt.
Management und Planung von Wartungen erfordern einen systematischen Ansatz.
Die Informationen, die von einem Wartungssystem erfasst werden können, Management und Planung von Wartungsarbeiten erfordern einen systematischen Ansatz.
Prüffristen mit dem Wartungsplaner im Griff
Einfaches Erstellen von Prüfprotokollen bei Kontrollen der Aufsichtsbehörden, in Audits und durch die Berufsgenossenschaften.
Die Gesetzliche Anforderungen zum Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften werden mit dem Wartungsplaner eingehalten.
Die Software hilft bei::
Turnusmäßige Wartung dokumentieren, Reparaturen planen, Inspektion, Störungsmeldung, Ticketsystem für die Störungen, Reporting mit Instandhaltungskennzahlen, Messmitel- und Prüfmittelverwaltung, Unterstützung bei Audits und Zertifizierung, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Arbeitssicherheitssoftware mit System:
Viele Unternehmen arbeiten in der Wartung, Instandhaltung und Arbeitssicherheit nach wie vor mit Papier und Stift, doch diese Arbeitsweise bringt auch einige Gefahren mit sich.
Digitalisieren Sie Ihre Papierprozesse.
Mit unserer Arbeitssicherheitssoftware zeigen wir Ihnen, wie Sie die Risiken der papierbasierten Prozesse vermeiden und wie diese mittels digitaler Software-Lösung minimiert werden können.
Um die Prozesse zu optimieren und die laufenden Geschäftsprozesse sinnvoll und effektiv steuern zu können, sollte Sie unser Arbeitssicherheits-Tool einsetzen.
Ergebnisse im Dashboard visualisieren
Im Dashboard haben Sie alle relevanten Informationen auf einen Blick.
Das Dashboard bietet Ihnen einen schnellen und effizienten Überblick über alle gesammelten Daten und Berichte.
Informationen zu den Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten lassen sich in einem frei konfigurierbaren Dashboard visualisieren.
Wie Sie Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmem gewährleisten
Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und mit Einleitung entsprechender Maßnahmen zu minimieren.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass sie ebenso einen Ist-/Soll-Abgleich vorzunehmen haben, um zu eruieren, ob die veranlassten Schritte zum gewünschten Erfolg führten.
Informationen zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Nach Arbeitsschutzgesetz § 3 gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen entsprechend zu organisieren.
Der Arbeitgeber hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass diese im Arbeitsalltag auch tatsächlich angewendet werden.