Ist Ihre Arbeitsschutzdokumentation vollständig ?

- der Prüfer wird bei Ihnen nachforschen und nachfragen, wie und ob Sie alle für
  Ihren Betrieb prüfpflichtige Arbeits- Betriebsmittel erfasst haben und regelmäßig überprüfen.

- der Prüfer wird überprüfen, ob Sie die Verantwortung für  Aufgaben in Sicherheit
  und Gesundheitsschutz übertragen und geregelt haben.


 

 

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Video Elektroprüfungen mit dem GOSSEN METRAWATT
( Secutester )
Schritt für Schritt Anleitung . So holen Sie die Messergebnisse aus dem Gossen Metrawatt Elektroprüfgerät in den Wartungsplaner

 

Video Elektroprüfungen mit dem FLUKE Prüfgerät 
Schritt für Schritt Anleitung . So holen Sie die Messergebnisse aus dem Fluke Elektroprüfgerät in den Wartungsplaner

Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen


Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
sind Betriebsmittel, die die während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind, z.B. Handbohrmaschine, Laptops, etc.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
sind Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können, wie z. B. Kopierer und Geräte, die mechanisch mit dem Betriebsort verbunden sind, wie z.B. Elektroherde.

Elektrische Anlagen
entstehen durch den Zusammenschluss von mehreren elektrischen Betriebsmittel

Stationäre Anlagen
sind Anlagen, die fest mit ihrer Umgebung verbunden sind, d.h. fest in ein Gebäude oder ein Sonderfahrzeug eingebaut sind

Nicht stationäre Anlagen
sind Anlagen, die nach Gebrauch abgebaut werden können und am nächsten Einsatzort wieder aufgebaut werden können, wie z. B. transportable Anlagen in Produktionsbetrieben)

Die gesetzlichen Anforderungen
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach Instandsetzungen, vor Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Die Prüfungen von Arbeitsmitteln waren bisher in unterschiedlichen Vorschriften starr festgelegt. Seit Oktober 2002 ist diese Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zusammengefasst. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber nun selbst ermitteln, welche seiner Arbeitsmittel prüfbedürftig sind. Dabei hat er sowohl die Fristen für die Prüfungen zu bestimmen als auch die Qualifikation der jeweiligen Prüferfestzulegen. Bei diesen Festlegungen muss er sich am so genannten „Stand der Technik“ orientieren. Für den Arbeitgeber bedeutet dies zwar einen größeren Freiraum bei der Gestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes, gleichzeitig aber auch eine größere Eigenverantwortung.

 

 

Link-Sammlung zum Thema Arbeitschutz

AS in NRW Kompetenznetz Arbeitsschutz in NRW
BarBl Bundesarbeitsblatt
BAUA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
BGETF Berufsgenossenschaft der Elektrotechnik, Textil und Feinmechanik
BLfGuL Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
BMA Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
BfU Bundesministerium für Umweltschutz
DAR Deutscher Akkreditierungsrat
DIN DIN-Arbeitsgremium
FASI Fachvereinigung Arbeitssicherheit e.V.
GAA-BW Gewerbeaufsicht in Baden-Württemberg
KAN Kommission Arbeitsschutz und Normung
LASI Landesamt für Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz Berlin
OSHA Informationsnetzwerk für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Prävention-Online Wissenswertes zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz
SMfSFG Sächsisches Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
SfWA Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
TMfSFG Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Umwelt-online Gesetze rund um den Umwelt- und Arbeitsschutz, sehr zu empfehlen!
VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure
VDSI-Südwets VDSI Bezirksgruppe Südwest
Hvbg Unfallverhütungsvorschriften Online

 

 

 

A - Allgemeine Vorschriften
BGV A 1 (VBG 1) Grundsätze der Prävention
BGV A 2  Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
BGV A 3 (VBG 4) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
 

A - Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
BGV A 4 (VBG 100)  Arbeitsmedizinische Vorsorge
BGV A 6 (VBG 122) Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
BGV A 7 (VBG 123)  Betriebsärzte
BGV A 8 (VBG 125)  Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
 

B - Einwirkungen
BGV B 2 (VBG 93) Laserstrahlung
BGV B 3 (VBG 121) Lärm
BGV B 4 (VBG 58)  Organische Peroxide
BGV B 5 (VBG 55a)  Explosivstoffe - Allgemeine Vorschrift
BGV B 11 (VBG 25)  Elektromagnetische Felder
 

