Gesetze und Verordnungen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Geräte und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Technische Regeln und Richtlinien
überwachungsbedürftige Anlagen
Befähigte Personen
Normen
ISO 9001 , ISO/TS 164949
Vorgaben der Berufsgenossenschaft
Effiziente Organisation der Instandhaltung
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Übersichtliche Verwaltung von Prüffristen für Prüfmittel
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Arbeitsschutz und Betriebssicherheit
Die Rechtsgrundlagen für die Beschaffenheit von Produkten, hauptsächlich ihrer Sicherheit, sind die nach Artikel 95 des EG-Vertrages erlassenen Richtlinien nach der Neuen Konzeption. Der sichere Betrieb dieser Produkte am Arbeitsplatz ist – ebenso wie weitere Bestimmungen zum sicheren Arbeiten – in Richtlinien nach Artikel 137 des EG-Vertrages geregelt.
Die Richtlinien nach Artikel 137 stellen Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz, d.h. auch an die Gestaltung des Arbeitsplatzes. Anders als die oben angesprochenen Artikel 95-Richtlinien enthalten sie - mit Rücksicht auf die national unterschiedlichen Ausgangsbedingungen - lediglich Mindestanforderungen, die bei der Umsetzung in nationales Recht erfüllt werden müssen. Jedoch können hier die Mitgliedstaaten schärfere Regelungen ergänzen, solange daraus keine Handelshemmnisse resultieren.
Aufgrund der möglichen nationalen Unterschiede in der Umsetzung ist für Artikel 137-Richtlinien die Ausfüllung der Mindestanforderungen durch europäische Normen nicht vorgesehen. Eine vollständige Harmonisierung in diesem Bereich ist aus Sicht der Europäischen Kommission derzeit noch nicht möglich.
In Deutschland sind die europäischen Richtlinien für die sichere Gestaltung der Arbeit durch das Arbeitsschutzgesetz und die darunter erlassenen Verordnungen (z.B. Arbeitsstättenverordnung, Bildschirmarbeitsverordnung, Betriebssicherheitsverordnung) in nationales Recht überführt worden. Durch staatliche und berufsgenossenschaftliche Regeln (z.B. die sog. Arbeitsstättenrichtlinien - ASR, Berufsgenossenschaftliche Regeln - BGR) werden die Anforderungen weiter konkretisiert.
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Referenzen für den Wartungsplaner


