Abkürzungen - Beschreibung
- HochhVO - Hochhausverordnung
- KhBauVO - Krankenhausbauverordnung
- LfB - Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht
- MPBetreibV - Medizinprodukte-Betreibr VO
- MPG - Medizinprodukte Gesetz
- MRL - EG-Maschinenrichtlinie
- RdErl NW - Runderlass des Minesteriums für Städtbau und Wohnen, Kultur und Sport
- RöV - Röntgenverordnung
- RRwS - Richtlinie für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
- SächsTechPrüfVO - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht
- SkPersVO - Sachkundige-Personen-Verordnung
- SP - Sachkundige Person
- SPrüfV - Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung
- StörfallV - Störfallverordnung
- StrSchV - Strahlenschutzverordnung
- SV - Sachverständiger
- TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
- ThürTechPrüfVO - Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlage und Einrichtungen in Gebäuden
- TPrüfV - Technische Prüfverordnung
- TPrüfVO - Technische Prüfungsverordnung - Sachsen-Anhalt
- TPrüfVO - Technische Prüfverordnung - Nordrhein-Westfalen
- TRB - Technische Regeln Druckbehälter
- TRbF - Technische Richtlinie über den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
- UVV - Unfallverhütungsvorschriften
- VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
- VbF - Verordung über brennbare Flüssigkeiten
- VBG - Verband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften
- VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
- VdS - Verband der Sachversicherer
- VkV - Verkaufstättenverordnung
- VkVO - Verkaufstättenverordnung
- VOGL - Verordnung über Gashochdruckleitungen
- VStättV - Versammlungsstättenverordnung
- VStättVO - Versammlungsstättenverordnung
- VvVFeuA - Verwaltungsvorschrift über Feuerungsanlagen
- WHG - Wasserhaushaltsgesetz
- ZfP - zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
- ZH - Berufsgenossenschaftliche Richtlinie, Sicherheitsregeln, Grundsätze, Merkblätter
- ZS - Zertifizierstelle
- ZÜS - Zugelassene Überwachungsstelle nach § 14 GSG
Jedes technische Betriebsmittel muss einmal gewartet werden.
Das gilt für Maschinen, Geräte, Stapler, Aufzüge ebenso wie für Heizungen, die Stromversorgung und andere elementare Technik in einem Geschäftsgebäude.
Maschinen und Anlagenbereiche regelmäßig überwachen
Wartungen sind im Anlagenbau unerlässlich. Wartungseinsätze werden anhand von "Predictive Maintenance" geplant.
Viele Betriebe der Industrie 4.0 setzen bereits auf diese besondere Stärke der Digitalisierung.
Durch die kontinuierliche Erhebung von Daten lässt sich das Zusammenspiel der einzelnen Maschinen und Anlagenbereiche überwachen und mit Blick auf die Auslastung und Effizienz optimieren.
Die vorausschauende Wartung (Predictive Maintenance) folgt diesem Ansatz.
Hierbei handelt es sich um einen proaktiven Prozess zur Planung und Durchführung von Wartungsarbeiten.
Predictive Maintenance hat klare Vorteile
Durch eine systematische Dokumentation aller Wartungen lässt sich bestimmen, wann und in welchen Fällen eine Wartung der Anlage notwendig ist.
Wartungseinsätze können effizienter gestaltet werden.
Mit dem Wartungsprotokoll aus dem Wartungsplaner weiß der Wartungstechniker und das Serviceteam genau, welche Anlage gewartet werden muss, und kann gleich zur Tat schreiten.
In 3 Schritten zu Ihrem Wartungsplaner
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