C - Betriebsart / Tätigkeiten
BGV C 1 (VBG 70)  Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
BGV C 2 (VBG 72)  Schausteller- und Zirkusunternehmen
BGV C 3 (VBG 105)  Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken
BGV C 5 (VBG 54) Abwassertechnische Anlagen
BGV C 6 (VBG 52)  Anlagen für Gase der öffentlichen Gasversorgung
BGV C 7 (VBG 68) Wach- und Sicherungsdienste
BGV C 9 (VBG 120)  Kassen
BGV C 10 (VBG 78) Luftfahrt
BGV C 11 (VBG 42) Steinbrüche, Gräbereien und Halden
BGV C 14 (VBG 2)  Wärmekraftwerke und Heizwerke
BGV C 16 (VBG 30) Kernkraftwerke
BGV C 17 (VBG 29) Stahlwerke
BGV C 19 (VBG 33) Metallhütten
BGV C 20 (VBG 28) Hochöfen und Direktreduktionsschachtöfen
BGV C 21 (VBG 75) Hafenarbeit
BGV C 22 (VBG 37) Bauarbeiten
BGV C 23 (VBG 39) Taucherarbeiten
BGV C 24 (VBG 46) Sprengarbeiten
BGV C 25 (VBG 73) Zelte und Tragluftbauten
BGV C 27 (VBG 126) Müllbeseitigung
BGV C 28 (VBG 34) Schiffbau
 

D - Arbeitsplatz Arbeitsverfahren
BGV D 5 (VBG 65) Chlorung von Wasser
BGV D 6 (VBG 9) Krane
BGV D 8 (VBG 8) Winden, Hub- und Zuggeräte
BGV D 9 (VBG 45) Arbeiten mit Schussapparaten
BGV D 13 (VBG 56) Herstellen und Bearbeiten von Aluminiumpulver
BGV D 14 (VBG 57a) Wärmebehandlung von Aluminium oder Aluminiumknetlegierungen in Salpeterbädern
BGV D 19 (VBG 107) Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern
BGV D 20 (VBG 107b) Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten
BGV D 21 (VBG 40a) Schwimmende Geräte
BGV D 22 (VBG 18) Druckluftbehälter auf Wasserfahrzeugen
BGV D 23 (VBG 111) Sprengkörper und Hohlkörper im Schrott
BGV D 27 (VBG 36) Flurförderzeuge
BGV D 29 (VBG 12) Fahrzeuge
BGV D 30 (VBG 11) Schienenbahnen
BGV D 31 (VBG 11c) Seilschwebebahnen und Schlepplifte
BGV D 32 (VBG 89) Arbeiten an Masten, Freileitungen und Oberleitungsanlagen
BGV D 33 (VBG 38a) Arbeiten im Bereich von Gleisen
BGV D 34 (VBG 21) Verwendung von Flüssiggas
BGV D 35 (VBG 59) Zubereitungen aus Salpetersäureestern für Arzneimittel
BGV D 36 (VBG 74) Leitern und Tritte
BGV D 37 (VBG 55b) Schwarzpulver
BGV D 38 (VBG 55c) Treibladungspulver
BGV D 39 (VBG 55e) Feste einheitliche Sprengstoffe
BGV D 40 (VBG 55f) Sprengöle und Nitratsprengstoffe
BGV D 41 (VBG 55h) Zündstoffe
BGV D 42 (VBG 55j) Pulverzündschnüre und Sprengschnüre
BGV D 44 (VBG 55m) Munition

 

Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen


Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
sind Betriebsmittel, die die während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind, z.B. Handbohrmaschine, Laptops, etc.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
sind Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können, wie z. B. Kopierer und Geräte, die mechanisch mit dem Betriebsort verbunden sind, wie z.B. Elektroherde.

Elektrische Anlagen
entstehen durch den Zusammenschluss von mehreren elektrischen Betriebsmittel

Stationäre Anlagen
sind Anlagen, die fest mit ihrer Umgebung verbunden sind, d.h. fest in ein Gebäude oder ein Sonderfahrzeug eingebaut sind

Nicht stationäre Anlagen
sind Anlagen, die nach Gebrauch abgebaut werden können und am nächsten Einsatzort wieder aufgebaut werden können, wie z. B. transportable Anlagen in Produktionsbetrieben)

Die gesetzlichen Anforderungen
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach Instandsetzungen, vor Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Die Prüfungen von Arbeitsmitteln waren bisher in unterschiedlichen Vorschriften starr festgelegt. Seit Oktober 2002 ist diese Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zusammengefasst. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber nun selbst ermitteln, welche seiner Arbeitsmittel prüfbedürftig sind. Dabei hat er sowohl die Fristen für die Prüfungen zu bestimmen als auch die Qualifikation der jeweiligen Prüferfestzulegen. Bei diesen Festlegungen muss er sich am so genannten „Stand der Technik“ orientieren. Für den Arbeitgeber bedeutet dies zwar einen größeren Freiraum bei der Gestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes, gleichzeitig aber auch eine größere Eigenverantwortung.

