Regelmäßige Elektrogeräteprüfungen nach BGV A3
schützen Sie vor wirtschaftlichen Schäden

Die regelmäßige Überprüfung aller Elektrogeräte in Betrieben nach BGV A3
ist seit dem 01.04.1979 Pflicht. 

Wartungsplanersoftware für BGV A3 Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften

Geignet für: SIFA- Sicherheitsfachkräfte, Instandhalter, Produktion und für das Facility Management. Instandhaltung von Gebäuden

 

elektrische Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen prüfen

Die BGV A3 Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften verlangt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen auf ihre fehlerfreie Funktionalität und daraufhin geprüft werden, dass keinerlei Gefährdung für Personen von diesen Anlagen und Einrichtungen ausgeht.

Die regelmäßige Überprüfung aller Elektrogeräte in Betrieben nach BGV A3 ist seit dem 01.04.1979 Pflicht. Hierzu gelten auch die Vorschriften der VDE und die Betriebssicherheitsverordnung. Eine Nichteinhaltung dieser Prüfpflicht wird mit Bußgeld belegt. Es sind hierbei alle elektrisch betriebenen Elektrogeräte zu prüfen, die nicht fest am Netz, sondern mittels Steckvorrichtung an einer Steckdose angeschlossen sind. Dazu gehören z. B. elektrische Bürogeräte wie Drucker, Computer, Steckdosenleisten, Lampen aber auch Kaffeemaschinen, Wasserkocher, etc. Aber auch elektrische Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Staubsauger, Schleifgeräte, diverse Maschinen, Kabeltrommeln und andere Verlängerungen, Laborgeräte, elektrische Küchengeräte, Fernseher, etc.

Regelmäßige Elektrogeräteprüfungen nach BGV A3 durch Fachkundige schützen Sie vor wirtschaftlichen Schäden durch Haftungsausschluss. Wird in einem Schadenfall nachgewiesen, dass ein nicht geprüftes Elektrogerät einen Brand verursacht hat, schließt die Versicherung eine Haftung aus. Gleiches gilt, sollte es aufgrund einer nicht durchgeführten BGV A3 Prüfung zu Personenschäden kommen. Auch in diesem Fall verweigern die Berufsgenossenschaften die Leistung. Im Falle eines Schadens muss der Eigentümer bzw. Unternehmer den einwandfreien Zustand der Elektroanlagen und der Geräte nachweisen. Der Nachweis folgt idealer Weise in Form von Prüfprotokollen, aus denen exakt hervorgeht, wann und mit welchem Ergebnis die Fachkundeprüfung statt gefunden hat.

Die BGV A3 Prüfungen führen unsere Elektrofachkräfte mit zugelassenen mobilen Prüfgeräten, direkt an den jeweiligen Arbeitsplätzen bzw. Arbeitsstätten durch. Jedes geprüfte Gerät wird mit einem Barcode versehen und die Prüfung wird protokolliert, sodass im Bedarfsfall der Prüfnachweis nach BGV A3 jederzeit erbracht werden kann. Durch die regelmäßigen BGV A3 Prüfungen entstehen Ihnen viele Vorteile. Sie schützen Ihr Unternehmen vor unnötigen Ausfallzeiten von elektrischen Anlagen, indem Defekte rechtzeitig erkannt und behoben werden können. Sie beugen Unfällen Ihrer Mitarbeiter, verursacht durch beschädigte Elektrogeräte bzw. –Anlagen, vor. Im Schadenfall können Sie Ihrer Versicherung nachweisen, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht genüge getan und entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt bzw. diesen vorgebeugt zu haben.

Durch regelmäßige Wiederholungsprüfungen werden Beschädigungen und Abnutzungserscheinungen an Geräten und Anlagen rechtzeitig bekannt und somit Unfälle vermieden.

Und das können wir für Sie tun:

- Prüfung ortsveränderlicher Anlagen und Betriebsmittel mit Schuco/CEE-Stecker
- Prüfung ortsfester Anlagen und Betriebsmittel
- Prüfung stationärer Maschinen und Anlagen
- Prüfung ortsfester Verteilungen
- Prüfung ortsfester Schuco-Steckdosen
- Prüfung ortsfester CEE-Steckdosen
- Prüfung ortsfester Lampen und Leuchten
- Prüfung ortsfester sonstiger elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Die Gerätekennzeichnung erfolgt jeweils mit Barcode. Die Prüfergebnisse werden in einem Prüfprotokoll festgehalten.

 

 

© HOPPE Unternehmensberatung 63150 Heusenstamm, Seligenstädter Grund 8 Telefon: +49 (0)6104/65327 Telefax: +49 (0)6104/67705 info@Hoppe-net.de