elektrische Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen prüfen
Die BGV A3 Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften
verlangt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in
regelmäßigen Abständen auf ihre fehlerfreie Funktionalität und
daraufhin geprüft werden, dass keinerlei Gefährdung für Personen von
diesen Anlagen und Einrichtungen ausgeht.
Die regelmäßige Überprüfung aller Elektrogeräte in Betrieben nach
BGV A3 ist seit dem 01.04.1979 Pflicht. Hierzu gelten auch die
Vorschriften der VDE und die Betriebssicherheitsverordnung. Eine
Nichteinhaltung dieser Prüfpflicht wird mit Bußgeld belegt. Es sind
hierbei alle elektrisch betriebenen Elektrogeräte zu prüfen, die
nicht fest am Netz, sondern mittels Steckvorrichtung an einer
Steckdose angeschlossen sind. Dazu gehören z. B. elektrische
Bürogeräte wie Drucker, Computer, Steckdosenleisten, Lampen aber
auch Kaffeemaschinen, Wasserkocher, etc. Aber auch elektrische
Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Staubsauger, Schleifgeräte, diverse
Maschinen, Kabeltrommeln und andere Verlängerungen, Laborgeräte,
elektrische Küchengeräte, Fernseher, etc.
Regelmäßige Elektrogeräteprüfungen nach BGV A3 durch Fachkundige
schützen Sie vor wirtschaftlichen Schäden durch Haftungsausschluss.
Wird in einem Schadenfall nachgewiesen, dass ein nicht geprüftes
Elektrogerät einen Brand verursacht hat, schließt die Versicherung
eine Haftung aus. Gleiches gilt, sollte es aufgrund einer nicht
durchgeführten BGV A3 Prüfung zu Personenschäden kommen. Auch in
diesem Fall verweigern die Berufsgenossenschaften die Leistung. Im
Falle eines Schadens muss der Eigentümer bzw. Unternehmer den
einwandfreien Zustand der Elektroanlagen und der Geräte nachweisen.
Der Nachweis folgt idealer Weise in Form von Prüfprotokollen, aus
denen exakt hervorgeht, wann und mit welchem Ergebnis die
Fachkundeprüfung statt gefunden hat.
Die BGV A3 Prüfungen führen unsere Elektrofachkräfte mit
zugelassenen mobilen Prüfgeräten, direkt an den jeweiligen
Arbeitsplätzen bzw. Arbeitsstätten durch. Jedes geprüfte Gerät wird
mit einem Barcode versehen und die Prüfung wird protokolliert,
sodass im Bedarfsfall der Prüfnachweis nach BGV A3 jederzeit
erbracht werden kann. Durch die regelmäßigen BGV A3 Prüfungen
entstehen Ihnen viele Vorteile. Sie schützen Ihr Unternehmen vor
unnötigen Ausfallzeiten von elektrischen Anlagen, indem Defekte
rechtzeitig erkannt und behoben werden können. Sie beugen Unfällen
Ihrer Mitarbeiter, verursacht durch beschädigte Elektrogeräte bzw.
–Anlagen, vor. Im Schadenfall können Sie Ihrer Versicherung
nachweisen, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht genüge getan und
entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig
festgestellt bzw. diesen vorgebeugt zu haben.
Durch regelmäßige Wiederholungsprüfungen werden Beschädigungen und
Abnutzungserscheinungen an Geräten und Anlagen rechtzeitig bekannt
und somit Unfälle vermieden.
Und das können wir für Sie tun:
- Prüfung ortsveränderlicher Anlagen und Betriebsmittel mit Schuco/CEE-Stecker
- Prüfung ortsfester Anlagen und Betriebsmittel
- Prüfung stationärer Maschinen und Anlagen
- Prüfung ortsfester Verteilungen
- Prüfung ortsfester Schuco-Steckdosen
- Prüfung ortsfester CEE-Steckdosen
- Prüfung ortsfester Lampen und Leuchten
- Prüfung ortsfester sonstiger elektrischer Anlagen und
Betriebsmittel
Die Gerätekennzeichnung erfolgt jeweils mit Barcode. Die
Prüfergebnisse werden in einem Prüfprotokoll festgehalten.
