Ansprüche an den Brandschutz sind hoch

Bauordnungen und Brandschutzbestimmungen wirksam in umzusetzen

Was versteht man unter Brandschutz?
Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, durch die der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung eines Brandes durch Feuer oder Rauch vorgebeugt (vorbeugender Brandschutz oder Brandverhütung), und durch die die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglicht werden (abwehrender Brandschutz).
Die Ansprüche an den Brandschutz sind hoch. Das richtige Augenmaß für eine sicherheitstechnisch und wirtschaftlich optimierte Lösung ist entscheidend.

Der Brandschutz wird in einem Unternehmen oftmals unterschätzt.
Ein Feuer kann in jedem Unternehmen verheerende Folgen haben, besonders wenn keine entsprechenden Vorsichts- oder Eindämmungsmaßnahmen getroffen wurden. Verursachte Schäden durch Brände gefährden nicht nur Menschenleben, sondern können auch unter Umständen die Existenzgrundlage eines Unternehmen und damit die Arbeitsplätze der Beschäftigten gefährden.

Neben Brandschutzkonzepten ist es auch wichtig, die entsprechenden Betriebsmittel für den Brandschutz, wie beispielsweise Feuerlöscher, immer auf den neuesten Stand zu halten.
Feuerlöscher müssen spätestens alle zwei Jahre im betrieblichen Umfeld fachkundig gewartet werden. In größeren Unternehmen, ob in Verwaltungsgebäuden, Lagereinrichtungen, Werkstätten, Laboren, kann die Anzahl von Feuerlöschern sehr groß werden.

Auch verliert man schnell den Überblick über die einzelnen Standorte. Die Feuerlöscher als Objekte und natürlich die Prüftermine im Blick zu behalten, dabei die Zuständigkeiten für die Wartung und Kontrolle zu regeln, ist eine elementare Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten. Die Wartungsplaner-Software kann hier voll umfänglich und professionell unterstützen.



Bauordnungen und Brandschutzbestimmungen wirksam in umzusetzen
Benötigen Sie eine Dokumentation über Übereinstimmung über die Einhaltung der gesetzlichen Brandschutzauflagen? Der Wartungsplaner erstellt die Prüfberichte für den präventiven Brandschutz. Zur Beurteilung brandschutztechnischer Sachverhalte oder bei gezielten Fragestellungen zum Brandschutz ist die Software ein geeignetes Instrument.

  • Prüfung von RWA-Anlagen
  • Prüfung von Brandschutztüren
  • Prüfung von Fluchtwegsplänen
  • Dokumentation der Brandschutzübungen




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Die Testversion ist die Gelegenheit für Sie, Antworten auf Ihre Fragen zu finden und einen Einblick zu gewinnen, was das richtige System für Sie ist. Ihre Demo Version ist für Sie absolut kostenlos und unverbindlich, melden Sie sich einfach über das Kontaktformular an. Wir senden Ihnen dann eine Demo Version innerhalb der nächsten 3 Werktagen zu.

Während der Testphase / Demo haben Sie die Möglichkeit:

  • Sie sehen, wie Ihre spezifischen Anforderungen in der Software erfüllt werden.
  • gewinnen Sie wichtige Erkenntnisse zur Validierung Ihres Business Cases.
  • entdecken Sie die umfangreiche Funktionalität und den Nutzen der Lösung.
  • erleben Sie die einfache Bedienung und intuitive Navigation.

Was versteht man unter dem Begriff Wartung?
Zur Wartung werden alle Pflegemaßnahmen von Produktionsanlagen gerechnet wie Reinigen, Abschmieren, Justieren, Nachfüllen von Betriebsstoffen und Katalysatoren sowie ähnliche Maßnahmen zur Verminderung bzw. Verhinderung von Verschleißerscheinungen.

Prüfung von Arbeitsmittel
Betriebe haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Arbeitsmittel regelmäßig nach den dafür vorgesehenen Unfallverhütungsvorschriften durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Nach abgeschlossener Prüfung der Arbeitsmittel erstellt der Wartungsplaner eine Prüfdokumentation (Prüfberichte).

Hub- & Zuggeräte: Prüfung von Hub- und Zuggeräten gem. DGUV Vorschrift 54
Krane: Prüfung von Kranen gem. DGUV Vorschrift 52
Regale: Regalprüfung nach der DGUV Regel 108-007 (BGR 234) Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Türen & Tore: Prüfung von Türen und Tore gem. ASR A1.6/7
Leitern & Tritte: Prüfung von Leitern, Tritte und Fahrgerüste gem. DGUV Information 208-016
Flurförderzeuge: Prüfung von Staplern, Flurförderzeugen gem. DGUV Vorschrift 68 ( UVV )
Hubarbeitsbühnen: Prüfung von Hubarbeitsbühnen gem. DGUV Grundsatz 308-002



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