 

 

Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel ist Pflicht.

Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).
Die Prüfungen von Arbeitsmitteln waren bisher in der BGV A3 und der DIN VDE 0701-0702 starr festgelegt. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS) lösen die Verordnungen der Berufsgenossenschaften ab. Für den Prüfer ergeben sich dadurch größere Freiheiten. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung legt der Prüfer die jeweiligen Prüffristen für den Arbeitsplatz fest.

 

Die Dokumentation der Prüffristen mit dem Wartungsplaner als Prüffristen-Managementsystem

Der Wartungsplaner ermöglicht dem Verantwortlichen jederzeit den Nachweis, dass er seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.

Die Analyse der Dokumentation ermöglicht zusätzliche Aussagen:

- Welche Prüfergebnisse / Fehler traten am häufigsten auf und wie können sie in Zukunft vermieden werden?
- Sind die Prüfintervalle ausreichend
- Wann und von wem wurden die Geräte instandgesetzt?

Wird eine derartige Dokumentation nach BGV A3 erstellt, so erhält der Verantwortliche oftmals zum ersten Mal eine vollständige Übersicht über die in seinem Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Verbraucher.

Rechtliche Bedeutung der Messprotokolle:
Die rechtliche Bedeutung von Mess- und Prüfprotokollen ist für den Betreiber einer elektrischen Anlage
spätestens dann von Wichtigkeit, wenn es zu einem Unfall mit dem geprüften Gerät gekommen ist.
Wird der Verantwortliche in einen Personen- oder Schadensprozess verwickelt, muss er nachweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist.

 

 

 

Alle ortsveränderlichen Elektrogeräte in Ihrem Unternehmen müssen einer Wiederholungsprüfung nach BGV A3 unterzogen werden.

Der Ortsveränderliche Elektrogeräte sind nicht fest an der Verteilung, sondern über einen Stecker angeschlossen und leicht zu bewegen. Zu den ortsveränderlichen Elektrogeräten zählen z.B.:

Mehrfachsteckerleisten
Computer
Laptop (Netzteil)
Monitore
Drucker
Scanner
Kopierer
Faxgeräte
Wasserkocher
Kaffeemaschinen
Verlängerungsleitungen/Kabeltrommeln
Beamer
Kühlschränke
Spülmaschinen
Mikrowellen
Switches/Router
Klimageräte
Tischsteckdosen
Netzgeräte
Ladegeräte
Küchengeräte
Bohrmaschinen
Winkelschleifer
Laminiergeräte
Aktenvernichter
Staubsauger
 

 

 

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Bestellformular für den Wartungsplaner als PDF hier herunterladen . . .


 

 

 

 

Effiziente Organisation der Instandhaltung
 

Der Wartungsplaner ist ein Controlling-Instrument für die Instandhaltung. Zur Überwachung regelmäßiger Geräte und Maschinenprüfungen

Mit dem Wartungsplaner sehen in einer klaren Darstellung:

                        
  Was muss wann gewartet / geprüft  werden . . .  

Ideal zur Strukturierung und Planung von Wartungsarbeiten

Stammdaten und Anlagenstruktur anlegen und pflegen
Wartungspläne und Inspektionspläne erstellen
Störaufträge / Reparaturen effizient erfassen und verwalten
Instandhaltungs-Berichtswesen zur Unterstützung der Instandhaltungs-Prozesse
übersichtliche Dokumentation und  Lebenslauf alle Anlagen  und  Maschinen
Kennzahlung und Controlling im Rahmen der Arbeitsvorbereitung

Technische Geräte unterliegen zahlreichen gesetzlichen
Auflagen für Wartungen und Instandhaltungen.  Der Wartungsplaner verwaltet Ihre Maschinen,
technische Geräte (Objekte) und die dokumentiert Wartungsarbeiten
Instandhaltungsnachweis: Zur Dokumentation von Wartungsdaten für Maschinen und Geräte.

Die Software ist geeignet für das Störungsmanagement,  zur Fehlerbehebung und zur Schwachstellenanalysen.
Verwaltung von Prüffristen für Prüfmittel Wartungsplanung, Instandhaltungsplanung
 

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