Ist Ihre Arbeitsschutzdokumentation vollständig ?
- der
Prüfer wird bei Ihnen nachforschen und nachfragen, wie und ob Sie alle für
Ihren Betrieb prüfpflichtige Arbeits- Betriebsmittel erfasst haben und
regelmäßig überprüfen.
- der
Prüfer wird überprüfen, ob Sie die Verantwortung für Aufgaben in
Sicherheit
und Gesundheitsschutz übertragen und geregelt haben.
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18.000 Anwender |
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Video Elektroprüfungen mit dem
GOSSEN METRAWATT
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Video Elektroprüfungen mit dem
FLUKE Prüfgerät |
Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen
Ortsveränderliche elektrische
Betriebsmittel
sind Betriebsmittel, die die während des Betriebes bewegt oder leicht von
einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den
Versorgungsstromkreis angeschlossen sind, z.B. Handbohrmaschine, Laptops,
etc.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
sind Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so
groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können, wie z. B.
Kopierer und Geräte, die mechanisch mit dem Betriebsort verbunden
sind, wie z.B. Elektroherde.
Elektrische Anlagen
entstehen durch den Zusammenschluss von mehreren elektrischen
Betriebsmittel
Stationäre Anlagen
sind Anlagen, die fest mit ihrer Umgebung verbunden sind, d.h. fest in ein
Gebäude oder ein Sonderfahrzeug eingebaut sind
Nicht stationäre Anlagen
sind Anlagen, die nach Gebrauch abgebaut werden können und am nächsten
Einsatzort wieder aufgebaut werden können, wie z. B. transportable Anlagen
in Produktionsbetrieben)
Die gesetzlichen Anforderungen
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen vor der ersten
Inbetriebnahme, nach Instandsetzungen, vor Wiederinbetriebnahme und in
regelmäßigen Abständen geprüft werden. Die Prüfungen von Arbeitsmitteln
waren bisher in unterschiedlichen Vorschriften starr festgelegt. Seit
Oktober 2002 ist diese Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen in der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zusammengefasst. Im Rahmen einer
Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber nun selbst ermitteln, welche
seiner Arbeitsmittel prüfbedürftig sind. Dabei hat er sowohl die Fristen
für die Prüfungen zu bestimmen als auch die Qualifikation der jeweiligen
Prüferfestzulegen. Bei diesen Festlegungen muss er sich am so genannten
„Stand der Technik“ orientieren. Für den Arbeitgeber bedeutet dies zwar
einen größeren Freiraum bei der Gestaltung des betrieblichen
Arbeitsschutzes, gleichzeitig aber auch eine größere Eigenverantwortung.
Link-Sammlung zum Thema Arbeitschutz
| AS in NRW | Kompetenznetz Arbeitsschutz in NRW |
| BarBl | Bundesarbeitsblatt |
| BAUA | Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin |
| BGETF | Berufsgenossenschaft der Elektrotechnik, Textil und Feinmechanik |
| BLfGuL | Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit |
| BMA | Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung |
| BfU | Bundesministerium für Umweltschutz |
| DAR | Deutscher Akkreditierungsrat |
| DIN | DIN-Arbeitsgremium |
| FASI | Fachvereinigung Arbeitssicherheit e.V. |
| GAA-BW | Gewerbeaufsicht in Baden-Württemberg |
| KAN | Kommission Arbeitsschutz und Normung |
| LASI | Landesamt für Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz Berlin |
| OSHA | Informationsnetzwerk für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz |
| Prävention-Online | Wissenswertes zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz |
| SMfSFG | Sächsisches Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit |
| SfWA | Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit |
| TMfSFG | Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit |
| Umwelt-online | Gesetze rund um den Umwelt- und Arbeitsschutz, sehr zu empfehlen! |
| VDSI | Verband Deutscher Sicherheitsingenieure |
| VDSI-Südwets | VDSI Bezirksgruppe Südwest |
| Hvbg | Unfallverhütungsvorschriften Online |
A - Allgemeine Vorschriften
BGV A 1 (VBG 1) Grundsätze der Prävention
BGV A 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
BGV A 3 (VBG 4) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
A - Betriebliche
Arbeitsschutzorganisation
BGV A 4 (VBG 100) Arbeitsmedizinische Vorsorge
BGV A 6 (VBG 122)
Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
BGV A 7 (VBG 123) Betriebsärzte
BGV A 8 (VBG 125) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
