Arbeitsmittelverordnung - Prüfung von Arbeitsmitteln

Der Wartungsplaner dokumentiert Ihre Betriebsmittel auf Betriebssicherheit.

Arbeitsmittelverordnung: Wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln Arbeitsmittel dürfen aus Sicherheitsgründen von Arbeitnehmern im Betrieb nur verwendet werden, wenn die erforderlichen Prüfungen durchgeführt wurden.
Zu Arbeitsmitteln zählen insbesondere auch Krane, Bagger, Lastaufnahmeeinrichtungen, Stanzen, Pressen, Krane, Bagger.
Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO, StF: BGBl. II Nr. 164/2000) regelt die Umsetzung der Arbeitsmittelrichtlinie in Österreich. Ziel ist der Schutz der Arbeitnehmer bei der Benutzung von Arbeitsmitteln. Die wiederkehrenden Prüfungen sind nur durch bestimmte ausgebildete Personen durchzuführen.

Arbeitsmittel und Prüfpflichten im Sine der Arbeitsmittelverordnung
Als Arbeitsmittel gelten alle Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Geräte und Anlagen, die zur Benutzung durch Arbeitnehmer vorgesehen sind.

Einfache Durchführung von Arbeitsmittelprüfungen
Einfache Durchführung von Arbeitsmittelprüfungen mithilfe von Prüfberichten, Checklisten sowie Aufgabenzuweisung an zuständige Mitarbeiter. So bringen Sie schnell und effektiv Ordnung in die Arbeitsmittelverwaltung. Der Wartungsplaner bietet ein Prüffristenmanagement und Dokumentation mit Arbeitsmittel gemäß der Arbeitsmittelverordnung.

Die wichtigsten Features vom Wartungsplaner auf einen Blick:

  • Vollständige Erfassung aller prüfpflichtigen Betriebsmittel
  • Erstaufnahme aller relevanten Stammdaten der Arbeitsmittel
  • Hinterlegung der Prüffristen und Prüfintervallen
  • Organisieren von Arbeitsmittelprüfungen
  • Dashboard: Terminübersicht über alle Prüftermine
  • Dokumentation der Prüfergebnisse und Protokolle
  • Aufgabenzuweisung an die entsprechenden Mitarbeiter mit dem EMail-Center (eMail Schnittstelle)



Arbeitssicherheit laut der österreichischen Arbeitsmittelverordnung
Der Wartungsplaner dokumentiert Ihre Betriebsmittel auf Betriebssicherheit.
Gemäß der österreichische Arbeitsmittelverordnung (BGBl. II Nr. 164/2000) dürfen Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmer nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die hinsichtlich Konstruktion, Bau und weiterer Schutzmaßnahmen den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen.
Neben einer umfassenden Information und entsprechender Unterweisung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erfordert das die Einhaltung der gesetzlichen Prüfpflichten.

Wir bieten die Umsetzung und Realisierung eines Systems zu Arbeitsmittelprüfungen in Ihrem Unternehmen
Die Bedienung und Pflege sind kinderleicht und sie kann deswegen nach kurzer Einweisung von unterschiedlichen Mitarbeitern vollzogen werden.




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Mit dem Wartungsplaner ist die Durchführung der Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilung schnell und unkompliziert abgehakt.
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen wird Gefährdungsbeurteilung genannt. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ist die Gefährdungsbeurteilung eines der wichtigsten Instrumente zur Wahrung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten.

Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung im Wartungsplaner werden nicht nur alle Gefährdungen strukturiert erfasst, sondern alle notwendigen Maßnahmen abgeleitet.

Ist auch Ihr Wartungsmanagement im digitalen Wandel?
Mit der Digitalisierung geht nicht nur eine Veränderung der Lebens-, sondern auch der Arbeitswelt wie im Wartungs- und Prüffristenmanagement einher. Grundlegende Veränderungen finden in fast allen Bereichen bei der Dokumentation der Aufgaben im Arbeitsschutz und der Arbeitssichertheit statt. Um auf dem Markt bestehen zu können, müssen Sie diesen Anforderungen gerecht werden. Mit unserem Wartungsplaner schauen Sie optimistisch in die digitale Zukunft.

Einfachste Methode um der Dokumentationspflicht im Arbeitsschutz nachzukommen
Der Wartungsplaner ist die einfachste Methode der Dokumentationspflicht in den verschiedensten Arbeitsschutzbereichen nachzukommen. Die Software kann überall zum Einsatz kommen. Die Hoppe Unternehmensberatung bietet eine kostengünstige Planungssoftware mit hohem Anspruch an Funktionalität.
Insbesondere für Sicherheitsverantwortliche erleichtert die Software das Management der prüfrelevanten Prüfobjekte.

Die Bedienung und Pflege sind kinderleicht und sie kann deswegen nach kurzer Einweisung von unterschiedlichen Mitarbeitern vollzogen werden.
Das Bedienen ist so leicht, dass selbst nicht EDV- geschulte Mitarbeiter schnell mit der Software zurechtkommen.

Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert. Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)

Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:

  • Leitern und Tritte
  • Anschlagmittel
  • Stapler, Flurförderfahrzeuge
  • Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
  • PSA
  • Anschlag und Lastaufnahmemittel
  • Regale und Lagereinrichtung



In 3 Schritten zum Wartungsplaner

Weg zur Wartungsplaner Software

Prüfplaner von HOPPE steuert die Prüffristen in Ihrem Unternehmen. Moderne Planung der gesetzlichen Prüftermine im Arbeitsschutz.


Instandhaltungssoftware 2025 für die rechtssichere Verwaltung der Instandhaltung von Gebäuden und Anlagen gemäß DIN 31051, VDMA, VDE, VDI.


ausgereiftes und bewährtes System
Mit dem Wartungsplaner erhalten Sie ein ausgereiftes und bewährtes System, mit dem Sie alle Termine und Aufgaben effizient abbilden und bearbeiten. Zahlreiche Funktionen zum Dokumentieren, Organisieren und Auswerten helfen Ihnen bei Ihrer täglichen Arbeit.


Regelmäßige Prüfungen sind erforderlich!
Für einen sicheren Zustand der Arbeitsmitteln sind regelmäßige Prüfungen erforderlich. Diese sind zu dokumentieren. Die Sicherheit von Arbeitsmitteln muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für alle Arbeitsmittel, die im Betrieb benutzt werden über die gesamte Nutzungsdauer regelmäßig durch eine befähigte Person überprüft werden.


Wartungsplaner erleichtert Ihnen die Prüftermine zu verwalten.
So halten mit unserer Software endlich alle Prüfungstermine und Wartungsintervalle fristgerecht ein.


Betriebsmittelprüfung regelmäßig durchführen
Gemäß der ArbSchG §5, §6 müssen die Gefährdungsbeurteilungen, Mitarbeiterunterweisungen und Betriebsmittelprüfung regelmäßig und fachkundig durchgeführt werden.




Arbeitsmittelprüfung laut Arbeitsmittelverordnung, AM-VO

österreichische Arbeitsmittelverordnung AM-VO

Haben sie jedes Prüfprotokoll der Arbeitsmittelprüfung griffbereit?