Mit dem Wartungsplaner werden alle Wartungen und Reparaturen gespeichert und sind chronologisch abrufbar.
Dokumentieren auch Sie Ihre Arbeitsmittelprüfungen digital?
Ob Prüfungen vor Inbetriebnahme, Wartungen oder wiederkehrende Prüfungen, der Wartungsplaner unterstützt Sie bei der Organisation und Durchführung aller betrieblichen Prüfarbeiten und Instandhaltungsarbeiten.
Organisieren Sie jetzt die Prüfung und die Wartung von Arbeitsmitteln digital und zeitsparend.
Mit dem Wartungsplaner können Sie in jeder Branche alle Wartungs- und Prüffristen rechtssicher einhalten und dokumentieren.
Im Wartungsplaner können beliebige Prüfobjekte angelegt werden.
Beispiele für Prüfobjekte im Wartungsplaner:
- elektrische Betriebsmittel
- Maschinen und Anlagen
- Stapler und Hebezeugen
- Feuerlöscher
- Druckbehälter
Es stehen übersichtliche Kategorien und Gruppen als Eingabefelder zur Verfügung.
Das System kann verschiedene Reports erstellen und bietet eine übersichtliche ToDo-Liste, in der überfällige und direkt anstehende Aufgaben aufgeführt werden.
Erhalten Sie eMails über die automatischen Erinnerungsfunktion der anstehende Aufgaben
Durch das integrierte Dashboard, der Kalenderdarstellung und der automatischen Erinnerungsfunktion via eMail bleiben alle Prüftermine stets im Blick.
Arbeitsschutz Software für ihren Unternehmenserfolg
Der Einsatz einer Software für den Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit ist meist unmittelbar mit dem Unternehmenserfolg verbunden.
Eine passende Software für die Verwaltung der Prüftermine wird die Aufbau- und Ablauforganisation möglichst optimal unterstützen.
Umso wichtiger ist es, bei der Softwareauswahl gründlich zu vergleichen und eine sachliche neutrale Software-Evaluation vorzunehmen.
Software für das Prüffristenmanagement unterstützt das Planen, Ausführen und Kontrollieren von Aufgaben.
Bei der Durchführung der Prüfungen, Wartungen und Inspektionen müssen die Termineinhaltung und der inhaltliche Fortschritt ständig überprüft werden. Sie werden mit dem Wartungsplaner abgeglichen. Neben der strukturierten Abwicklung hilft die Software unter anderem bei der Terminverfolgung, Regelung der Zuständigkeit und Optimierung.
Transparenz für alle Beteiligten im Audit
Die klare Aufgabenverteilung mit dem Wartungsplaner und das konsistente Datenmanagement durch die Software sorgen für eine erhöhte Transparenz
und Nachvollziehbarkeit für alle Beteiligten über den gesamten Auditprozess der Prüftermine.
In 3 Schritten zum Wartungsplaner
Alle Downloads zum Wartungsplaner
Wir helfen Ihnen den Arbeitsschutz im Betrieb sicherzustellen.
Die Planung, Umsetzung und Dokumentation der Arbeitsschutzaufgaben ist ein sicherheitsrelevantes, wichtiges und komplexes Thema.
Die Hoppe Unternehmensberatung unterstützt Sie mit dem Softwareprodukt "Wartungsplaner" dabei, das Thema Arbeitsschutz professionell und effektiv im Unternehmen umzusetzen.
Die Software Wartungsplaner erfasst die Arbeitsschutz-Aufgaben in einem System.
Alles wird sicher und konsequent dokumentiert. Mit der Softwarelösung erfüllen Sie die rechtlichen Vorgaben einfach und bequem.
Die Wartungsplaner Software wurde in Zusammenarbeit mit Branchenexperten entwickelt.
Die Software erfüllt alle Anforderungen für den Einsatz in einer modernen und zeitgerechten Aufgabenplanung.
Mit dem Wartungsplaner sind Sie immer auf der sicheren Seite!
Unsere Software hilft Ihnen Arbeits- und Betriebsmittel zu verwalten und die Prüfung Ihrer Betriebsmittel mit Leichtigkeit zu erledigen.
Prüftermine der Arbeitssicherheit schnell und leicht organisieren, steuern und überwachen.
Sorgenfreiheit durch die fristgerechte Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen
Alle Vorschriften der DGUV sind bindend. Diese sollten sich unbedingt daran halten und in regelmäßigen Abständen eine Betriebsmittelprüfung durchführen lassen.
Die Prüfungen ortsveränderlicher und ortsfester Anlagen und Betriebsmittel wird überwacht durch ein duales System. Auf der einen Seite gibt es die gesetzlichen Regelungen durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Gesetze werden von den Arbeitsschutzbehörden kontrolliert.