B - Einwirkungen
BGV B 2 (VBG 93) Laserstrahlung
BGV B 3 (VBG 121)
Lärm
BGV B 4 (VBG 58) Organische Peroxide
BGV B 5 (VBG 55a) Explosivstoffe - Allgemeine Vorschrift
BGV B 11 (VBG 25) Elektromagnetische Felder
C - Betriebsart / Tätigkeiten
BGV C 1 (VBG 70) Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
BGV C 2 (VBG 72) Schausteller- und Zirkusunternehmen
BGV C 3 (VBG 105) Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken
BGV C 5 (VBG 54)
Abwassertechnische Anlagen
BGV C 6 (VBG 52) Anlagen für Gase der öffentlichen Gasversorgung
BGV C 7 (VBG 68)
Wach- und Sicherungsdienste
BGV C 9 (VBG 120) Kassen
BGV C 10 (VBG 78)
Luftfahrt
BGV C 11 (VBG 42)
Steinbrüche, Gräbereien und Halden
BGV C 14 (VBG 2) Wärmekraftwerke und Heizwerke
BGV C 16 (VBG 30)
Kernkraftwerke
BGV C 17 (VBG 29)
Stahlwerke
BGV C 19 (VBG 33)
Metallhütten
BGV C 20 (VBG 28)
Hochöfen und Direktreduktionsschachtöfen
BGV C 21 (VBG 75) Hafenarbeit
BGV C 22 (VBG 37)
Bauarbeiten
BGV C 23 (VBG 39)
Taucherarbeiten
BGV C 24 (VBG 46)
Sprengarbeiten
BGV C 25 (VBG 73)
Zelte und Tragluftbauten
BGV C 27 (VBG 126)
Müllbeseitigung
BGV C 28 (VBG 34)
Schiffbau
D -
Arbeitsplatz Arbeitsverfahren
BGV D 5 (VBG 65)
Chlorung von Wasser
BGV D 6 (VBG 9)
Krane
BGV D 8 (VBG 8)
Winden, Hub- und Zuggeräte
BGV D 9 (VBG 45)
Arbeiten mit Schussapparaten
BGV D 13 (VBG 56)
Herstellen und Bearbeiten von Aluminiumpulver
BGV D 14 (VBG 57a)
Wärmebehandlung von Aluminium oder Aluminiumknetlegierungen in
Salpeterbädern
BGV D 19 (VBG 107)
Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern
BGV D 20 (VBG 107b)
Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten
BGV D 21 (VBG 40a)
Schwimmende Geräte
BGV D 22 (VBG 18)
Druckluftbehälter auf Wasserfahrzeugen
BGV D 23 (VBG 111)
Sprengkörper und Hohlkörper im Schrott
BGV D 27 (VBG 36)
Flurförderzeuge
BGV D 29 (VBG 12)
Fahrzeuge
BGV D 30 (VBG 11)
Schienenbahnen
BGV D 31 (VBG 11c)
Seilschwebebahnen und Schlepplifte
BGV D 32 (VBG 89)
Arbeiten an Masten, Freileitungen und Oberleitungsanlagen
BGV D 33 (VBG 38a)
Arbeiten im Bereich von Gleisen
BGV D 34 (VBG 21)
Verwendung von Flüssiggas
BGV D 35 (VBG 59)
Zubereitungen aus Salpetersäureestern für Arzneimittel
BGV D 36 (VBG 74)
Leitern und Tritte
BGV D 37 (VBG 55b)
Schwarzpulver
BGV D 38 (VBG 55c)
Treibladungspulver
BGV D 39 (VBG 55e)
Feste einheitliche Sprengstoffe
BGV D 40 (VBG 55f)
Sprengöle und Nitratsprengstoffe
BGV D 41 (VBG 55h)
Zündstoffe
BGV D 42 (VBG 55j)
Pulverzündschnüre und Sprengschnüre
BGV D 44 (VBG 55m)
Munition
Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
sind Betriebsmittel, die die während des Betriebes bewegt oder leicht von
einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den
Versorgungsstromkreis angeschlossen sind, z.B. Handbohrmaschine, Laptops,
etc.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
sind Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so
groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können, wie z. B.
Kopierer und Geräte, die mechanisch mit dem Betriebsort verbunden
sind, wie z.B. Elektroherde.
Elektrische Anlagen
entstehen durch den Zusammenschluss von mehreren elektrischen
Betriebsmittel
Stationäre Anlagen
sind Anlagen, die fest mit ihrer Umgebung verbunden sind, d.h. fest in ein
Gebäude oder ein Sonderfahrzeug eingebaut sind
Nicht stationäre Anlagen
sind Anlagen, die nach Gebrauch abgebaut werden können und am nächsten
Einsatzort wieder aufgebaut werden können, wie z. B. transportable Anlagen
in Produktionsbetrieben)
Die gesetzlichen Anforderungen
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen vor der ersten
Inbetriebnahme, nach Instandsetzungen, vor Wiederinbetriebnahme und in
regelmäßigen Abständen geprüft werden. Die Prüfungen von Arbeitsmitteln
waren bisher in unterschiedlichen Vorschriften starr festgelegt. Seit
Oktober 2002 ist diese Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen in der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zusammengefasst. Im Rahmen einer
Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber nun selbst ermitteln, welche
seiner Arbeitsmittel prüfbedürftig sind. Dabei hat er sowohl die Fristen
für die Prüfungen zu bestimmen als auch die Qualifikation der jeweiligen
Prüferfestzulegen. Bei diesen Festlegungen muss er sich am so genannten
„Stand der Technik“ orientieren. Für den Arbeitgeber bedeutet dies zwar
einen größeren Freiraum bei der Gestaltung des betrieblichen
Arbeitsschutzes, gleichzeitig aber auch eine größere Eigenverantwortung.
