BGV A 3 (früher VBG 4 und BGV A2) Unfallverhütungsvorschrift, elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Bei einem Schadenfall muss der Betreiber den einwandfreien Zustand der Elektroanlagen und Geräte nach VDE dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft nachweisen, ansonsten können die Berufsgenossenschaften eine Haftung ausschließen, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen. Gemäß BGVA3 sind die Geräte zu prüfen um Schadenfälle zu vermeiden. BGVA3 Prüfprotokolle werden vom Wartungsplaner erzeugt
Die BGVA3 Prüfung ist die anerkannte, normgerechte Prüfung elektrischer Geräte. Beim BGV A3 Check wird geprüft, ob sich Ihre ortsfesten Anlagen, Maschinen und ortsveränderliche Geräte im ordnungsgemäßen Zustand im Sinne der jeweils geltenden VDE Bestimmung befinden. Haben die Prüflinge den Test bestanden, wird dies mit unserer BGV A3 Plakette bestätigt. Der Zustand des elektrischen Gerätes wird in einem Prüfprotokoll im Wartungsplaner bestätigt.Überwachung regelmäßiger Elektroprüfungen:
Prüfplakette ist nicht genug !
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Prüfung elektrischer ortsveränderlicher Betriebsmittel in der Praxis
Sie sehen in einer klaren Darstellung: „Was muss wann geprüft werden“
Als Anlagenkataster der Elektrogeräte geeignet: Dieses Produkt kommt direkt aus der Praxis. Optimal um Wartungen und Prüfungen zu organisieren, zu dokumentieren und zu analysieren.Betriebsmittelprüfung nach DIN VDE 0701
Diese Prüfung ist anzuwenden bei Instandsetzung oder Änderung an den elektrischen Geräten
Betriebsmittelprüfung nach DIN VDE 0702
Diese Norm gilt für die Prüfverfahren und Grenzwerte der Wiederholungsprüfungen zur Feststellung der elektrischen Sicherheit an elektrischen Geräten, die durch eine Steckvorrichtung von der elektrischen Anlage getrennt werden können.
Elektrische Betriebsmittel sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen, Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. In vielen Fällen wird es sich um Geräte und Maschinen handeln, die über eine Steckverbindung oder fest mit der Stromversorgung des Gebäudes verbunden sind.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel deren Masse so groß ist, daß sie nicht leicht bewegt werden können.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (z.B. eine Handbohrmaschine oder ein Staubsauger).
Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluß elektrischer Betriebsmittel gebildet. Zu den elektrischen Anlagen gehören z.B. die Stromversorgungen (gesamte Gebäudeinstallation).
Prüfungen / Prüffristen
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind vor der ersten Inbetriebnahme (z.B. bei Eigenbau) oder falls der Hersteller oder Errichter nicht die Einhaltung der elektrotechnischen Grundsätze und Regeln der Technik garantieren kann (d.h. CE-Zeichen, VDE-Zeichen etc. fehlen), auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
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Donnerstag 25.11.2011
Alle ortsveränderlichen Elektrogeräte in Ihrem Unternehmen müssen einer Wiederholungsprüfung nach BGV A3 unterzogen werden.
Der Ortsveränderliche Elektrogeräte sind nicht fest an der Verteilung, sondern über einen Stecker angeschlossen und leicht zu bewegen. Zu den ortsveränderlichen Elektrogeräten zählen z.B.:
Mehrfachsteckerleisten
Computer
Laptop (Netzteil)
Monitore
Drucker
Scanner
Kopierer
Faxgeräte
Wasserkocher
Kaffeemaschinen
Verlängerungsleitungen/Kabeltrommeln
Beamer
Kühlschränke
Spülmaschinen
Mikrowellen
Switches/Router
Klimageräte
Tischsteckdosen
Netzgeräte
Ladegeräte
Küchengeräte
Bohrmaschinen
Winkelschleifer
Laminiergeräte
Aktenvernichter
Staubsauger
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel ist Pflicht.
Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).
Die Prüfungen von Arbeitsmitteln waren bisher in der BGV A3 und der DIN VDE 0701-0702 starr festgelegt. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS) lösen die Verordnungen der Berufsgenossenschaften ab. Für den Prüfer ergeben sich dadurch größere Freiheiten. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung legt der Prüfer die jeweiligen Prüffristen für den Arbeitsplatz fest.
Begriffe:
elektrische Betriebsmittel / ortsfeste elektrische Betriebsmittel / ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel - Betriebsmittelprüfung nach DIN VDE 0701, VDE 702BGV A3 §5
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und2.in bestimmten Zeitabständen.
(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
(3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.
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