Verbindliche Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Übersicht über die ausgeführte und noch geplanten UVV Prüfungen

Wie Sie das Thema "Unfallverhütungsvorschriften" im Unternehmen wirkungsvoll in die Praxis umsetzen!
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbindlichen Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erlassen Regeln, Informationen und Grundsätze.
Die Bezeichnung hierfür ist:

  • Berufsgenossenschaftliche Regeln (DGUV-Regeln früher BGR / GUVR)
  • Berufsgenossenschaftliche Informationen (DGUV-Informationen früher BGI / GUVI)
  • Berufsgenossenschaftliche Grundsätze (DGUV-Grundsätze früher BGG / GUVG)


Was sind die Unfallverhütungsvorschriften (UVVen)?
Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) sind von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft erlassene Regeln für die Unfallverhütung in der Praxis. Die Unfallverhütungsvorschriften müssen jedem Betriebsangehörigen zugänglich gemacht werden. Dies kann - z.B. durch Aushang im Betrieb geschehen.

Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind gesetzlich festgelegte, verbindliche Rechtsnormen. Sie enthalten Qualitätsstandards, die essentiell für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten sowie Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz sind.
Praktische Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften
Als Arbeitsschutzverantwortliche/-r werden Sie demnächst mit umfassenden gesetzlichen Neuerungen konfrontiert.



Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist eine UVV-Prüfung obligatorisch
Die Prüfung der Unfallverhütungsvorschriften ist immer auf dem aktuellsten Stand zu halten. Außerdem sind die UVV des Unternehmens für alle Mitarbeiter sichtbar auszuhängen.
Unfallverhütungsvorschriften sind verbindlichen Pflichten bezüglich der Arbeitssicherheit.
Die DGUV-Regeln und DGUV-Informationen stehen nicht im Rang einer Verordnung, gehören aber zum Stand der Technik. Sie konkretisieren die in den UVVen definierten Schutzziele und geben Hinweise wie sie erreicht werden können. Sie können bei der Gefährdungsbeurteilung (Risikobetrachtung) als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden (Spielraum des Arbeitgebers).




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