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel ist Pflicht.
Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB
VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).
Die Prüfungen von Arbeitsmitteln waren bisher in der BGV A3 und der DIN VDE
0701-0702 starr festgelegt. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
und die Technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS) lösen die
Verordnungen der Berufsgenossenschaften ab. Für den Prüfer ergeben sich
dadurch größere Freiheiten. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung legt der
Prüfer die jeweiligen Prüffristen für den Arbeitsplatz fest.
Die Dokumentation der Prüffristen mit dem Wartungsplaner als Prüffristen-Managementsystem
Der Wartungsplaner ermöglicht dem Verantwortlichen jederzeit den
Nachweis, dass er seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Die Analyse der Dokumentation ermöglicht zusätzliche Aussagen:
- Welche Prüfergebnisse / Fehler traten am
häufigsten auf und wie können sie in Zukunft vermieden werden?
- Sind die Prüfintervalle ausreichend
- Wann und von wem wurden die Geräte instandgesetzt?
Wird eine derartige Dokumentation nach BGV A3 erstellt,
so erhält der Verantwortliche oftmals zum ersten Mal eine vollständige
Übersicht über die in seinem Unternehmen vorhandenen
ortsveränderlichen elektrischen Verbraucher.
Rechtliche Bedeutung der Messprotokolle:
Die rechtliche Bedeutung von Mess- und Prüfprotokollen ist für den
Betreiber einer elektrischen Anlage
spätestens dann von Wichtigkeit, wenn es zu einem Unfall mit dem geprüften
Gerät gekommen ist.
Wird der Verantwortliche in einen Personen- oder Schadensprozess
verwickelt, muss er nachweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten
nachgekommen ist.
Alle ortsveränderlichen Elektrogeräte in Ihrem Unternehmen müssen einer Wiederholungsprüfung nach BGV A3 unterzogen werden.
Der Ortsveränderliche Elektrogeräte sind nicht fest an der Verteilung,
sondern über einen Stecker angeschlossen und leicht zu bewegen. Zu den
ortsveränderlichen Elektrogeräten zählen z.B.:
Mehrfachsteckerleisten
Computer
Laptop (Netzteil)
Monitore
Drucker
Scanner
Kopierer
Faxgeräte
Wasserkocher
Kaffeemaschinen
Verlängerungsleitungen/Kabeltrommeln
Beamer
Kühlschränke
Spülmaschinen
Mikrowellen
Switches/Router
Klimageräte
Tischsteckdosen
Netzgeräte
Ladegeräte
Küchengeräte
Bohrmaschinen
Winkelschleifer
Laminiergeräte
Aktenvernichter
Staubsauger
Bestellformular für den Wartungsplaner einfach per fax senden
Bestellformular
für den Wartungsplaner als PDF hier herunterladen . . .
Effiziente Organisation der Instandhaltung
Der Wartungsplaner
ist ein Controlling-Instrument für die Instandhaltung.
Zur Überwachung regelmäßiger Geräte und Maschinenprüfungen.
Mit dem Wartungsplaner sehen in einer klaren Darstellung:
„ Was muss wann gewartet
/ geprüft werden . . . “
Ideal zur Strukturierung und Planung von Wartungsarbeiten
Stammdaten und
Anlagenstruktur anlegen und pflegen
Wartungspläne
und Inspektionspläne erstellen
Störaufträge /
Reparaturen
effizient erfassen und verwalten
Instandhaltungs-Berichtswesen zur Unterstützung der
Instandhaltungs-Prozesse
übersichtliche
Dokumentation und Lebenslauf alle Anlagen und Maschinen
Kennzahlung
und Controlling im Rahmen der Arbeitsvorbereitung
Technische Geräte unterliegen zahlreichen gesetzlichen
Auflagen für
Wartungen und Instandhaltungen. Der Wartungsplaner verwaltet Ihre Maschinen,
technische Geräte (Objekte)
und die dokumentiert Wartungsarbeiten
Instandhaltungsnachweis: Zur Dokumentation von
Wartungsdaten für Maschinen und Geräte.
Die Software ist geeignet für das
Störungsmanagement,
zur Fehlerbehebung und zur Schwachstellenanalysen.
Verwaltung von Prüffristen für Prüfmittel
Wartungsplanung, Instandhaltungsplanung






